ADB:Hahn, Oskar
Ed. Mor. Hahn. Wie seine Brüder besuchte auch er das Magdalenengymnasium in Breslau und studirte hier und in Berlin die Rechte (1850–53), wandte sich aber dann dem Verwaltungsfache zu, arbeitete bei den Regierungen zu Breslau, Liegnitz, Posen, Erfurt, dazwischen als Landrathsvertreter in Pleß und Samter. 1862 wurde er zum Landrath von Obornik, 1867 von Weilburg ernannt und wirkte von 1867–85 als Ober-Regierungsrath und Abtheilungsdirigent des Innern an der Regierung zu Bromberg, von 1885 bis zu seinem Tode als Ober-Verwaltungsgerichtsrath zu Berlin. Als königstreuer Patriot vertrat er die Interessen der Regierung und der conservativen Partei in den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs und des preußischen Staats und zwar von 1870–73 als Abgeordneter für den Oberlahnkreis, von 1879–85 für Bromberg-Wirsitz und 1886–93 im Reichstag für Bromberg und kämpfte für seine christlichen und socialen Anschauungen muthig an der Seite seines Freundes und Gesinnungsgenossen, des Hofpredigers Stöcker. Von 1879 an war er Mitglied, von 1891 an auch im Vorstande der Generalsynode und von 1887 ab in dem der Provinzialsynode von Brandenburg, außerdem auch an der Leitung zahlreicher Hülfs-, Bürger- und Wahlvereine betheiligt. Sein Tod am 6. Mai 1898 schloß ein arbeitsvolles, mit unerschütterlicher Treue dem Vaterland und der evangelischen Kirche gewidmetes Leben ab; daher erwiesen ihm auch die letzten Ehren auf dem Matthäikirchhof, wo er, wie seine Brüder seine Ruhestätte fand, außer Verwandten und Amtsgenossen der ehemalige Ministerpräsident, Graf zu Eulenburg, der Minister des königlichen Hauses und Spitzen höchster staatlicher und kirchlicher Behörden und Vertreter zahlreicher Vereine.
Hahn: Oscar H., geboren zu Breslau am 28. November 1831, tüchtig als Jurist und Verwaltungsbeamter und rühriger Theilnehmer an religiösen und staatlichen Bewegungen, war der fünfte und jüngste von den Söhnen des MathematikersSeine wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigen sich mit den Gesetzen über Vorflut, Ent- und Bewässerung und dem Deichwesen (1858, 1886), mit der Kreisordnung (1873) und der Provinzialordnung für Preußen und Brandenburg (1870), sowie mit den Reichsgesetzen über Invaliden- und Altersversicherung (1889). Das Werk seines Bruders Ludwig „Wilhelm I.“, gab er heraus und führte es bis zum Tode des Kaisers fort (1888).
- Vgl. Neue Preuß. Ztg. v. 9. Mai 1898 Nr. 214 und Reichsbote v. 10. Mai Nr. 120, über seine Schriften den alphab. Katalog der Kgl. Bibl. zu Berlin.