ADB:Berstett, Wilhelm Ludwig Freiherr von

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Artikel „Berstett, Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 508–509, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Berstett,_Wilhelm_Ludwig_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 01:15 Uhr UTC)
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Berstett: Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr v. B., aus einer altadeligen Familie des Unterelsaß stammend, geb. 1769 auf dem Stammschloß Berstett, † 1837, trat, nachdem er kurze Zeit die Universität Straßburg besucht hatte, in österreichische Kriegsdienste, in denen er bis zum J. 1804 an einer Reihe von Schlachten und Gefechten Theil nahm. Zum Kammerherrn der Großherzogin Stephanie von Baden ernannt (1809) trat er [509] dem Großherzog Karl näher, begleitete diesen zum Congreß nach Wien und wurde im J. 1816 zum badischen Gesandten am Bundestage ernannt. Im J. 1817 wurde v. B. Minister der auswärtigen Angelegenheiten und war als solcher für die Baden günstige Entscheidung der Territorial- und Erbfolgefrage (Zurückweisung der Ansprüche Baierns und Oesterreichs auf Pfalz und Breisgau, Anerkennung der Hochbergischen Linie) besonders auf dem Aachener Congreß mit Eifer und Erfolg thätig. Obwol seiner Erziehung und Bildung nach ein Anhänger absolutistischer Gründsätze, entzog er sich doch der Einsicht nicht, daß die Ertheilung einer Verfassungsurkunde für Baden ein Gebot staatlicher Nothwendigkeit sei und wirkte hierfür im Rathe des Großherzogs Karl. Die Consequenzen des ins Leben tretenden constitutionellen Wesens erschreckten ihn indeß und mit Freuden betheiligte er sich an dem Karlsbader Congreß und den Wiener Conferenzen von 1820, wo er zu den eifrigsten Anhängern der Metternich’schen Tendenzen zählte. Während der nun folgenden Regierungsjahre des Großherzogs Ludwig versuchte er vergebens, die formelle Beobachtung der Verfassungsbestimmungen mit dem Streben, die Rechte der Kammern aufs äußerste zu beschränken, in Einklang zu bringen. Voll guten Willens und im Grunde durchaus rechtlich denkend, ließ er sich durch energische Rathgeber (besonders Hennenhofer) zu verfassungswidrigen Schritten fortreißen. So war denn, als Großherzog Ludwig starb (1830) und Großherzog Leopold die Regierung unter den Eindrücken der Julirevolution antrat, seine Stellung im Ministerium, dessen Präsident er seit 1820 war, nicht mehr haltbar. Im J. 1831 erhielt er den erbetenen Abschied. Er lebte dann noch, still und zurückgezogen, in Karlsruhe bis zum 16. Febr. 1837.