ADB:Barckhausen, Konrad Heinrich

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Artikel „Barckhausen, Konrad Heinrich“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 51–52, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barckhausen,_Konrad_Heinrich&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 09:58 Uhr UTC)
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Barckhausen: Konrad Heinrich B., geb. zu Detmold, thätig besonders in Berlin als Lehrer des Joachimsthal’schen und später als Rector des Friedrich-Werder’schen Gymnasiums, ist nach seinen Lebensumständen wenig bekannt, – selbst sein Geburts- und Todesjahr finde ich nicht angegeben, – hat aber litterarisch als Theilnehmer an einem kirchlich-theologischen Streit sein Andenken erhalten. Das Dogma von der unbedingten Erwählung war von Anfang an der durchgreifende Charakterzug der reformirten Lehre gewesen. Nach der Neigung der einzelnen Schulen und Landeskirchen konnte jedoch dasselbst entweder in seiner ursprünglichen Schärfe durchgeführt oder zu Gunsten eines religiösen Universalismus modificirt werden. Das letztere war in Deutschland, zumal in Brandenburg geschehen, nachdem die Confessio Sigismundi von 1613 gerade der milderen Deutung Vorschub geleistet hatte. Hundert Jahre später, als unter der Regierung König Friedrich I. die märkischen Reformirten ihr erstes Jubiläum feierten, waren beide Standpunkte dort vertreten; Universalisten und Particularisten vertheidigten ihr confessionelles Recht. Paul Volckmann, damals Rector am Joachimthal’schen Gymnasium und Mitglied der Societät der Wissenschaften, entwickelte in „Theses theologicae“ von 1712 das reformirte Lehrsystem nach dem Princip der allgemeinen Gnade. Er ging aus von der Annahme eines unbeschränkten göttlichen Erlösungswillens, welcher erst in Folge des Sündenfalls und aus Ursachen, die mit der creatürlichen Freiheit zusammenhängen, zu einem particularen geworden und in den Gegensatz von der Erwählung und Verwerfung eingetreten sei; diese Auffassung erklärte er für die echt kirchliche, in Deutschland stets anerkannte und in Preußen durch landesherrliche Erlasse bestätigte. In der Begründung gab er sich jedoch starke Blößen. Wider ihn trat nun B. unter dem Namen Pacifius Verinus in die Schranken in der „Amica collatio doctrinae de gratia“ etc. Fürthensiae apud Valent. Hoffm. 1713. Seine Entgegnungen zeugen von historischer Kenntniß und scharfem Urtheil. Wenn auch in einigen Punkten zu weit gehend, gelang es ihm doch, das historische Recht des älteren Calvinismus darzuthun, indem er nachwies, daß das reformirte System von vorn herein in der Richtung auf den Particularismus der Erwählung angelegt, daß es in dieser Strenge auch kirchlich geworden, also erst nachträglich jene ermäßigte und praktisch leichter anwendbare Gestalt angenommen habe. Das gleiche Ziel verfolgte er in „Mauritii Neodorpii Calvinus orthodoxus, [52] d. i. kurzes Gespräch zwischen Hans Knorren und Benedict Haberecht“ etc. 1718. Mehrere andere Streitschriften folgten, bis König Friedrich 1719 die weitere Fortsetzung dieser Verhandlungen untersagte. Außerdem hat B. noch einiges Andere herausgegeben: „Nachricht von Malabarischen Heiden“, „Nachricht von Johann Calvin“, „Beantwortung des kritischen Briefwechsels betr. Calvini Leben“.

Walch, Einleitung in die Rel.-Streitigk. außerhalb der Luth. K. III. S. 746. Unschuldige Nachrichten von 1713, S. 590. Mosheim’s K.-G. letzter Band von Schlegel, S. 689. Küsteri Bibliotheca Brandenburgica, lib. III. cp. 22. p. 289. Hering, Histor. Nachricht von dem ersten Anfange der evang. reform K. in Brandenb. S. 129.