ADB:Buddenbrock, Wilhelm Dietrich von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Buddenbrock, Wilh. Dietrich v.“ von Ernst Graf zur Lippe-Weißenfeld in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 500, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Buddenbrock,_Wilhelm_Dietrich_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 19:06 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 3 (1876), S. 500 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wilhelm Dietrich von Buddenbrock in der Wikipedia
Wilhelm Dietrich von Buddenbrock in Wikidata
GND-Nummer 135655528
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|500|500|Buddenbrock, Wilh. Dietrich v.|Ernst Graf zur Lippe-Weißenfeld|ADB:Buddenbrock, Wilhelm Dietrich von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=135655528}}    

Buddenbrock: Wilh. Dietrich v. B., preuß. Feldmarschall, † 1757, 85 Jahr alt. Nach Vollendung eines Universitätstrienniums zu Königsberg ging er aus Kriegslust unter die Soldaten (1690, Feldzug in den Niederlanden), 1739 Generallieutenant und Ritter des höchsten preußischen Ordens, Mitglied des „Tabackscollegiums" und sodann auch des Königs Gesellschafter am Sterbelager. In der Schlacht bei Chotusitz (1743[1]) verdiente er sich die Beförderung zum General der Kavallerie nebst des Königs Bild in Brillanten, eine Amtshauptmannschaft und eine Gehaltszulage. Der zweite schlesische Krieg brachte ihm den Feldmarschallsstab (19. März 1745). B. starb als Gouverneur von Breslau. Ihm sind nachzurühmen entschiedene Verdienste um die Reitereitechnik und um die Hebung des wissenschaftlichen Sinnes in Officierskreisen.

Vgl. K. Pauli. Leben großer Helden des gegenwärt. Kriegs Th. I. 1 ff.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 500. Z. 22 v. u. l.: 1742 st. 1743. [Bd. 4, S. 795]