ADB:Buchner, Ernst
[329] des Verfassers von C. Hecker herausgegeben ebda. 1872). Seit 1858 war B. auch lebenslängliches Mitglied des Medicinalcomités geworden. Für das Ansehen, das B. in den Kreisen seiner Berufsgenossen besaß, zeugt die Thatsache, daß er in den vor der Errichtung der Aerztekammern bestehenden ständigen Ausschuß zur Berathung über ärztliche Angelegenheiten als Mitglied gewählt wurde. Hier trat er lebhaft für die Gründung eines sogen. ärztlichen Pensionsvereines ein, den er gewissenhaft verwaltete. Als von diesem Ausschuß 1869 das „Aerztliche Intelligenzblatt“ gegründet wurde (ein Organ, aus dem die heute erscheinende Münchener med. Wochenschrift hervorgegangen ist) übernahm B. die Redaction desselben, die er bis zu seinem Ableben fortführte.
Buchner: Ernst B., Arzt und als außerordentlicher Professor der gerichtlichen Medicin zu München am 2. Januar 1872 gestorben, wurde ebendaselbst am 8. November 1812 geboren, hier auch zum Arzt ausgebildet und 1834 zum Dr. med. promovirt. Hiernach unternahm B. eine wissenschaftliche Reise nach Berlin, Wien und Paris und ließ sich 1838 als Arzt in seiner Vaterstat nieder, wo er speciell bei Frauen- und Kinderkrankheiten sehr gesucht war, auch bald nach seiner Niederlassung zum Hofstabsarzt ernannt wurde. 1843 habilitirte er sich an der Universität und las über Geburtshülfe und gerichtliche Medicin. In dem letztgenannten Fach entwickelte B. eine sehr fruchtbare schriftstellerische Thätigkeit, welche ihm 1869 die außerordentliche Professur erwirkte. Unter anderen verfaßte er ein „Lehrbuch der gerichtlichen Medicin für Aerzte und Juristen“ (München 1867; 2. Aufl. nach dem Tode