ADB:Bernt, Josef
[505] seine akademischen und litterarischen Leistungen auf diesem Gebiete; sein „Systematisches Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde“, Wien 1813. 8, in zahlreichen vermehrten und verbesserten Auflagen erschienen, entsprach einem wesentlichen Bedürfnisse der österreichischen Aerzte und die Brauchbarkeit desselben wurde durch die vom Verfasser in verschiedenen Schriften veröffentlichten praktischen Erläuterungen (so namentlich „Visa reperta etc.“, Wien 1827, 38, 45 in drei Bänden, „Beiträge zur gerichtlichen Arzneikunde“, Wien 1818–23 in sechs Bänden u. a.) erhöht, auch ist als ein großer Fortschritt die von B. zuerst eingeführte praktische Unterweisung der Studirenden in medicinisch-gerichtlichen Untersuchungen zu bezeichnen. Von den die Medicina politica betreffenden Arbeiten Bernt’s ist namentlich das „Systematische Handbuch der Staatsarzneikunde“. Wien 1816 f. 8. in zwei Bänden, und seine Schrift „Ueber die Pestansteckung und deren Verhütung“. Wien 1832, 8, hervorzuheben. Ein Verzeichniß sämmtlicher litterarischer Producte Bernt’s, darunter eine Reihe von Journalartikeln in den Oesterreichischen medicinischen Jahrbüchern, deren Mitredacteur B. seit 1832 gewesen ist, findet sich in Callisen, Lexikon II, 178. XXVI, 264 und in Engelmann’s Bibl. p. 57.
Bernt: Jos. B., Arzt, geb. 1770 in Leitmeritz, 1808 Prof. der Medicin und Gerichtsarzt in Prag, seit 1813 in gleichen Eigenschaften in Wien, starb daselbst den 27. April 1842. – B. hat sich um das Staats-Medicinal-Wesen in Oesterreich, besonders im Gebiete der Medicinalpolizei, so um die allgemeine Einführung der Vaccination in Böhmen, wie um die Regulirung der Pest-Quarantaine recht sehr verdient gemacht. Nicht weniger anerkennenswerth sind