ADB:Camerarius, Heinrich
Ulrich von Mecklenburg, der Herzoge Bogislav und Philipp von Pommern, der Lüneburger Fürsten und des Herzogs Franz von Sachsen-Lauenburg, [720] die ihn alle zu Geschäften benutzten. Er starb auf einer Geschäftsreise am 11. Febr. 1601.
Camerarius: Dr. Heinrich C. (Kämmerer), geb. 1547 zu Braunschweig, studirte in Wittenberg 1566 und Rostock, wo er 1570 Magister, 1574 Licentiat der Rechte wurde. Die Stadt Rostock ernannte ihn zu ihrem Syndicus, 1578 wurde er auch ordentlicher Professor der Rechte und promovirte in doctorem am 13. Aug. 1579. Er las zuerst über das in Rostock geltende lübische Recht und vertrat in seinen Schriften über das römische Recht die von Cujas ausgehende Richtung. Von der Stadt Rostock wurde er mehrfach zu Gesandtschaften nach Schweden benutzt, um die Beziehungen der Stadt mit diesem Lande aufrecht zu erhalten, auch besuchte er in ihrem Auftrage die Hansetage in Lübeck. Er war Rath des Herzogs