ADB:Creutz, Ehrenreich Boguslaw von

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Artikel „Creutz, Ehrenreich Boguslaus von“ von Georg Friedrich Felix Eberty in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 592–593, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Creutz,_Ehrenreich_Boguslaw_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 05:00 Uhr UTC)
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Creutz: Ehrenreich Boguslaus v. C., preußischer Minister (Geburtsjahr nicht zu ermitteln), Sohn eines Amtmanns in der Mark Brandenburg, war dem König Friedrich Wilhelm I. von Preußen bereits vor dessen Regierungsantritt dadurch näher bekannt geworden, daß er die Auditeurstelle in dessen kronprinzlichem Regiment bekleidete. Wie sehr er sich die Gunst seines Chefs zu erwerben wußte, beweist seine 1708 erfolgte Erhebung in den Adelstand. Unmittelbar nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms (1713) wurde C. zum wirklichen geheimen Rath, 1719 zum Oberdirector des Generalfinanzdirectoriums und Controlleur général, 1723 zum Vicepräsidenten und dirigirenden Minister der zweiten Abtheilung des Generaldirectoriums ernannt, auch bekam er die Landschafts- und Medicinalangelegenheiten unter seine Aufsicht, und wurde Protector der Akademie der Wissenschaften (Cosmar, Der Preußische Staatsrath). Während der ersten Regierungsjahre beschäftigte Friedrich Wilhelm seinen früheren Auditeur im Cabinet, so daß C. eigentlich der erste preußische geheime Cabinetsrath war. Er ging mit Eifer auf die Sparsamkeitsideen seines Herrn ein und erwarb sich dadurch dessen volles Vertrauen. Friedrich Wilhelm I. hatte erkannt, daß die Unordnung in den Finanzsachen während der Regierung seines Vaters hauptsächlich in der Zweitheilung der Kriegs- und Domainenbehörden ihren Grund hatte, die einander fortwährend bekämpften und auf Kosten des Staats Processe führten. Nach vielfachen Versuchen, diesen Uebelständen im Einzelnen abzuhelfen, kam der König zu dem Entschlusse, die beiden obersten Behörden ganz aufzuheben und an deren Stellen ein einziges General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänendirectorium zu errichten, für welche Behörde er eigenhändig eine höchst merkwürdige Instruction ausarbeitete (Förster, Friedrich Wilhelm I. Bd. II. S. 173 ff.), welche auch während der ganzen Regierung Friedrichs des Großen die Grundlage der preußischen Finanzverwaltung geblieben ist. Das Generaldirectorium mußte vier Mal wöchentlich in einem Saale des königlichen Schlosses Sitzung halten, und jeder Minister hatte an einem bestimmten Wochentage Vortrag über die Angelegenheiten der ihm zugewiesenen [WS 1]Provinzen. C. hatte den Mittwoch. Zu seinem Departement gehörte Magdeburg und die Herrschaften Minden, Ravensberg, Tecklenburg, Lingen etc. – Die Vorschriften über die Geschäftsleitung mußten bei harter Strafe streng eingehalten werden. C. widmete sich diesen Arbeiten mit großem Fleiß, wie man schon daraus schließen darf, daß er sich bis ans Ende der Gunst des Königs erfreute. Wir finden seine Unterschrift unter allen wichtigen Actenstücken des Generaldirectoriums zwischen den Namen Grumbkow’s und Kraut’s (Droysen, Preuß. Politik IV passim). Von besonderen ihm eigenthümlichen Ideen und Schöpfungen ist nichts bekannt, dergleichen hatte der König wie man weiß sich allein vorbehalten, und litt kein unabhängiges Handeln seiner Diener. Ueber die Persönlichkeit und den Charakter unseres C. besitzen wir nur kurze Notizen von Pöllnitz (Memoiren II. 15. 84) und der Markgräfin von Baireuth (I. 16), beides allerdings keine zuverlässigen Geschichtsquellen. Danach soll er sehr hochmüthig und besonders auf den alten Adel erbittert gewesen sein, der ihn nicht für vollbürtig ansehen wollte. Er wird als höflich gegen Hochgestellte und grob gegen Niedergestellte geschildert: „Er bereicherte sich für seine Person“ sagt Pöllnitz, „und bekümmerte sich wenig um Glück und Unglück Anderer.“ Da der Hof des Königs durch beständige Intriguen zwischen der hannöverschen Partei der Königin und der österreichischen, an deren Spitze Seckendorf stand, beunruhigt wurde, und beide Gegner den König, der sich für den absolutesten [593] Selbstherrscher hielt, an seinen und oft sehr groben Fäden hin- und herleiteten, so konnten die obersten Staatsbehörden diesem Gewebe von Ränken, Bestechungen und Verleumdungen nicht fern bleiben, und auch C. war tief darin verflochten und spielte z. B. eine Hauptrolle bei den Unruhen, welche ein Fräulein v. Wagnitz innerhalb der königlichen Familie erregte, worüber ausführliches Geschwätz bei Pöllnitz a. a. O. zu finden ist. Am 13. Febr. 1733 starb Boguslaus v. C. im Besitz aller seiner hohen Würden und Aemter. Ueber seine Familienverhältnisse Näheres aufzufinden ist nicht gelungen.

Eberty (Breslau).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zugegewiesenen