ADB:Eybel, Josef Valentin Sebastian

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Artikel „Eybel, Joseph Valentin“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 451–452, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eybel,_Josef_Valentin_Sebastian&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:15 Uhr UTC)
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Eybel: Joseph Valentin E., geb. den 3. März 1741 zu Wien (so nach den Bemerkungen unter Portraits und de Luca), studirte anfänglich bei den Jesuiten, nach einer kurzen Thätigkeit im Subalterndienste zu Linz die Rechte in Wien, wo er auch promovirte und im J. 1773 außerordentlicher, 1777 ordentlicher Professor des Kirchenrechts wurde. Er stand ganz auf den Schultern und dem Standpunkte des bekannten Canonisten Riegger, dessen besonderer Gunst er sich erfreute. Einer der eifrigsten Vertreter des sogen. Josephinischen Systems in Wort und Schrift und insbesondere ein warmer Anhänger der Reformen [452] des Klosterwesens, Feind der geistlichen Regierung in weltlichen Dingen, war er die Zielscheibe der Angriffe desjenigen Theils im Clerus etc., welcher den Reformen widerstrebte. Diese brachten es dahin, daß er im J. 1779 seine Professur niederlegte. Von da bis 1787 war er in Linz Referent in geistlichen Sachen auf des Kaisers ausdrücklichen Befehl, fungirte dann bis 1797 als Gubernialrath in Innsbruck; im letzteren Jahre wurde er als Landrath nach Linz versetzt, wo er in dieser Eigenschaft am 30. Juni 1805 starb. Sein Auftreten durch Reformschriften zog ihm auch die päpstliche Excommunication zu. Die Schriften Eybel’s bezwecken durchweg eine Reform des Kirchenwesens im Sinne des Kaisers Joseph II., leiden, vom wissenschaftlichen Standpunkte betrachtet, ausnahmslos an Oberflächlichkeit, dem Mangel exacter Quellenforschung und den Wirkungen des in jener Zeit allmächtigen Naturrechts; eine große Zahl sind lediglich Tagesschriften. – „Adumbratio studii jurisprud.“, 2 P., 1773 s. „Lucubratio canonica exhibens notiones de natura, ortu et progressu electionum personarum eccles.“ 1774. „Ordo principiorum jurisprud. eccles.“, 2 P. 1775 s. „Collectio selectar. lucubrat. jurispr. eccl. illustrantium“, 1774 s. „Corp. juris pastoralis novissimi“, 3 P. 1776. „Introductio in ius ecclesiasticum Catholicorum“, 4 P. in 2 voll., 1777 S. (deutsch 1782 „Einleitung in das kathol. Kirchenrecht“). „Etwas von den Wahlen der Religionslehrer“. „Was ist von Ehedispensen zu halten?“ beide 1781. „Was ist ein Bischof?“ „Was ist Ablaß?“ „Was ist ein Pfarrer?“ „Sieben Capitel von Klosterleuten“ (letztere anonym), alle 1781. Dazu noch einige Sammelwerke fremder Abhandlungen. „Was ist der Papst?“ (auch franz.) 1783. „Was enthalten die Urkunden des christl. Alterthums von der Ohrenbeichte?“ 1784. „Christkath. nützliche Hauspostille“, 3 Thle. 1784. „Die Heiligen nach den Volksbegriffen“, 4 Bde. 1791. „Göttergespräche über die Jacobiner“. Eine Wochenschrift, Linz 1794. „Rechtslehre für das Volk“. Eine Wochenschrift, Linz 1796. Die letzten vier anonym.

C. v. Wurzbach, Biograph. Lexikon IV. 118 f., der die ältere Litteratur anführt. Titel der Schriften und der gesammelten Abhandlungen bei (de Luca) Das gelehrte Oesterreich I. S; 113 ff., 1876.