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Artikel „Badehorn, Leonhard“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 759, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Badehorn,_Leonhard&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:59 Uhr UTC)
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Badehorn: Leonhard B., Magister der freien Künste und der Philosophie, auch beider Rechte Doctor, geb. 6. Nov. 1510 zu Meißen, † 1. Juli 1587 (nicht 1588) zu Leipzig. Er studirte in Leipzig, wurde dann Schulrector in Annaberg, dankte aber nach 2 Jahren ab und begab sich wieder nach Leipzig, wo er im Wintersemester 1537/38 Rector der Universität, im Sommer 1538 Decan der Artistenfacultät, 1538/39 Vicekanzler war, auch 1538 Collegiat des kleinen Fürstencollegs wurde. Hierauf ging er nach Italien, hielt sich dort 5 Jahre auf, und wurde 1544 in Padua zum Dr. iuris. utr. promovirt. Nach Leipzig zurückgekehrt, war er im Winter 1545/46 zum zweiten Male Rector, sodann Beisitzer des Schöffenstuhls und des Oberhofgerichts, seit 1552 Senior der Juristenfacultät, 1556 und 1559 Assessor des Rathes, und in den Jahren 1562, 65, 68, 71 regierender Bürgermeister. 1552 trat er als Gesandter des Herzogs Moritz von Sachsen auf dem tridentinischen Concil gegen das Papstthum auf. An den Streitigkeiten, welche die Reorganisation des Leipziger Schöffenstuhls durch Kurfürst August im J. 1574 herbeiführten, nahm er lebhaften Antheil. Sein Ansehen als Jurist war so groß, daß Schriftsteller seiner Zeit sorgfältig über seine mündlich geäußerten Ansichten referiren, so namentlich Modestinus Pistoris in seinen „Illustr. quaestion.“ part. I. II. Auch in den „Scabinorum Lipsiensium resolutiones“ im 1. Band der „Consultationes constitutionum Saxonicarum“ wird er häufig angezogen. In einer handschriftlichen Sammlung von Leipziger Schöffenurtheilen haben sich Erkenntnisse mit seinem Namen erhalten – Casp. Jungermann, Oratio in funere Leonharti Badhorni. Lipsiae 1587. 4°. Laband in der Zeitschrift f. Rechtsgeschichte VI. 335 (1866) mit der dort angeführten Litteratur. Zarncke, Die urkundlichen Quellen zur Gesch. der Universität Leipzig (Abhandlungen der Kgl. Sächs. Gesellsch. der Wissenschaften Bd. III.) S. 597, 598, 766, 797, 816, 917.