ADB:Bernhardus Brunsvicensus
Bernhardus Brunsvicensis, Herausgeber der beiden Pandekten-Titel „De verborum significatione“ und „De regulis juris“. Erford. 1499. 4. In der Vorrede, die er von Erfurt datirt, nennt er sich „Liberalium studiorum professor“, vertritt aber keineswegs den Humanismus, sondern polemisirt gegen die Einmischung der poetischen und rethorischen Phrase in die Sprache der Jurisprudenz. Er ist indeß weder Mitglied der Erfurter juristischen Facultät, noch graduirter Jurist, sondern vermuthlich Magister artium gewesen, der juristischen Privat-Unterricht ertheilte und in diesem Anlaß jene beiden Titel zum Handgebrauch edirte.
- Stintzing, Gesch. d. populären Litterat. des röm. R. S. 6. 57. Savigny, Gesch. des R. R. im M.-A. 6, 482.