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Artikel „Geiger, Johann Burkard“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 507, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Geiger,_Johann_Burkard&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 08:30 Uhr UTC)
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Geiger: Johann Burkard G., Jurist, geb. am 5. Febr. 1743 in Nürnberg, gest. am 13. Septbr. 1809 in Erlangen, ward, nachdem er seinen Vater, den Waldschreiber Johann G. 1752 verloren, in dem Hause seines mütterlichen Großvaters Schunter in seiner Vaterstadt erzogen und besuchte das dortige Gymnasium Aegidianum unter Solger. 1759 bezog er die Universität Erlangen um Jurisprudenz zu studiren und ward schon am 11. Novbr. 1762 zum Doctor promovirt, im December desselben Jahres zum außerordentlichen Professor ernannt und ein Jahr darauf zum ordentlichen Professor in der juristischen Facultät befördert. Die ungewöhnlich frühzeitige Anstellung, welche er, wie man annahm, dem Einflusse seines Schwiegervaters, des Hofrath Seidel, Quästors der Universität, und der Gunst des Geheimrath Grafen von Ellrod verdankte, erregte wie die Personalacten ergeben, großen Unwillen. Indeß gelang es ihm durch tüchtige Führung seines Amtes den Eindruck des etwas anomalen Erwerbs zu überwinden. Er ward Mitglied des Spruchcollegiums und des Senats, erhielt 1770 den Hofrathstitel, ward 1777 von der philosophischen Facultät mit dem Doctortitel beehrt, 1778 Scholarch des Erlanger Gymnasiums und rückte allmählig in die besser besoldeten Professuren seiner Facultät vor. Das Decanat bekleidete er zwanzigmal, oft das Amt des Procanzlers und fünfmal das Prorectorat. Er wird uns geschildert als gewandter und beliebter Lehrer, begabt mit dem glücklichsten Gedächtniß, von eisernem Fleiße, der sein Studierzimmer nur verließ um sich zu seinen Vorlesungen zu begeben, welche er 3 bis 4 Stunden täglich mit größter Treue hielt, jedoch auszusetzen pflegte, wenn ein Gewitter im Anzuge war, dessen Ausbruch ihn seit seiner Kindheit mit unüberwindlicher Angst erfüllte. Seine Lehrthätigkeit umfaßte die Encyklopädie, den Prozeß, das Kirchenrecht, allgemeine Rechtsgeschichte und Geschichte des deutschen Reichs. Daneben hielt er praktische Uebungen und war in so ausgedehntem Maße als Rechtsconsulent und Mitglied des Spruchcollegiums thätig, daß ihm für umfassende litterarische Arbeiten keine Zeit blieb. Außer einigen Dissertationen und Gutachten sowie einigen Beiträgen für die Zeitschrift „Die neueste juristische Litteratur“ (Erlangen 1776–84), hat er mit seinem Schwiegersohne Chr. Fr. Glück herausgegeben: „Merkwürdige Rechtsfälle und Abhandlungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit, mit beigefügten Urtheilen und Gutachten der Erlanger Juristen-Facultät“, Erlangen 1792–1806. 3 Theile. Nachdem ihm im J. 1808 ein Schlaganfall die linke Seite gelähmt, der Tod ihm seine Frau nach 46jähriger Ehe im Februar 1809 entrissen hatte, starb er von Kummer gebeugt, aber thätig bis zum letzten Tage seines Lebens, an welchem er noch 4 Stunden lang Vorlesungen gehalten hatte. Die Personalacten ergeben, daß seine Vermögensverhältnisse bei einem Gehalte von 1200 Fl. sehr mißlich geworden waren, während er früher ein auskömmliches Vermögen von seinem Vater ererbt hatte.

Vgl. Memoriam J. B. Geigeri – Prorector F. Th. Loschge[WS 1] – commendat, Erlangen 1809. 4.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. damaliger Prorector war Friedrich Heinrich Loschge, der wohl auch den Nachruf verfasst hat.