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Artikel „Henning, Leopold Dorotheus“ von Carl von Prantl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 777–778, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Henning,_Leopold_von&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 20:57 Uhr UTC)
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Henning: Leopold Dorotheus H. (genannt von Schönhoff), geb. in Gotha am 4. October 1791, gest. in Berlin am 5. October 1866, Sohn eines Obersten, studirte in seiner Vaterstadt und dann an der Universität Heidelberg, wo er Vorlesungen über Jurisprudenz, Geschichte und Philosophie hörte. Im Befreiungskriege (1813) trat er in das sächsische Heer ein und wurde (März 1814) weimarischer Secondelieutenant; nach dem ersten Pariser Frieden ging er nach London und hierauf nach Wien, wo er Nationalökonomie studirte. Kaum hatte er (1815) eine Stelle als preußischer Referendar in Königsberg in der Neumark angetreten, als ihn der erneute Krieg wieder unter die Waffen rief, nach dessen Beendigung er (December 1815) Referendar in Erfurt wurde. Im Herbst 1818 begab er sich nach Berlin, wo er sich innig an Hegel anschloß, auf dessen Wunsch er auch (Juli 1820) als öffentlicher Repetent der Hegel’schen Philosophie angestellt wurde. Seine Erstlingsarbeit war eine mit Anmerkungen versehene Uebersetzung von Jefferson’s Handbuch des Parlamentar-Rechtes (1819), dann schrieb er behufs der Promotion „De systematis feudalis notione“ (1821), worin er ebenso wie in einem Aufsatze „Das Verhältniß der Philosophie zu den exacten Wissenschaften“ (Neue Berliner Monatsschrift 1821) Grundsätze Hegel’s verwerthete. Mit besonderer Vorliebe vertrat er als Docent die Goethe’sche Farbenlehre, wozu ihm an der Universität sogar ein eigenes Laboratorium eingerichtet wurde; auch ermangelte er nicht, eine „Einleitung zu öffentlichen Vorlesungen über Goethe’s Farbenlehre“ (1822) drucken zu lassen. Etwas erträglicher ist seine Hauptschrift „Principien der Ethik in historischer Entwicklung“ (1824). Im J. 1825 wurde er außerordentlicher und 1835 (gleichzeitig mit Gabler) ordentlicher Professor und daneben 1836 Lehrer der Logik an der allgemeinen Kriegsschule; in den Vorlesungen an der Universität warf er sich später hauptsächlich auf Nationalökonomie und Finanzwissenschaft. Von 1827–1847 führte er die Redaction der Berliner Jahrbücher, des bekannten Organs der Hegelianer, und in der Gesammtausgabe der Werke Hegel’s besorgte er die 3 Bände, welche die „Logik“ enthalten. Indem sich in ihm mit strenger Orthodoxie auch eine sehr absolutistische Richtung paarte, wendete er sich 1845 in seiner Schrift „Zur Verständigung über die preußische Verfassungsfrage“ mit vornehmer Heftigkeit gegen den Königsberger Joh. Jacoby, welcher die Denkschrift „Das königliche Wort Friedrich Wilhelms III.“ herausgegeben hatte; Hegel’s Anschauungen über die Entbehrlichkeit parlamentarischer Institutionen erhielten hier einen sehr eigenthümlichen Ausdruck. Wenn auch durch das J. 1848 die Kluft zwischen H. und der Hegel’schen Linken nur erweitert [778] werden konnte, enthielt sich derselbe doch seit 1845 einer jeden schriftstellerischen Thätigkeit. Ein Nervenschlag machte seinem Leben ein Ende.

Der Gedanke, herausg. von Michelet und Bergmann, Bd. VII, S. 75 ff.