ADB:Flörcke, Johann Ernst von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Flörcke, Johann Ernst v.“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 132, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fl%C3%B6rcke,_Johann_Ernst_von&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 12:30 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 7 (1878), S. 132 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Ernst von Flörcke in der Wikipedia
Johann Ernst von Flörcke in Wikidata
GND-Nummer 100135870
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|7|132|132|Flörcke, Johann Ernst v.|Emil Julius Hugo Steffenhagen|ADB:Flörcke, Johann Ernst von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100135870}}    

Flörcke: Johann Ernst v. F., Rechtsgelehrter, geb. am 9. Juli 1695 zu Jena, † am 9. Juni 1762 in Nürnberg. Auf der Domschule zu Magdeburg vorgebildet, bezog er 1713 die Universität Jena, um die Rechte zu studiren, und trat 1716 bei seinem Vater, Heinrich Ernst F., damals Syndicus des Domcapitels zu Magdeburg, in die juristische Praxis. Nachdem er 1720 in Jena die Doctorwürde erworben, widmete er sich daselbst der akademischen Laufbahn, ward 1726 Hofgerichtsadvocat, 1727 Syndicus der Universität und erhielt 1730 eine außerordentliche, 1731 eine ordentliche Professur der Rechte. 1733 als Hof- und Regierungsrath nach Gotha berufen, wurde er 1743 zum Geheimen Regierungsrath, 1750 zum Oberconsistorialvicepräsidenten ernannt, auch bald darauf geadelt. 1755 folgte er einem Rufe als erster Professor der Rechte und Director der Universität mit dem Charakter eines königl. preußischen Geheimen Raths nach Halle. Von da führte ihn 1759 die Reichsarmee als Geisel nach Nürnberg, Prag und wieder nach Nürnberg, wo er in der Gefangenschaft starb. Von seinen Schriften sind die über das Kirchenrecht auszuzeichnen: „Praenotiones iurisprudentiae ecclesiasticae“, 1724, 2. Ausg. 1756, und „Observationes selectae ad Jo. Schilteri institutiones iuris canonici“, 1726.

Ersch u. Gruber, Allg. Encyklopädie, 1. Section 45, 272, mit der dort angeführten Litteratur. Günther, Lebensskizzen, S. 68.