ADB:Du Bos, Carl (1. Artikel)

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Artikel „Du Bos du Thil, Karl Wilh. Heinrich“ von Philipp Walther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 444–445, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Du_Bos,_Carl_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:47 Uhr UTC)
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Du Bos du Thil: Karl Wilh. Heinrich D.[WS 1], Freiherr, geb. 22. April 1778 zu Braunfels, woselbst sein Vater als braunschweigischer Oberstlieutenant lebte, † 1859. – Durch Hauslehrer vorbereitet, studirte er von 1797–1798 in Göttingen die Rechte, begab sich hierauf auf Reisen und ward dann fürstl. Solms-Braunfels’scher Regierungsassessor zu Braunfels. Im J. 1802 zum hessen-darmstädtischen Kammerherrn ernannt, trat er 1803 in den activen Staatsdienst als Regierungsrath ein und erhielt noch in demselben Jahre Verwendung in dem auswärtigen Departement, in welchem er im Jahre 1809 zum geheimen Legationsrath befördert wurde, unter gleichzeitiger Ernennung als Mitglied der Gesetzgebungs-Commission. Im J. 1810 erfolgte dann seine Ernennung zum Oberschenken, sowie in demselben Jahre noch seine Zutheilung als Mitglied der Oberpostinspection. Unter Entbindung von diesen Aemtern wurde er 1811 Hofmarschall, erhielt den Charakter als geheimer Rath. Im Dec. 1813 trat er als geheimer Referendar in das Ministerium, aber im J. 1818 wieder aus demselben, um zu diplomatischen Geschäften verwendet zu werden. Er unterzeichnete im J. 1820 als großherz. hess. Bevollmächtigter zu Wien die Schlußacte des Congresses, wurde am Mai 1820 lebenslängliches Mitglied der ersten Kammer und am 14. Juni d. J. Staatsminister mit Sitz und Stimme im Ministerrath, sowie Präsident der Regierung der Provinz Starkenburg, unter Entbindung von den Functionen eines Hofmarschalls. Im J. 1821 übernahm er activ die Ministerien des Auswärtigen und der Finanzen und im J. 1829 folgte seine Ernennung zum dirigirenden Staatsminister mit dem Vortrag bei dem Großherzog in allen Staatsangelegenheiten, welche in das Ressort der drei Ministerien fielen. Bei dieser Gelegenheit übernahm er für das Ministerium der Finanzen, welches er an v. Hofmann abgab, das Ministerium des Innern und der Justiz. Im J. 1834 wohnte er als Bevollmächtigter auch den Conferenzen zu Wien bei. In allen Stellungen, welche du Thil bekleidete, hat er dem fürstlichen Hause Hessen und dem hessischen Lande Dienste geleistet, welche selbst die, welche Widersacher seiner politischen Ansichten waren, als ausgezeichnete anerkennen müssen. Die meisten seiner Thaten galten Hessen allein, aber eine derselben muß als eine [445] ganz Deutschland berührende hervorgehoben werden. Er war es, der im J. 1820 gelegentlich des Wiener Congresses den ersten Anstoß zur Gründung des deutschen Zollvereins gab, indem er mit einigen der Congreßgesandten die ersten Verabredungen pflog und diese Verabredungen unermüdet fortsetzte. Seine Schuld war es nicht, daß die Zolleinigung nicht früher schon eine bestimmte Gestalt annahm. Seine Ueberzeugung von der Richtigkeit seiner nationalwirthschaftlichen Anschauungen ließ sich durch den Widerstand, den eine andere Anschauung hervorrief, nicht beirren. Er gelangte erst zu seinem Ziele, als er dirigirender Minister geworden war. Diese staatsmännische That sichert seinem Namen in der Geschichte Deutschlands eine hervorragende Bedeutung. Seinem eigenen Lande leistete er aber ebenso als er zu diplomatischen Missionen verwendet wurde, wie als Minister die ersprießlichsten Dienste. Eine höchst bedeutsame Mission hatte er im J. 1813 auszuführen, als die verbündeten Heere siegreich nach Süddeutschland vorrückten und er der österreichisch-bairischen Armee, welche zuerst die hessische Grenze betreten mußte, entgegen gesandt wurde, um eine Ausgleichung mit den verbündeten Mächten herbei zu führen. Es gelang ihm der Schutz des Landes, indem er die Bereitwilligkeit seines Fürsten, aus dem Rheinbunde auszuscheiden, versicherte. Was er von seinem Fürsten voraussetzte, geschah. Ludwig I. trat trotz der Drohungen Napoleon’s aus dem Rheinbunde aus und du Thil hatte das Schreiben zu entwerfen, durch welches Napoleon die Ausscheidung verkündigt wurde. Die Ordnung der Finanzen gestaltete er, als er von 1821–1829 Finanzminister war, in einer Weise, daß er damit den Grund legte zu dem geordneten Zustande, in dem sich die Finanzen des Landes heute befinden. Als er dirigirender Minister geworden war, arbeitete er eine neue Organisation der Verwaltungsbehörden aus, welche einen rascheren Geschäftsgang bezweckte, wenn sie auch von einer und der andern Seite für allzu bureaukratisch erklärt wurde. Im J. 1848, als so vieles Bestehende eine Aenderung erfahren sollte, mußte er aus seiner einflußreichen Stelle scheiden und sie dem langjährigen Bekämpfer seiner politischen Grundsätze, Heinrich v. Gagern, überlassen. Seit dieser Zeit lebte er in Zurückgezogenheit, aber stets voll der wärmsten Theilnahme für alles, was die fortschreitende Zeit ins Leben rief, in Darmstadt, wo er am 17. Mai 1859 starb. (Zum Theil nach einer als Manuscript gedruckten Rechtfertigungsschrift Du Thil’s.)


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 48 ein weiterer Artikel.