ADB:Hammerstein-Loxten, Hans Detlef Freiherr von

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Artikel „Hammerstein, Hans Detlef Freiherr von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 490–491, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hammerstein-Loxten,_Hans_Detlef_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 15:13 Uhr UTC)
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Hammerstein: Hans Detlef Freiherr v. H., geb. am 18. März 1768 zu Castorf im Lauenburgischen, trat zunächst in den hannoverschen Justizdienst, wurde dann Reichskammergerichts-Assessor zu Wetzlar und, nachdem er diese [491] Stellung aufgegeben und eine Zeit lang in dänischen Diensten gestanden hatte, Minister des Herzogs von Oldenburg. Als solcher wohnte er dem Congreß zu Erfurt bei, wurde dann Präsident der Regierung zu Eutin und schied 1812 aus dem oldenburgischen Dienste, theils durch Mißhelligkeiten mit dem Herzoge, theils durch die Verhältnisse veranlaßt, welche in Folge der französischen Occupation im Lande herrschten. Er begab sich nach England und erhielt, mit dem Range eines Oberst-Lieutenants bekleidet, durch Vermittelung des Grafen Münster eine Sendung zum Kronprinzen von Schweden (die ihm ertheilte Instruction ist abgedruckt in den Lebensbildern aus dem Befreiungskriege, I, 2, Jena 1841), welchen er 1813 nach Deutschland begleitete. Sein Auftrag war, diesen zu energischer Kriegführung anzutreiben und außerdem die Sonderinteressen Hannovers zu vertreten, indem er veranlaßte, daß die gemachten Eroberungen an dieses übergingen. Ueber die Gewandtheit, mit welcher er diese Aufgabe erfüllte und über seinen staatsmännischen Blick überhaupt legen die Berichte und officiösen Schreiben, welche er an Münster sandte (aufbewahrt im Archive zu Hannover), ein redendes Zeugniß ab. Er trat dann in hannoversche Dienste und nahm zunächst als geheimer Kriegsrath an der Neugestaltung der Militärverhältnisse wesentlichen Antheil. Darauf zum geheimen Rath ernannt, als welcher er namentlich bei der Organisation der Verwaltung thätig war, entfaltete er in der allgemeinen Ständeversammlung eine hervorragende Wirksamkeit und strebte in Uebereinstimmung mit Münster an beiden Stellen für eine, den veränderten Verhältnissen der Neuzeit entsprechende Entwickelung des hannoverschen Staatswesens. Seine glänzende Rednergabe war es vornehmlich, welche durchsetzte, daß die Exemtionen der bevorzugten Stände gegen mäßige Entschädigung aufgehoben wurden und daß die Quotisirung der Steuern nach Provinzen nicht zu Stande kam, wodurch die Verschmelzung der letzteren zu einem Ganzen wesentlich erleichtert ward. Der Widerspruch indessen, in welchen er durch die Verfolgung seiner Grundsätze mit den Ministern in Hannover gerieth und zugleich die Rücksicht auf seine mißliche finanzielle Lage ließen ihm eine andere Verwendung seiner Person wünschenswerth erscheinen. Statt eine solche jedoch, wie er wünschte, als einfacher Verwaltungsbeamter zu finden, ward er 1822 zum Bundestags-Gesandten in Frankfurt ernannt. Mit Hingebung und Geschick vertrat er hier die ihm anvertrauten Interessen, meist im Gegensatz zu dem maßgebenden Einflusse des österreichischen Präsidialgesandten Münch-Bellinghausen; seine durch seine Unordnung in Geldsachen und namentlich durch seinen Hang zum Spiel zerrütteten Vermögensverhältnisse aber vermochten ihn am 29. Juli 1826 bei Rüdesheim den Tod im Rhein zu suchen. Von Hammerstein’s „Mittheilungen aus dem litterarischen Nachlasse“ etc. ist 1832 bei Wahlstab in Lüneburg die erste Lieferung (Reden enthaltend) erschienen, die Fortsetzung passirte die Censur nicht.