ADB:Goldstein, Kilian der Ältere

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Artikel „Goldstein, Kilian“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 340–341, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goldstein,_Kilian_der_%C3%84ltere&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 16:57 Uhr UTC)
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Goldstein: Kilian G., Jurist, geboren am 25. März 1499 zu Kitzingen in Franken, wo sein Vater Johann G. als bischöflich Würzburgischer Rath lebte. Schon 1469 (Sommer) hatte ein Kilian G. aus Kitzingen die Universität Erfurt bezogen, ohne daß sich jedoch das verwandtschaftliche Verhältniß desselben zu dem unseren näher feststellen ließe. Der Letztere wurde Ende April 1521 in das Album der Universität Wittenberg eingetragen. Er scheint damals philologische Studien betrieben zu haben und bald zu Melanchthon in ein näheres Verhältniß getreten zu sein. Aus einem Briefe Melanchthon’s an G. vom 7. April 1522 ergibt sich, daß dieser damals irgendwo als Lehrer wirkte. Später aber finden wir ihn wieder in Wittenberg. 1525 gab er Melanchthon’s lateinische Grammatik heraus, im Sommer 1529 erscheint er als Decan der Wittenberger Artistenfacultät; schon vorher muß er sich verheirathet haben, denn bereits im October 1527 gratulirt ihm Melanchthon zur Geburt eines Sohnes. Wie es jener Zeit so häufig geschah, scheint auch G. als lesender Magister in der Artistenfacultät sich auf die Jurisprudenz geworfen und mit advocatorischer Praxis beschäftigt zu haben. Als Ende Januar 1533 der Kanzler Gregorius Brück aus dem gemeinschaftlichen sächsischen Oberhofgericht austrat und an seiner Stelle der bisherige Oberhofgerichtsprocurator Dr. Sindringer als Beisitzer in das Gericht verordnet wurde, erhielt die erledigte Procuratorstelle G., Magister und Bürger zu Wittenberg. In demselben Jahre war G. auch zu den Mitgliedern der großen Kirchenvisitation im Kurkreis von Seite der Städte gewählt worden. Später (Sommer 1538?) suchte und erhielt er auch den Grad eines Doctors beider Rechte. Als solcher hat er wol juristische Vorlesungen gehalten, wahrscheinlich über Proceß (s. unten). Außer mit Melanchthon war G. auch mit Luther befreundet und von diesem als „vir plane Christo sacer et sanctus“ hochgeschätzt. Als man 1539 an die Einrichtung eines kirchlichen Consistorii in Wittenberg ging, beabsichtigte man G. zum Präsidenten desselben zu ernennen; in der That trat er als Assessor ein und scheint auch den Vorsitz thatsächlich geführt zu haben. Ende 1540 und anfangs 1541 war G. mit Melanchthon als kurfürstlicher Abgesandter bei dem Colloquium in Worms. Nach seiner Zurückkunft wurde er zum Rector der Wittenberger Universität für das Sommersemester 1541 gewählt und trat dieses Amt an. Aber noch vor völligem Ablauf desselben verließ G. Wittenberg. Auf die Empfehlung von Justus Jonas, der eine Predigerstelle in Halle a. Saale angenommen hatte, bot die Stadt Halle ihr Syndicat dem Wittenberger Juristen an. Schon im Junius 1541 unterhandelte G. wegen seiner Uebersiedlung nach Halle. Anfangs October scheint er dieselbe bewerkstelligt zu haben. Vom Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen hatte er zunächst nur Urlaub für ein Jahr erhalten, auf Bitte der Hallenser aber wurde derselbe später verlängert. Als 1546 Kurfürst Moritz von Sachsen Halle einnahm, wurde G. nebst Jonas aufgegeben, die Stadt binnen 10 Tagen zu verlassen. Allein er kehrte später zurück und blieb bis an sein Ende Syndicus, † am 25. Januar 1568. Sein ältester Sohn hieß ebenfalls Kilian, war geboren am 20. August 1527, promovirte in Wittenberg zum Dr. jur. utr. 1553, folgte dem Vater im Syndicat der Stadt Halle (?) und wurde 1569–71 vom Herzog Johann Wilhelm zu Sachsen vielfach zu Geschäften gebraucht, † 1622[WS 1]. Er ist oft mit seinem Vater verwechselt worden. [341] Ein zweiter Sohn, Paulus G., ist geboren am 9. September 1532, promovirte 1561 zu Wittenberg zum jur. utr. Doct. und begegnet uns später in Berlin, von wo er, in brandenburgischen Diensten stehend, mit Herzog Albrecht in Preußen brieflich verkehrt. Das 1568 gedruckte Buch „Enchiridion processus iudiciarii tam secundum ius commune quam ius saxonic. conscripti. Auctore Chiliano Goldstein“ gehört trotz erhobener Zweifel K. G. dem Vater an und ist das nach dessen Tod in seinem Nachlaß gefundene Collegienheft, dessen er sich dereinst bei seinen Vorlesungen in Wittenberg bedient hatte.

Vgl. Muther, Zur Geschichte der Rechtswissenschaft, S. 385 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Kilian Goldstein „der Mittlere“ starb bereits 1588. Der 1622 verstorbene Kilian Goldstein ist sein Sohn.