ADB:Göde, Henning (1. Artikel)
[1], angesehener Jurist des 16. Jahrhunderts, geb. zu Havelberg, studirte zu Erfurt und ward dort Ordinarius, verließ aber Erfurt wahrscheinlich 1509 infolge der dortigen bürgerlichen Unruhen und ward dann nach Wittenberg berufen, wo er 1514, als der Anonymus des Mader (s. u.) die einzige Notiz, welche wir über ihn besitzen, niederschrieb, Ordinarius der Juristenfacultät und Propst der Collegiatkirche war. Auch auswärts ward seine Geschäftskunde vielfach in Anspruch genommen; erwähnt wird namentlich seine Thätigkeit beim Friedensschluß zwischen Lübeck und Dänemark, vermuthlich in den Verhandlungen von 1511–12. Er schrieb: „Super decretalibus“; „Super authentico“, 4 voll.; „Consilia“.
Bode: Henning B.- Maderi Centuria Scriptorum insign. etc. p. 81.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 795. Z. 6–16 v. o. (Der Artikel Henning Bode ist wegen eines inzwischen zu unserer Kunde gekommenen Irrthums zu streichen. Er wird s. O. in berichtigter Gestalt erscheinen.) [Bd. 4, S. 794]