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Artikel „Gärtner, Corbinian“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 377, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:G%C3%A4rtner,_Corbinian&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 02:55 Uhr UTC)
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Gärtner: Corbinian G., geb. am 14. Juni 1751 zu Schwatz in Tyrol, 1769 Benedictiner bei St. Peter in Salzburg, studirte hier die Rechte und Theologie, wurde 1774 Priester, machte noch eine Reise nach Würzburg, Mainz, Wetzlar, Göttingen und Paris zur weiteren Ausbildung mit P. J. E. Hofer bis zum Herbste 1789, wo er Dr. theol. und jur. utr. wurde und zugleich die Professur des canonischen Rechts erhielt; seit 1792 las er auch über Diplomatik und deutsches Privatrecht, 1804–1807 auch über Civilproceß und Lehnrecht, wurde im J. 1805 wirklicher Hofgerichtsrath, fungirte bei der obersten kurfürstlichen Justizstelle als Rath, unter bairischer Herrschaft bei der zweiten Instanz, war vom 16. Mai 1807 bis zum 24. December 1810, wo die Universität Salzburg aufgelöst wurde, deren letzter Rector. Am 28. Juni 1812 kehrte er, nach Niederlegung des Lehramts, in sein Stift zurück, wo er am 24. Mai 1824 starb. Seine Schriften sind (außer ein paar anonymen ascetischer Art und Gelegenheitsthesen, die Baader angibt und Aufsätzen, welche wegen der Anonymität schwer nachzuweisen sind): „De jure capitulorum Germaniae condendi statuta“, 1794. „Akademischer Versuch über das Vogteyrecht im Allgemeinen unter Anwendung auf das h. Erzstift Salzburg“, 1794. „Apologie d. akad. Verf.“, 1796. 4. „De jure s. Pontificis in erectione academiar. Germ. cathol.“ Programm zum 14. März 1795“ (Jahrestag der Wahl des Erzb. Hieron. Colloredo). 4. „Corpus iuris eccles. catholicorum novioris, quod per Germaniam obtinet, collegit, rec. atque notis illustr.“ 2 Thle. 1797, 99. „Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischen Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritterordens“ etc., 1802. „Das besondere österreichische Kirchenrecht in Aphorismen“, 1807. „Salzburgs gelehrte Unterhaltungen“, 4 Hefte 1812 fg. „Vom Mangel katholischer Priester aus Mangel der Bischöfe“, 1818. „Einleitung in das gemeine und deutsche Kirchenrecht mit besonderer Rücksicht auf Baiern und Oesterreich. Nach dem System des königlich baierisch geistlichen Raths Maurus Jakob v. Schenkl“, Augsburg 1816; alle übrigen sind zu Salzburg erschienen. – Er ist kein hervorragender Schriftsteller, bekundet jedoch großen Fleiß und einen auf geschichtliche Grundlegung gerichteten Sinn, wovon namentlich außer den guten historischen Abhandlungen sein Corpus juris eccles. zeugt, welches zuerst die Concordate nebst einer Anzahl anderer Documente für Deutschland allgemein zugänglich machte.

Zauner, Biogr. Nachr., Nachtr. S. 24 ff. Baader I. Sp. 362 ff. Felder, Gel. Lexicon I. S. 252 ff. Verzeichniß aller akad. Prof. zu Salzburg etc., Salzb. 1813. v. Wurzbach, Biogr. Lex. V, 50.