ADB:Ickstatt, Johann Adam Freiherr von

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Artikel „Ickstatt, Johann Adam Freiherr von“ von Edmund von Oefele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 740–741, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ickstatt,_Johann_Adam_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 19:35 Uhr UTC)
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Ickstatt: Johann Adam Freiherr v. I., wurde am 6. Januar 1702 zu Vockenhausen, einem damals kurmainzischen Dorfe bei Epstein, als Sohn eines Hammerschmiedes geboren und begann die humanistischen Studien zu Mainz. Was er des Weiteren über seine Jugendzeit in Umlauf gesetzt hat, verdient keine Beachtung; es leidet zum Theile an chronologischem Widerspruch, überhaupt an innerer Unwahrscheinlichkeit, und das zweifache Bestreben, ein lockeres Jugendleben zu verhüllen, sich als Weitgereisten sowie als persönlichen Bekannten ausländischer Gelehrter hinzustellen, tritt klar zu Tage. Sicher ist zunächst, daß I. im J. 1725 auf die Universität Marburg kam, um Philosophie bei Christian Wolff zu hören, an dem er einen Freund für’s Leben gewann; daß er im J. 1727 dortselbst das philosophische Magisterium erhielt, dann aber sich auf Jurisprudenz warf und im J. 1730 zu Mainz Doctor der Rechte wurde. Der mainzische Großhofmeister Graf von Stadion scheint ihm das Jahr darauf den Ruf nach Würzburg als Professor mit Hofrathsprädikat verschafft zu haben. Nunmehr entfaltete I. eine rege litterarische Thätigkeit zumeist auf dem Gebiete des allgemeinen und Reichsstaatsrechtes nach den Grundsätzen des „aufgeklärten Despotismus“. Wol auch diesem Umstande verdankte er seine Berufung als Lehrer des Kurprinzen Max Joseph von Baiern in den Rechtsdisciplinen unterm 7. März 1741. Ob in dem anonymen Federkampfe um die österreichische Erbschaft er der baierische Hauptstreiter war, wie man gewöhnlich annimmt, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls beruht die im August 1741 erschienene „Gründliche Ausführung“ der Ansprüche Baierns fast ganz auf der Deduction des Geheimrathskanzlers v. Unertl, und war Ickstatt’s Arbeit daran im Allgemeinen nur eine formgebende (vgl. die Angaben Ickstatt’s bei Falkenstein, Geschichten des Herzogthums Baiern III, 876 und Unertls bei Freyberg, Sammlung historischer Schriften II, 38). Durch Karl VII. ward I. 1742 böhmischer Hofrath, Beisitzer der böhmischen Kanzlei und geadelt, 1743 Reichshofrath; nach dem Verluste [741] dieser Stellen beim Tode des Kaisers von seinem dankbaren Schüler als Reichsverweser zum Beisitzer des Reichsvikariatsgerichtes ernannt und in den Freiherrnstand erhoben (1745). Das hierauf eigens für I. geschaffene Vicekanzellariat des Revisionsrathes behagte ihm nur kurze Zeit. Der alte Beruf lockte ihn wieder; aber freilich an die Landesuniversität mochte er nicht als einfacher Lehrer, nur in bevorzugter Eigenschaft gehen. So wurde er denn durch kurfürstliches Dekret vom 22. August 1746 mit dem Range eines wirklichen geheimen Rathes, mit den Nebenfunktionen eines Vicepräsidenten des Ingolstädter Rathscollegiums und eines Verwesers des Landgerichtes Hirschberg nicht blos als Professor für Staats-, Natur- und Völkerrecht, wie „ius oeconomico-camerale“, sondern auch „zur besseren Einrichtung der in große Abnahme verfallenen Universität“ als „Director“ derselben nach Ingolstadt geschickt. Hier hat sich I. durch organisatorische Maßnahmen, durch Einführung einer besseren Lehrmethode besonders in der Juristenfacultät, wie überhaupt durch Beseitigung von Mißständen unter den Studirenden sowol als im Professorencollegium große Verdienste erworben. Gegen Angriffe seitens der theologischen Facultät, d. h. der Jesuiten, hauptsächlich wegen des Gebrauches von Lehrbüchern protestantischer Verfasser nahm ihn die Regierung kräftig in Schutz. Mußte doch sein juristischer Scharfsinn auch materielles Staatsinteresse vertreten; so in umfangreichen Deductionen die baierischen Ansprüche auf die Reichslehen der ausgestorbenen Grafen von Wolfstein (1748) und auf die Jurisdiction des kaiserlichen Landgerichtes Hirschberg über Gebietstheile des Hochstiftes Eichstätt (1751). Im J. 1765 legte I. sein Lehramt nieder und kehrte unter Beibehaltung des Directoriums der Universität nach München zurück, wo er mit den böhmisch-baierischen Grenzverhandlungen beschäftigt, im J. 1772 auch Censurrath wurde. Nebenher faßte er vom national-ökonomischen Standpunkte aus eine Umgestaltung des gesammten Jugendunterrichtes ins Auge. Zwei in der baierischen Akademie der Wissenschaften in den J. 1770 und 1774 gehaltene Reden entwickelten seinen Plan, wonach u. A. das höhere, gelehrte Studium nur Begabten und Bemittelten gestattet sein, in ländlichen Trivialschulen Landwirthschaft, auf den Gymnasien Physik gelehrt werden, vor Allem aber zur Hebung von Kunst, Handwerk und Handel ein wohlorganisirtes Realschulwesen ins Leben treten sollte. Um seine Reformentwürfe zu erproben, wurde ihm die Einrichtung der Ingolstädier Schulen überlassen. Schon zeigte sich ein günstiger Erfolg – doch nach Ickstatt’s baldigem Tode, der auf einer Dienstreise am 17. August 1776 zu Waldsassen plötzlich eintrat, wurde Alles wieder zerstört.

Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 550–58. – Kluckhohn, Der Freiherr v. Ickstatt und das Unterrichtswesen in Baiern unter dem Kurfürsten Maximilian Joseph (Akademischer Vortrag). München 1869. – Historisch-politische Blätter LXX. (1872), S. 359, 585. – Prantl, Gesch. der Universität in Ingolstadt, I. 547, 584, 610; II. 465, 508.