ADB:Bergmann, Michael Adam
Ickstädt und Lori zu Gönnern und Freunden. Noch als Student verfaßte er die Schrift „De ducum Bojoariae jure regio“, die er, in die Vaterstadt zurückgekehrt, herausgab. Sie erregte namentlich durch die freimüthige Behandlung der Frage, ob den Landesfürsten das jus regium in ecclesiasticis zustehe, großes Aufsehen und rief eine Reihe von Streitschriften pro et contra hervor. Die neugegründete Akademie der Wissenschaften ernannte den Verfasser 1759 zum Mitglied und nicht ohne Schwierigkeiten erlangte er auch eine Anstellung beim Stadtmagistrat. Seit 1762 versah er das Amt eines Stadtoberrichters und seine treffliche Amtsverwaltung bewog die Mitbürger, ihm auch die Bürgermeisterwürde zu übertragen. Trotz dieser ausgebreiteten amtlichen Thätigkeit ließ er sich doch die Mühe nicht verdrießen, auch die Stadtarchive in Ordnung zu bringen und Material zu einem Urkundenbuch zu sammeln, das unter dem Titel „Monumenta civitatensia“ erscheinen sollte. Er starb aber vor der Vollendung der Arbeit am 20. Mai 1783. Das Gesammelte wurde von Stiftsdechant v. Effner unter dem Titel „Beurkundete Geschichte der kurfürstlichen Haupt- und Residenzstadt München“ herausgegeben.
Bergmann: Michel Adam v. B., geb. 15. Aug. 1733 zu München, † 1783, studirte auf der hohen Schule zu Ingolstadt die Rechtswissenschaft und gewann dort- Eckartshausen, akad. Rede zum Andenken auf M. v. Bergmann, 1783. Baader, Das gelehrte Baiern, S. 89.