ADB:Callisen, Christian Friedrich

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Artikel „Callisen, Cristian Friedrich“ von Eduard Alberti, Carl von Prantl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 709–710, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Callisen,_Christian_Friedrich&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 12:19 Uhr UTC)
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Callisen: Cristian Friedrich C., evangelischer Theologe und Philosoph, Brudersohn von Johann Leonhard C., geb. zu Glücksstadt 20. Febr. 1777, † zu Schleswig 3. Oct. 1861. Das Gymnasium in Glücksstadt, in welcher Stadt der Vater Christ. C. Obergerichtsadvocat war († 20. Febr. 1836), entließ ihn im 18. Jahre mit dem Zeugniß der Reife. Seine akademischen Studien machte er in Kiel (von 1794–1797), Leipzig und Jena; in letzterem Ort ward er 1799 zum Dr. phil. promovirt. Nach dem theologischen Amtsexamen, das er Michaeli 1799 mit dem besten Charakter bestand, habilitirte er sich als Privat-Docent in der philosophischen Facultät in Kiel. Er las vor gut besetztem Auditorium Erfahrungs-Seelenlehre, Logik, Moral, Naturlehre. Trotz des Erfolges gab er nach drei Jahren die akademische Lehrthätigkeit gegen ein Pastorat im Dorfe Hollingstedt auf und kam dann auch schon nach einem Jahre, 1804, als Kirchenpropst der Propstei Hütten und Prediger an der Friedrichsberger Kirche nach der Stadt Schleswig. Seine 32jährige Wirksamkeit in dieser Stellung war reich und fruchtbringend und nicht blos von localer Bedeutung. Die Gründung der Landes-Bibelgesellschaft war für die ganze Provinz von Bedeutung und seine schriftstellerische Arbeit griff weit über die Grenzen seiner Gemeinde. Er schrieb theils im Interesse des Volksschulwesens (verschiedene Abrisse der Erdbeschreibung, Naturlehre, Geschichte etc.), theils in populär-erbaulicher Richtung anderntheils aber waren seine Arbeiten auch streng wissenschaftliche in theologischer Dogmatik und philosophischer Propädeutik, namentlich endlich auch praktisch-theologischen Inhaltes auf studirende Theologen und junge Geistliche berechnet. Wiederholte Auflagen seiner vielen Schriften zeugten von deren Nutzen und Verbreitung. Im J. 1817 kam C. als geistliches Mitglied in das Gottorfer Oberconsistorium, dessen erstes, und zugleich zweites geistliches Mitglied der schleswig-holsteinischen Regierung, er 1834 wurde. Im folgenden Jahre folgte er dem im August 1834 verstorbenen Adler in die Generalsuperintendentur des Herzogthums Schleswig, mit welchem Amt er bis 1845 die Function als Schloßprediger in Schleswig verband. Er war 13 Jahre Generalsuperintendent, allgemein verehrt und beliebt, vom Volke wie von der Regierung; an Auszeichnungen von Seiten letzterer fehlte es ihm nicht. Als er im Jahre 1848 unter den politischen Verhältnissen der Herzogthümer die so große Verantwortung mit sich führende amtliche Stellung mit gutem Gewissen nicht länger glaubte ausfüllen zu können und deshalb zurücktrat, blieb er, außer seinem häuslichen und städtischen Kreise den Wissenschaften lebend, in Schleswig, wo er auch gestorben ist.

In philosophischer Beziehung bleibt C., wie sich von selbst versteht, seinen religiösen und theologischen Grundsätzen treu, und während er ausdrücklich selbst sagt, daß er zu keiner der damaligen Secten gehöre, bemerken wir einen Anschluß an jene ziemlich verbreitete Richtung, welche sich auf die Uebereinstimmungspunkte zwischen Kant und Jacobi, d. h. auf die Ergebnisse der praktischen Vernunft stützte. Im Gebiete der theoretischen Philosophie, nämlich in Logik, Psychologie und Metaphysik, lehnt sich C. an einen eklektischen Wolffianismus an und verhält sich hierin spröd gegen Kant, in seinen späteren Schriften aber nähert er sich überhaupt [710] einem abgeschwächten Kantianismus und begründet namentlich die Religions-Philosophie völlig auf Kant’s Auffassung. – Von seinen Schriften, deren Verzeichniß sich in den schleswig-holsteinischen Schriftstellerlexiken von Lübker[WS 1]-Schröder und Alberti finden, seien genannt: „Abriß einer philosophischen Encyklopädie“, 1802; „Abriß der Religions-Philosophie“, 1802; „Abriß der Erfahrungs-Seelenlehre“, 1802; „Theophilus, ein Beitrag zur Philosophie der Religion“, 1803; „Abriß der Logik und Metaphysik“, 1805; „Abriß der philosophischen Rechts- und Sittenlehre“, 1805; „Handbuch zum Lesen der heiligen Schriften des neuen Testamentes“, 1813 ff.; „Handbuch zum Lesen der heiligen Schriften des alten Testamentes“, 1821 ff.; „Propädeutik der Philosophie“, 1846; „Entwurf einer Religionsphilosophie“, 1856.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Detlev Lorenz Lübker (1773–1852), Compastor in Husum, Vater Friedrich Heinrich Christian Lübkers.