ADB:Heinrich IV. von Stolberg

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Artikel „Stolberg, Heinrich IV., Bischof von Merseburg“ von Eduard Jacobs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 329–330, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_IV._von_Stolberg&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 01:37 Uhr UTC)
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Stolberg: Heinrich IV., Bischof von Merseburg, 1341–1357. Es ist bemerkenswerth, wie weit in deutschen Landen Glieder des Hauses Stolberg, besonders Söhne, im 13. und 14., dann wieder in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts in theilweise gehäuftem Besitze geistlicher Stellungen und Pfründen lebten, nicht nur im thüringischen Stammlande und in der meißnischen und harzisch-niedersächsischen Nachbarschaft, sondern auch im baltischen Pommerlande, selbst dem Ordenslande Preußen sowol, wie im Frankenlande und Unterpfalz an Main und Neckar und in Mainz, wozu dann im 16. Jahrhundert noch Köln, Straßburg und andere Orte in den Rheinlanden kamen. Ihre Aussichten auf die Erlangung von Bisthümern gingen mehrfach nicht in Erfüllung, so bei Friedrich II., der 1314 zum Bischof von Würzburg, Heinrich VII., der 1327 zum Erzbischof von Magdeburg, Heinrich XV., der nach 1400 zum Coadjutor von Merseburg, endlich bei Christoph, der 1552 von einer Minderheit des Domcapitels zum Bischof von Halberstadt gewählt wurde. Nur zwei Brüdern Heinrich und ihrem gleichnamigen Großneffen gelang es, im 13. Jahrhundert den Bischofsthron in Merseburg zu besteigen oder als Dompropst zu Magdeburg in bewegter Zeit eine einflußreiche Stellung einzunehmen. Der älteste unter [330] ihnen, Heinrich VI., als Bischof von Merseburg Heinrich IV., war der Sohn des vor 1297 gestorbenen Grafen Heinrich’s III. zu St. und wahrscheinlich einer Gräfin v. Hohnstein. Er wird um 1275 geboren sein, denn im März 1290 finden wir ihn unter den Domscholaren in Würzburg und am 1. Februar 1293 erlangt er daselbst die 20. Präbende im Domstift. Im October 1317 providirt ihn, der damals bereits Domherr zu Bamberg und Besitzer der Pfarre Beinsank oder Bosang im Würzburgischen war, Papst Johann XXII. mit dem Archidiakonat zu Würzburg, zehn Jahre später mit einem Personat ohne Seelsorge daselbst, obwol er schon in Würzburg und Camin Kanonikate und Präbenden und die Pfarrkirche zu St. Ulrich in Magdeburg besaß. Im J. 1326 verleiht ihm Papst Johann XXII. auch ein Kanonikat in Magdeburg. Neben all diesen Stellen ist er aber auch schon 1313 Domherr, 1320–1327 Scholaster zu Merseburg. Hier wird er durch einheitliche Wahl des Capitels nach Gebhard von Schraplau vor dem 11. Juli 1341 auf den Bischofsthron erhoben und vom Papste bestätigt. Er soll als der erste Merseburger Bischof sich das Pallium selbst von dem damals in Avignon residirenden Haupt der abendländischen Kirche geholt haben. Heinrich gehört zu den tüchtigsten Oberhirten des Merseburger Bisthums. Er hatte eine schwere Aufgabe zu lösen, da infolge des üblen Regiments und der fortwährenden Fehden seiner beiden Vorgänger die größte Unordnung und Geldnoth herrschte und die meisten Güter und Einkünfte des Stifts verpfändet waren. Um die Einlösung dieser Güter bemühte er sich unablässig und mit bestem Erfolge. Er suchte aber auch des Stifts Besitz zu befestigen und zu erweitern und brachte Burgliebenau und Skopau zunächst wiederkäuflich in seine Hände; auch den Zoll an der langen Brücke bei Merseburg löste er ein. Aber auch für den Gottesdienst sorgte er durch Stiftung von Capellen und Altären, Mehrung des Ornats, Herstellung neuer Meßbücher. Besonders viel that er für die Domkirche, aber auch für andere Kirchen in und außerhalb Merseburgs. Er scheint auch Münzthätigkeit geübt zu haben und die Oberhoheitsansprüche der Markgrafen von Meißen und Osterland traten zu seiner Zeit noch nicht hervor. Wenn der Papst in den Jahren 1317 und 1326 wiederholt Gelegenheit hat, seines frommen, rechtschaffenen, edeln Wesens und sonstiger Tugenden und Verdienste zu gedenken, durch welche Heinrich ihm aufs beste empfohlen war, so hat er sich auch in der geschichtlichen Erinnerung seines Stifts ein gutes Gedächtniß gestiftet. Er starb zwischen dem 30. April und 21. October 1357, da am letzteren Tage bereits sein Nachfolger urkundet. Am 12. Februar des nächsten Jahres gedenkt eine in Avignon ausgestellte päpstliche Urkunde seiner bereits als eines Verstorbenen.

Chronica episc. Merseb. Pertz SS. X, 196–198. – Brotuff, Chronica des Stifts u. s. f. Marsburg B. Ciiij-Dj.Botho, Graf zu Stolb.-Wern., Gesch. des Hauses Stolb.-Wern. S. 69–83, wo er jedoch mit seinem jüngeren gleichn. Bruder theilweise verwechselt wird. Quellensammlung zum vorigen Werke von Nr. 199 an. – G. Schmidt, Päpstl. Urkunden u. Regg. Bd. 1 u. 2.