ADB:Einert, Carl
Christian Gottlob E. (s. d.), geb. 31. Decbr. 1777 in Leipzig, † 25. Febr. 1855. 1802 Advocat, 1807 Doctor der Rechte, 1816 Mitglied der Juristenfacultät, 1828 Präsident des Handelsgerichts, wurde er 1835 als Rath in das Justitzministerium berufen und mit dem Entwurf einer Wechselordnung für das Königreich Sachsen beauftragt, der 1841 im Drucke erschien. Seit 1843 Vicepräsident des Oberappellationsgerichts zu Dresden, vertrat er das Königreich Sachsen bei den Leipziger Wechselrechtsconferenzen (1847). Er ist der Schöpfer der nach ihm benannten Wechseltheorie. Wir erwähnen von ihm noch: „Das Wechselrecht nach dem Bedürfniß des Wechselgeschäfts im 19. Jahrhundert“, 1839; „Erörterungen einzelner Materien des Civilrechts“, 1840, 2. Aufl. 1846; „Ueber das Wesen und die Form des Literalcontracts“, 1852.
Einert: Karl E., Rechtsgelehrter, ein Sohn von- Vgl. Dr. Karl E., namentlich in seinen Beziehungen zu der jüngsten Entwicklung des deutschen Wechselrechts, Leipzig 1855.