ADB:Haimberger, Anton Freiherr von
Dolliner’s, bedeutende Erfolge erzielte. 1821 zum Professor des römischen Rechtes in Lemberg ernannt, gab er 1827 dort zuerst in lateinischer, dann 1835 in Wien in deutscher Sprache sein „Lehrbuch des reinen römischen Privatrechtes“ in 4 Bänden heraus, das auch ins italienische übersetzt wurde, Jahrzehnte lang an allen österreichischen und den meisten italienischen Rechtslehranstalten (sogar in Turin, Bellinzona, Neapel) in Gebrauch stand und noch heute ein gangbares Werk zur Einführung in das römische Rechtsstudium ist. Zahlreiche einzelne juridische Abhandlungen veröffentlichte er in Kudler’s und anderen juridischen Zeitschriften. H. wurde Rath 1841 beim galizischen Appellationsgericht, 1847 beim obersten Gerichtshofe, 1852 in den damaligen Reichsrath [387] berufen, wo er in höchster Instanz für die österreichische Justizreform thätig war. 1861 als Geheimrath (Comm. des Leopold- und Großkreuz des Franz Josephordens) in den Ruhestand versetzt, starb er am 5. August 1865 zu Graz. Er war ein guter alter Oesterreicher und selfmade man im besten Wortsinne.
Haimberger: Anton Freiherr v. H., Rechtslehrer, geb. am 3. Mai 1795 in Seitenstetten Nied. Oesterr., Bürgerssohn, studirte am dortigen Benedictinerstifte drei Jahre Theologie, ging dann zum Rechtsstudium über, in welchem er, ein Lieblingsschüler- Wiener Zeitung vom 27. September 1865, Z. 221. – Oesterr. Ehrenhalle III. 1865, S. 33. – v. Wurzbach, Biogr. Lex. VII. Bd. S. 214.