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Artikel „Hagemeister, Johannes“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 330–331, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hagemeister,_Johannes&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 16:40 Uhr UTC)
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Hagemeister: Johannes H., Professor an der Universität Greifswald und einer der thätigsten akademischen Lehrer in der Uebergangszeit der Reformation, war im J. 1502 geboren. Ein Sohn von Albrecht H. in Barth und der bekannten in mehreren Linien über Pommern verbreiteten Patricierfamilie H. angehörend, widmete er sich anfangs dem geistlichen Stande, studirte 1522 in Greifswald und wurde bei dem Processe, welchen der Stralsunder Oberkirchherr Hippolytus Steinwer gegen die Stadt wegen der Reformationsunruhen erhob, als Zeuge vernommen. Im J. 1529 wirkte er als Lehrer im Artistencollegium zu Greifswald mit großem Beifall, neben Peter und Gregor Gruel, Georg Norman, Joh. Lubkerman, Erasm. Holthuder und Faustinus Blenno; dem Theologen Wichman Kruse und den Juristen Heinrich Bukow jun., Henning Lotze, Joh. Otto und Nic. Ave. Zum Magister promovirt und Canonicus an dem Domstift der Nicolaikirche, bekleidete er 1537 das Rectorat und vertrat die Rechte der Universität in einem Streite wegen der durch Wichman Kruse’s Tod erledigten und an Joh. Erp übertragenen Vicarie. Während die älteren Lehrer an der römischen Kirche festhielten, trat H., vielleicht durch die seit seiner Studienzeit in Greifswald eifriger gepflegte Kenntniß der classischen Litteratur angeregt, zum Protestantismus über, blieb jedoch nicht bei der Universität, sondern übernahm 1538 das Pastorat an der Nicolaikirche zu Anklam. Nachdem er in Folge eines Streites durch den Rath und den Generalsuperintendenten Knipstrow auf Befehl des Herzog Philipp I. im J. 1544 seines Amtes enthoben wurde, erhielt er, nach einem längeren Aufenthalte in Pasewalk und Stettin, die Präpositur [331] in Treptow im J. 1559, im welchem Amte er den Generalsynoden zu Stettin 1561–62 beiwohnte, und endlich bis zu seinem Tode 1569 das Pastorat in Cörlin. Aus seiner Ehe mit Ottilie v. Moltke stammen zwei Söhne, Lucas und Johann, welche den pommer’schen Herzogen zu Stettin als Geheimeräthe dienten, und ein Enkel Johann, welcher, geb. 1576, gest. 1638, dieselbe Würde bekleidete, das Gut Hohenselchow erwarb und die dort wohnhafte adliche Linie des Geschlechts begründete.

Sein jüngster Sohn Joachim H., dessen Nachkommen Mitglieder des Wolgaster Rathes wurden, war gleichfalls herzoglicher Rath und hat durch ein von ihm angefertigtes sorgfältiges Inventarium des Wolgaster Archivs, welches im Stettiner Archiv als Handschrift aufbewahrt wird, für die Pommer’sche Geschichte eine wesentliche Bedeutung (Böhmer’s Ausg. von Th. Kantzow’s Chronik, 1835, p. 33).

Stadtbücher von Barth, u. genealogische Sammlungen des Landsyndicus Hagemeister in Stralsund. Kosegarten, Gesch. der Univ. Greifsw., I. 181 ff. Stavenhagen, Gesch. von Anklam, 1773, p. 494. 511. Dähnert, Pom. Bibl., II. 204. J. H. Balthasar, Samml. zur Pommer’schen Kirchenhistorie, I. 21–29.