ADB:Griesheim, Heinrich Christoph von

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Artikel „Griesheim, Heinrich Christoph von“ von Rochus von Liliencron in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 665, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Griesheim,_Heinrich_Christoph_von&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 02:45 Uhr UTC)
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Griesheim: Heinrich Christoph v. G., Publicist und Staatsmann, geb. zu Griesheim a. d. Ilm am 4. Januar 1598. Frühentwickelt bezog er, fast noch ein Knabe, die Universitäten Jena, wo er schon 1615 eine Dissertation vertheidigte, Helmstädt und (1619) Rostock. Hier erschien 1620 von ihm in sechs Dissertationen eine staatsrechtliche Arbeit, „Jurisprudentiae publicae Romano-Germanicae brevis delineatio“, welche sowol durch die Neuheit des Gegenstandes, wie durch die Gelehrsamkeit des jungen Verfassers so großes Aufsehen erregte, daß G. vom Grafen Ernst von Schaumburg, dem Gründer der Universität Rinteln, 1621 als erster Professor der Rechte nach Rinteln berufen ward, von wo er 1625 nach Marburg ging. Hier trat er zum Katholicismus über und ward nun vom Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm als geheimer Rath nach Düsseldorf, bald darauf aber vom Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz als Oberamtmann der Aemter Amöneburg, Fritzlar, Neustadt und Numburg nach Fritzlar berufen. Bei der Einnahme dieser Stadt durch Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel am 9. September 1631 gefangen genommen, blieb er erst in Kassel, dann in Erfurt bis 1638 in Haft, während welcher Zeit er eine „Beschreibung des langwierigen Gefängnisses Ludewigs, Grafen zu Gleichen“ (gedruckt Erfurt 1642 fol.) verfaßte. Seit 1643 erscheint er mit Aufträgen des mainzischen Kurfürsten und des Königs Wladislaus IV. von Polen bei den Friedensverhandlungen zu Osnabrück, scheint aber hier eine sehr zweideutige Rolle gespielt zu haben, in die ein unmäßiger und unruhiger Ehrgeiz ihn drängen mochte, der wol überhaupt daran Schuld ist, daß sein späteres Leben den glänzenden Versprechungen seiner Jugend nicht entsprochen hat. 1649 ward er vom Kurfürsten Johann Philipp von Mainz als subdelegirter Minister zu den Executionsverhandlungen nach Nürnberg geschickt, wo ihn auch die fruchtbringende Gesellschaft unter dem Namen des Eingebenden unter ihre Mitglieder aufnahm. Später soll er als Director des Wetzlarer Districtes in darmstädtischen Diensten gestanden haben. Doch ist Näheres weder hierüber, noch über die Zeit seines Todes bekannt. – Seine weiteren Schriften, sämmtlich kleine Discurse und Dissertationen, behandeln Gegenstände des Deutschen Staatsrechts.

Vgl. F. Th. Richter bei Ersch und Gruber I. 91, S. 36 ff., nach Jugler, Beitr. z. jurist. Biogr. Bd. VI. S. 18 ff. Nova acta erudit. 1740, P. I. p. 229. Löscher, Unschuldige Nachrichten 1713, S. 186 ff. u. A.