ADB:Eberhard (Herr zu Bitsch)

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Artikel „Zweibrücken, Graf Eberhard von“ von Theodor Julius Ney in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 520–521, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_(Herr_zu_Bitsch)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 22:35 Uhr UTC)
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Zweibrücken: Graf Eberhard von Z., Herr zu Bitsch, † 1321, war der zweite Sohn des Grafen Heinrich II., des Streitbaren, von Zweibrücken und regierte nach dem Tode seines Vaters 1282 die väterlichen Erblande zunächst gemeinsam mit seinem Bruder Walram I., während der ältere Bruder Simon die von der Mutter ererbten rechtsrheinischen Ebersteinischen Gebiete erhielt und der Stifter der mit seinen Söhnen wieder erloschenen Linie der Grafen von Zweibrücken-Eberstein wurde. Seinen Wohnsitz hatte er meist in Mörsberg (Marimont) in Lothringen, in dessen Nähe er ansehnliche von ihm selbständig verwaltete Besitzungen hatte. Nachdem früher schon eine Theilung des größten Theils des väterlichen Erbes zwischen Eberhard und Walram stattgefunden hatte und 1295 auch das Amt Lemberg unter ihnen getheilt worden war, vertauschte Eberhard 1297 seine lothringischen Güter mit Herzog Friedrich III. von Lothringen gegen die Burg und Herrschaft Bitsch und wurde dadurch zum Gründer der Zweibrücken-Bitscher Linie seines Hauses, welche 1570 mit dem Grafen Jakob von Zweibrücken-Bitsch und Ochsenstein ausstarb. Er war mit Agnes, Gräfin von Saarbrücken, vermählt und hinterließ zwei Söhne, [521] Simon I. † 1355), welcher den Stamm fortpflanzte, und Eberhard, welcher 1347 kinderlos starb.

J. G. Lehmann, Gesch. der Grafen von Zweibrücken-Bitsch in dessen Urkundl. Gesch. der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Mannheim 1863. Bd. II, S. 179 ff. – Vgl. J. G. Lehmann, Gesch. des gräflich-zweibrückischen Hauses in den Abhandl. der k. bayer. Akad. der Wiss. III. Cl. Bd. X, Abth. III, S. 501 ff. – Molitor, Gesch. einer deutschen Fürstenstadt. Zweibr. 1885, S. 53 ff.