ADB:Büttner, Christoph Gottlob
J. D. Metzger 1804) einen hervorragenden Platz unter den medicinisch-forensischen Schriften jener Zeit ein.
Büttner: Christoph Gottl. B., Arzt, den 10. Juli 1708 in Brandenburg (bei Königsberg) geb., hatte zuerst in Königsberg, später in Halle Medicin studirt, wo er, als eifriger Anhänger Hoffmann’s, 1732 den Doctorgrad erlangte. In seine Heimat zurückgekehrt wurde er 1734 zum außerordentlichen Professor und 1737 zum ordentlichen Professor der Anatomie an der Universität in Königsberg und zum Physikus des Samländischen Kreises ernannt; er starb 1. April 1776. – B. war ein fleißiger und gewissenhafter Anatom; auf eigene Kosten erbaute er 1738 ein anatomische Theater, das er am 1. Dec. j. J. mit der ersten anatomischen Demonstration eröffnete. Seine litterarischen Arbeiten (vergl. das Verzeichniß derselben in Biogr. med. III. 61) bewegen sich vorwiegend auf dem Gebiete der pathol. Anatomie, besonders der Teratologie (so namentlich seine „Gesammelten anatomischen Abhandlungen“ 1769) und auf dem der Medicina forensis; unter diesen nimmt der „Unterricht wie man sich … nach den legalen Besichtigungen todter Körper zu verhalten etc.“ 1769 und „Anweisung wie durch anzustellende Besichtigungen ein verübter Kindesmord auszumitteln sei“, 1771 (neue Ausg. v.