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Artikel „Hollander, Christian“ von Robert Eitner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 749–750, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hollander,_Christian&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 14:23 Uhr UTC)
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Hollander: Christian H., nach alten Actenstücken hieß er Christian Janssone oder Janzone, Janssens, gheseyd oder gezeid de Hollandere oder H. Van der Straeten glaubt, daß sein Geburtsort Dordrecht ist (siehe La musique aux Pays-Bas, Bruxelles 1872, t. 2. p. 51 ff.). Um 1549 bekleidete er den Kapellmeisterposten (Sanghmeester) an der Kirche St. Walburge in Audenarde; das betreffende Aktenstück (v. Straeten l. c. pag. 56) trägt das Datum des 1. Juni 1549. Mehrere andere vorhandene Rechnungen lassen H. bis ins J. 1556 daselbst verfolgen, doch die letzte, worin sein Abgang erwähnt wird, trägt kein Datum. Dagegen tritt er 1559–1564 in den Rechnungen des kaiserlichen Hofes von Deutschland auf und muß daher seine Uebersiedelung bald nach 1556 erfolgt sein. Hier trägt er officiell nur die einfache Bezeichnung „Capellsinger“, während er auf den von seinem Freunde Pühler nach seinem Tode herausgegebenen Werken um 1570 bezeichnet wird „Weiland der aller Durchleuchtigsten Großmecht. Fürsten und Herren etc. Ferdinand des ersten erwölten Röm. Kaisers, etc. Componisten“ und auf einer Handschrift der k. k. Hofbibliothek in Wien heißt es „Kaiser Ferdinand I. Magister Musices“. Die allgemeine Annahme, daß H. auch in München Capellmeister war, beruht lediglich auf Erfindung und ist eine Verwechslung mit seinem Herausgeber Johann [750] Pühler, der mit H. zusammen in Wien Capellsänger war (1557–1564) und dann „bairischer Capell Sänger“ in Landshut wurde, von wo aus er die Werke Hollander’s edirte. In der Dedication des ersten Werkes: Neue teutsche geistliche und weltliche Liedlein (München 1570) schreibt Pühler an den Abt Joannes in Weingarten: Dieweil dann E. fürstl. Gn. Christiano Hollando (seligister Gedächtniß) sonderlichen geneigt und seine Gesänge in großem Werth gehalten, derowegen er, wenn ihm Gott der Herr die Tage seines Lebens ferner erstreckt, vorhabens gewest, E. F. G. Ehw. Namen und Titel ans Licht zu geben, nicht unterlassen wollen“. H. muß demnach vor 1570 und bald nach 1564, wo er den kaiserlichen Dienst verließ, gestorben sein. Pühler gab 1573 noch eine Sammlung lateinische Motetten zu drei Stimmen heraus und 1575 erschien das erstere Werk in neuer Auflage. Ganz besonders aber spricht der Umstand für Hollander’s Beliebtheit als Componist, daß er sich in den Musik-Sammelwerken von 1555–1568 zahlreich vertreten findet, so in dem Thesaurus von Joanellus (1568) in dem sich 25 Motetten befinden, die Franz Commer sämmtlich in seine große Sammlung: Collectio operum musicorum Batavorum aufgenommen hat (siehe mein Verz. neuer Ausgaben alter Musiker und die Bibliogr. der Musiksamml. des 16. u. 17. Jahr.). Hollander’s Compositionen tragen etwas rauhes, ungelenkes an sich, besonders seine deutschen Lieder, unter denen sich die heitersten Trinklieder befinden, zeigen nicht die Spur einer heiteren Weinlaune, sondern muthen uns recht herbe an, während sich dieser Charakterzug in seinen großen sechs- bis achtstimmigen Motettensätzen bis zur Erhabenheit steigert und von großer Wirkung ist.

Außer Christian H. kennt die Musikgeschichte noch einen Jans H., von dem sich im Manuscript 124 (Nr. 50–54) zu Cambrai aus dem Jahre 1542 fünf Tonsätze und in den Musik-Sammelwerken von 1550–1553 sechs andere Tonsätze finden und einen

Sebastian H., von dem wir nur die eine Motette: „Dum transisset“, 5 voc. zu 2 Theilen, in zwei verschiedenen Sammelwerken von 1554, das eine in Löwen, das andere in Nürnberg erschienen, besitzen. Das was Fétis über ihn sagt, kann nur auf einer argen Verwechselung mit Christian beruhen, obgleich sich die Angaben bereits in Walther’s Tonkünstler-Lexikon finden.