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Artikel „Buys, Paulus“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 676–677, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Buys,_Paulus&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 16:16 Uhr UTC)
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Buys: Paulus B., niederländischer Staatsmann, geb. 1531 zu Amersfoort, studirte Jurisprudenz und ward 1566 Pensionär der Stadt Leyden. Als solcher trat er in enge Verbindung mit Oranien, auch nachdem dieser sich geflüchtet hatte. 1569 verließ er heimlich die Staatenversammlung, um eine Reise nach Dillenburg zu machen, und seitdem scheint er immer im Stillen gegen die Regierung agitirt zu haben. Von großem Ansehen in seiner Stadt, bewirkte er 1572 deren Uebertritt zu der Revolution. Bald nach der ersten revolutionären Staatenversammlung ward er an der Stelle des 1570 von den Spaniern gefangenen van den Ende Advocat des Landes, oder wie er später hieß, Rathspensionär. Seine große Fähigkeit und Arbeitskraft verschafften ihm einen Einfluß, wie keinem seiner Vorgänger. Zugleich Mitglied des Staatsraths Oranien’s und auch später Mitglied aller Executivcommissionen und hoher Regierungsbehörden, ward er bald das Factotum, das Oranien zur Seite stand [677] oder ihn repräsentirte. Als dieser während der Belagerung Leydens erkrankte, wurde B. sein Stellvertreter und stand an der Spitze der mit den Maßregeln zum Entsatz der Stadt beauftragten Commission. Buys’ fester Wille und rücksichtssloser Charakter setzte das Durchstechen der Deiche durch, welchem die Stadt die Rettung verdankte. Daß B. an allen diplomatischen Verhandlungen Hollands einen hervorragenden Antheil und auch, daß er rücksichtslos Partei nahm, ist kein Wunder; eher daß er dabei von seinem Meister Oranien abwich und mehr zu England als zu Frankreich neigte. Auch bei der Errichtung der Utrechter Union 1579 war er eifrigst betheiligt und ward zum Rath des Unionsdirectors, des Grafen Johann von Nassau ernannt, ohne jedoch als solcher etwas auszurichten als die Unterwerfung Amersfoorts. Ebenso wirkte er eifrig für die Anbietung des Grafentitels an Oranien, obgleich er in den achtziger Jahren weniger hervortrat, sei es, daß der Einfluß Anderer, unter diesen Oldenbarnevelt, damals Pensionär von Rotterdam, ihn mehr in den Schatten stellte, sei es, daß sein unregelmäßiges Leben und nicht immer reiner Charakter ihn die Achtung, der er bedurfte, einbüßen ließ. Bald nach Oranien’s Tod, als die Anerbietung der Souveränetät an Frankreich durchgesetzt ward, nahm er seine Entlassung 1584. – Bei der darauf folgenden Verbindung mit England und dem Regierungsantritt Leicester’s trat er aber wieder in das öffentliche Leben. Er ward Staatsrath und vom Gouverneur mit Ehre und Lob überhäuft. Sobald dieser jedoch an ihm den schroffsten Anhänger des Systems Hollands entdeckte, der nicht unterließ, ihm entgegen zu treten, faßte er einen so bittern Haß gegen ihn, daß er schwor, ihn aufknüpfen zu lassen. Die stolze Weigerung Buys’, die Stelle eines Commis in Reingoud’s Finanzrath anzunehmen, beleidigte den Günstling sowie den Herrn und von jetzt an suchten sie ihn zu verderben. Kurz nachher ward B. zu Utrecht von den Bürgerhauptleuten unter Vorwand des Hochverraths verhaftet, und, ein unerhörter Bruch aller Privilegien, ohne Proceß 6 Monate lang gefangen gehalten. Denn als die Staatenpartei die Oberhand gewann, ward er ebenso freigelassen. Von jetzt an zog sich B. in das Privatleben zurück und starb 1594, den Namen eines überaus fähigen und energischen, aber keineswegs musterhaft braven und zuverlässigen Mannes hinterlassend. Er eröffnete die lange Reihe der bedeutenden holländischen Staatsmänner.