ADB:Hagen, Carl Heinrich
K. G. H., wurde geboren zu Königsberg am 27. Juli 1785, studirte seit 1802 daselbst Rechte und Staatswissenschaften, die letzteren namentlich unter Kraus und Hoffmann, trat nach seiner Promotion in den praktischen Verwaltungsdienst und wurde 1809 Regierungsassessor. Nach einem längeren Aufenthalte in Göttingen und London, wo er in den Freimaurerorden trat, erhielt er Ende 1811 die ordentliche Professur für Staatswissenschaften und Gewerbekunde an der Universität [341] Königsberg. Auch war er als Regierungsrath thätig, legte jedoch diese Stelle 1835 nieder, während er seine akademische Thätigkeit bis 1849 fortsetzte. Ende dieses Jahres wurde er vom Schlage gerührt und eine lange jammervolle Zeit begann für ihn. Immer elender werdend, verlor er Gehör und Sprache. Auf einem Auge blind, war auch für das andere zu fürchten und seine Denkkraft schwand zusehends. Erst am 16. December 1856 wurde er von diesen Leiden erlöst. Außer Aufsätzen für die mit Medicinalrath Hagen redigirten „Beiträge zur Kunde Preußens“ (Königsb. 1813–24), I. 65. 106, II. 501, V. 42, und für die „Neuen Preuß. Provinzialblätter“ (Königsb. 1846), I. 120, V. 401, schrieb er: „Ueber das Agrargesetz und die Anwendbarkeit desselben“, Königsb. 1814. „Observ. oec.-pol. in Aeschinis dialogum qui Eryxias inscribitur“, pars I, Regm. 1822. (Anonym) „Ueber Einrichtung des Creditvereins von Gutsbesitzern im Königreich Bayern, von einem Preußen“, Nürnb. 1825. „Höchst wichtige Aufklärung über das Sinken des Werthes des Geldes, aus dem Englischen“ (anonym), Leipz. 1839. „Von der Staatslehre und von der Vorbereitung zum Dienst in der Staatsverwaltung“, Königsb. 1839 (System of political economy by C. H. Hagen, translated by John Prince Smith, Lond. 1845). „Die Nothwendigkeit der Handelsfreiheit für das Nationaleinkommen mathematisch nachgewiesen“, 1844.
Hagen: Karl Heinrich H., Sohn des Professors der Medicin- Vgl. Mohl, Litt. d. Staatswissensch., I. 156, II. 356.