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Artikel „Chorus, Gerhard“ von Friedrich Haagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 137–138, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Chorus,_Gerhard&oldid=- (Version vom 4. Oktober 2024, 08:59 Uhr UTC)
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Chorus: Gerhard Ch., in den Geschichtsquellen gewöhnlich Ritter Ch. genannt, war für Aachen die bedeutsamste Persönlichkeit des 14. Jahrhunderts und ist in der Folgezeit neben Karl dem Großen im Munde der Aachener der populärste Name geblieben. Er war von großer politischer Bedeutung für seine Vaterstadt, war siebenmal regierender Bürgermeister, einmal gleichzeitig Bürgermeister, Vogt und Maier und Haupt des Erbraths, welch letzterm gegenüber die Zünfte nur noch zu geringer Geltung gelangt waren. Den Ritter rühmt man dreier monumentaler Werke wegen, nämlich des äußeren Mauerrings der Stadt – der innere, ältere war im 12. Jahrhundert auf Befehl des Staufers Friedrich I. entstanden –, des Baues des gewaltigen gothischen Chores an der Pfalz- und Krönungskapelle und des herrlichen Rathhauses auf dem Boden der vormaligen Pfalz Karls des Großen. Von den bis jetzt bekannten Quellen des 14. Jahrhunderts nennt ihn keine ausdrücklich den Urheber jener Bauten, erst eine von Lörsch in den Annalen des Vereins zur Geschichte des Niederrheins und der Erzdiöcese Köln herausgegebene Chronik, welche bis 1481 geht, bezeichnet ihn als den Erbauer des Rathhauses; aber die Tradition hält fest daran, ihn als den Urheber der drei wichtigsten Bauten des 14. Jahrhunderts zu ehren und so gewissermaßen als den zweiten Gründer Aachens zu verherrlichen; selbst die Krönungskirche, welche nur den sterblichen Resten zweier Kaiser, Karls des Großen und Otto’s III. eine Stätte gewährt hatte, gestattete dem verdienten Manne in der westlichen Vorhalle ein Grab mit der Inschrift:

Gerardus Chorus miles virtute sonorus,
Magnanimus multum, scelus hic non liquit inultum.
In populo magnus, in clero mitis ut agnus.
Urbem dilexit et gentem splendide rexit,
Quem Deus a poena liberet barathrique gehenna,

die seinen ritterlichen Muth, seine hochherzige Gesinnung, seine Milde gegen den Klerus, seine Liebe zur Stadt und endlich die Vortrefflichkeit seiner Verwaltung hervorhebt, aber von dem Verdienst um die großartigen städtischen Bauten schweigt. Leider besitzen wir nur zu wenig ins Einzelne eingehende Darstellungen der Zeit des 14. Jahrhunderts, welche für Aachen eine Blütheperiode war, um den vollen Antheil würdigen zu können, welchen Gerhard Ch. an der Entfaltung dieser Blüthe hatte; aber das steht fest, daß in den Jahren, wo er siebenmal Bürgermeister der Stadt war, in Aachen nichts Wichtiges ohne seine Leitung oder ohne seine Theilnahme geschah. Im J. 1327 ordnet er die Angelegenheiten eines städtischen Spitals, 1334 reitet er gefangener Lombarden wegen nach Köln, Nideggen, Siersdorp und Mastricht – Lombarden wirkten seit 1291 als Geldwechsler in Aachen für Handel und Gewerbe wohlthätig –; beim Besuche der Kaiserin Margaretha, Ludwigs IV. Gemahlin, im J. 1338 in Aachen trug er als Haupt einer blühenden Stadtgemeinde die Hauptsorge für Aufnahme, Bewirthung, Zerstreuung und Beschenkung der hohen Frau und ihres Gefolges. In demselben Jahre widmete er seine Thätigkeit der Gründung der Kurgerichtsordnung, [138] des iudicum[1] electivum, zur Aufrechterhaltung der bürgerlichen Ordnung. Das Gericht bestand bis zu Ende des 18. Jahrhunderts. Ueberall, wo es die Ehre und das Wohl seiner Vaterstadt galt, war Gerhard Ch. thätig, so als im J. 1351 die Stadt als eine gleichberechtigte mit dem Erzbischofe Wilhelm von Köln, mit dem Herzoge Johann III. von Brabant und der Stadt Köln den berühmten Landfriedensbund schloß. Um seiner Vaterstadt den noch von Kaiser Ludwig IV. bestätigten Besitz der Galmeigrube Altenberg vor habgierigen Nachbarn zu sichern, unterhandelte er mit Brabant und Limburg zu großer Zufriedenheit Aachens zu Brüssel, Limburg, Furen und Witten. In dem Streite zwischen Kaiser und Papst beschied jener Abgeordnete der Städte 1338 zunächst nach Frankfurt, dann nach Mainz. Aachen sandte jedesmal seinen Gerhard Ch., um es zu vertreten. Als 1346 Reichsfürsten und Städte einen Tag nach Köln anberaumten, um die Wahl eines neuen Königs zu berathen, schickte Aachen auch dahin den Ritter Gerhard Ch. Rechnet man zu dem Gesagten des Ritters freundschaftliche Beziehungen zu den Dynastengeschlechtern der nähern und weiteren Umgebung Aachens, zu den Kirchen, Klöstern und Spitälern Aachens und Burtscheids, so erkennt man, daß Gerhard Ch. für Aachen nicht blos im 14. Jahrhundert, sondern auch für die Folgezeit eine der hervorragendsten Persönlichkeiten war. Mit vollem Recht erhielt der verdiente Mann sein Grab in der Krönungskirche. Propst Wilhelm von Wied stiftete im J. 1397 ein Wachslicht an demselben. Bei Gelegenheit, wo im vorigen Jahrhundert die Vorhalle zur Kirche gezogen wurde, entfernte man das Grab. Die oben erwähnte von Lörsch herausgegebene Chronik sagt zum Jahre 1367: Starb h. Gerhartt Chorus und worth begraben aen die Wolffthuer. Er thet bei seinem Leben das rhaet oder statthauß erstmael aenlegen.

Man vergl. Quix, Biographie des Ritters Ger. Chorus, Aachen 1842 und Haagen’s Geschichte Aachens I. Band, Aachen 1873.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 138 Z. 1. v. o. l.: judicium (st. judicum). [Bd. 6, S. 794]