ADB:Chrysow, Johannes
Balthasar Schmidt 1562 an die Spitze der gegen den Rath erbitterten, die Stadtvertretung der Sechziger für Rostock fordernden Gemeinde gestellt. Sie hatten sich mit dieser durch gegenseitigen Eid binden lassen. Als aber die Sache in Gewaltthätigkeiten besonders durch Michael Boldewan, den Sohn des verstorbenen Bürgermeisters Heinrich Boldewan, überging und um die Reichen zu treffen statt der Accise der hundertste Pfennig gefordert wurde, traten Schmidt und Ch. 1563 von der Gemeinde zurück und wurden nun aufs erbittertste verfolgt, selbst bei der Geistlichkeit fanden sie wegen des Bruches des Eides Widerwillen. Schmidt, der eine Kirchhof aus senatorischem Hause zur Frau hatte, beichtete in schwerer Krankheit dem Lucas Bacmeister, Johann Ch. wurde am 5. Febr. 1563 in der Bürgerversammlung mißhandelt, so daß der Rath ihn preisgeben mußte. Die Sechziger sperrten ihn in sein Haus ein und bedrohten ihn bei Leib und Leben; er verlangte das Abendmahl, aber das sonst so herrische geistliche Ministerium war so in Angst, daß es trotz im Geheim ertheilter Absolution ihm rieth, vom Abendmahl selbst abzustehen. Als der Rath versuchte, ihm zu Rechte zu helfen, setzten die Sechziger ihn ab. Die Gewaltthätigkeiten dauerten den Mai hindurch, dann ging die Sache in den Streit der Fürsten und der Stadt, auch um das Recht an der Universität über. Ch. war aus der Stadt entkommen, nachher bat er demüthig um Wiederaufnahme. Weiteres ist nicht bekannt; er ist ein spätes Opfer des langen Streits in den Hansestädten um die Sechziger.
Chrysow: Johannes Ch. (Grisow, Grisau), ein angesehener Rostocker Bürger, hatte sich mit dem Wandschneider Andreas Junkher und dem einem großen, wahrscheinlich dem rathsherrlichen, Hause angehörigen- Westfalen, Mon. ined. I. p. 1599 ss. Ungenaden, Amoen. p. 321 s. 1050 s.