ADB:Ebner, Erasmus
Hieronymus E., übergab ihn frühzeitig Melanchthon zur Erziehung, der ihn in seine Privatschule aufnahm und zu seinem Unterrichte die Elementa grammatices (herausg. 1522) verfaßte. Nachdem er frühzeitig seine Studien in Wittenberg vollendet, auch 1530 an dem Reichstag von Augsburg als Begleiter Melanchthon’s oder der nürnbergischen Gesandten (das lateinische Exemplar der Confessio Augustana hatte er für den Nürnbergischen Rath abgeschrieben, vgl. Corpus Reformatorum Tom. II.) Theil genommen, begab er sich auf Reisen nach Frankreich und Italien und trat nach seiner Rückkehr in den Dienst seiner Vaterstadt. 1536 wurde er zum Mitgliede des Rathes erwählt. Er fand hauptsächlich Verwendung in den auswärtigen Geschäften der Reichsstadt, und es ist kaum ein Reichs-, Kreis- oder Städte-Tag, kaum ein Convent oder Religionsgespräch, bei welchem Nürnberg durch Gesandte vertreten war, auf welchem wir ihn in den nächsten 18 Jahren nicht thätig finden. Sein Name ist daher mit der auswärtigen Politik der Reichsstadt in dieser Zeit auf das engste verbunden und nach den Traditionen seiner Familie, wie nach seiner eigenen Ueberzeugung und dem Hauptinteresse des Jahrhunderts waren seine Bemühungen besonders den Verhandlungen in Sachen der Religion, in denen Nürnberg eine hervorragende Stellung einnahm, gewidmet. Aber von besonderer Bedeutung auch auf dem politischen Gebiete wurde seine Thätigkeit in den Verhandlungen und Verbündnissen, in welche Nürnberg von 1552 an mit den fränkischen Ständen, dem Herzog Heinrich von Braunschweig und dem Kurfürsten von Sachsen gegen den Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Culmbach eintrat. Die wesentlichen Unterstützungen, welche die ersteren von Franken aus gegen ihren Bedränger und durch die Unterstützung des Kaisers gefährlichsten Feind erhielten, waren durch ihn vermittelt worden, auch der schnelle und für beide Theile erträgliche Friedensschluß zwischen dem Herzog Heinrich und der Stadt Braunschweig nach dem Treffen bei Geitelde und Steterburg (1553), ebenso der darauf (1554) erzwungene Rücktritt der Herzöge von Lauenburg und Lüneburg und Hamburgs und Lübecks vom Bündnisse mit Albrecht von Brandenburg waren durch seine Mitwirkung erreicht worden. Ueberhaupt scheint nächst den materiellen Mitteln, welche Franken, und vor allem seine reiche Vaterstadt aufwandte, E. nicht zum geringsten das Verdienst zugesprochen werden zu müssen, die Gefahr und die unberechenbaren Folgen eines Sieges, den der wilde Markgraf in Norddeutschland zu erfechten eben den Anlauf genommen hatte, durch das compacte und in der Folge entscheidende Bündniß zwischen Franken, Sachsen und Braunschweig und durch das rasche rücksichtslose Vorgehen der Verbündeten von Deutschland abgewendet zu haben. – Um so mehr muß es auffallen, daß er kurz nach diesem [592] Deutschland verließ und in den Niederlanden in spanisch-englische Dienste trat. Vielleicht sind die Gründe hiefür in Verbindungen zu suchen, die er früher am kaiserlichen Hofe, besonders mit Lazarus Schwendi, angeknüpft hatte. 1569 kehrte er nach Deutschland zurück. Herzog Julius von Braunschweig, dem er wol aus früherer Zeit empfohlen war, berief ihn in seinen Dienst, ernannte ihn zum Hofrath und verlieh ihm, um ihm die Möglichkeit zu gewähren, in Muße den Wissenschaften leben zu können, die Propstei Dorstadt bei Wolfenbüttel. E. hatte trotz seines vielbewegten Lebens nie aufgehört, theologische, classische und mathematische Studien zu treiben. Seine Erfahrungen und seine Kenntnisse empfahlen ihn in der Folge beim Herzoge so, daß dieser ihn 1573 zu sich berief, um seines Beirathes bei der Gründung der Universität Helmstädt sich zu bedienen. Er starb zu Helmstädt. – Seine Schriften haben Will und v. Boyneburg-Lengsfeld aufgezeichnet. Ein für die Geschichte seiner Zeit nicht unwichtiges Material scheint noch in den Briefen und Correspondenzen verborgen zu liegen, welche er auf Befehl Kaiser Karls V., der Königin Maria von England und der Herzöge von Braunschweig verfaßte und welche dem Ebner’schen Familien-Archiv in Nürnberg einverleibt worden sind.
Ebner: Erasmus E., Nürnbergischer Rathsherr, dann in spanisch-englischen Diensten thätig, zuletzt braunschweigischer Hofrath, geb. 21. Decbr. 1511, † 24. Novbr. 1577. Sein Vater, der Nürnberger Rathsherr und Losunger- Vgl. Will, Nürnbergisches Gelehrten-Lexikon s. v. Erasmus E. – Frhr. v. Boyneburg-Lengsfeld in Ersch und Gruber’s Encykl. s. v. Ebner. – v. Ranke, Gesch. Deutschlands im Zeitalter der Reformation Bd. V. S. 242 ff.