Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Carmon, Jakob“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 3–4, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Carmon,_Jakob&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:06 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Carnall, Rudolf von
Band 4 (1876), S. 3–4 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Jakob Carmon in der Wikipedia
Jakob Carmon in Wikidata
GND-Nummer 101802846
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|4|3|4|Carmon, Jakob|Karl Ernst Hermann Krause|ADB:Carmon, Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=101802846}}    

Carmon: Jakob C., Dr. phil. et iur., 1712–18 Professor der Eloquenz, 1718–43 Professor der Pandekten in Rostock, zugleich herzoglicher Consistorialrath und Director des geistlichen Gerichts, † 25. Juli 1743. Er war geboren in Rostock 2. März 1677, sein Vater Mag. Heinrich C. war daselbst Archidiacon 1675–1682, dann Pastor zu St. Jacobi 1682–1691. Sein Aeltervater stammte aus England von dem durch Heinrich VIII. in den Adelstand erhobenen Sir Walter Carman. Er wird als tüchtiger Jurist genannt, war in den beklagenswerthen mecklenburgischen Wirren ein treuer Anhänger des mit einer Art Cäsaren-Wahnsinns behafteten Herzogs Karl Leopold gegenüber der Ritterschaft und der Stadt Rostock, und hat einen schweren Makel in dem berüchtigten, vom Kaiser selbst gebrandmarkten Dömitzer sogenannten Hochverrathsprocesse auf sein Andenken geworfen. In Danzig, wohin Karl Leopold mit seiner Maitresse, der Frau des Kanzlers v. Wolfrath, seiner eigenen Nichte, sich begeben hatte, sprach der dorthin berufene C. mit dem Kanzleirath Dr. Ch. David Schröder am 29. Mai 1722 das Todesurtheil über den unschuldigen Kanzler v. Wolfrath, das in [4] Dömitz, wie alle die anderen scheußlichen Urtheile, vollzogen wurde. Ueber dem Proceß schwebt noch Dunkel, man vergl. darüber die Mecklenburgischen Geschichtschreiber: Boll, v. Lützow etc., besonders auch Julius Wiggers („Im Neuen Reich“ 1875, Nr. 44–46). Wegen des für damalige Zeit fast auffallend schönen Versfalles sind Carmon’s Begräbnißoden[1] erwähnenswerth, lateinische und deutsche, von denen Proben im Rostocker Etwas IV. S. 774 ff. zu finden.

Vergl. Rostocker Etwas VIII. S. 165, wo Nachweise und die Titel seiner juristischen Dissertationen.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 4. Z. 5 v. o. l.: Begrüßungsoden (st. Begräbnißoden). [Bd. 5, S. 795]