ADB:Bülow, Hans von (preußischer General der Artillerie)

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Artikel „Bülow, Hans von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 358–360, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:B%C3%BClow,_Hans_von_(preu%C3%9Fischer_General_der_Artillerie)&oldid=- (Version vom 8. November 2024, 05:32 Uhr UTC)
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Bülow: Hans Adolf Julius von B., königlich preußischer General der Artillerie, am 27. Februar 1816 zu Ossecken im Kreise Lauenburg in Hinterpommern geboren, kam am 5. August 1833 aus dem Cadettencorps als Secondlieutenant zur Garde-Artilleriebrigade, in deren Officiercorps damals ein sehr reges, nicht auf die Berufswissenschaften beschränktes geistiges Streben herrschte. B. legte hier den Grund zum Erwerbe einer vielseitigen und gründlichen Bildung, namentlich auf den Gebieten der Litteratur, der Philosophie und der Geschichte, besonders der Kriegsgeschichte. Die Erfordernisse des Dienstes und die Verwerthung des Erlernten für den Gebrauch im Kriege standen aber obenan bei seinen Studien. Was B. erreichte, hat später seine Früchte getragen. Zunächst gab in langen Friedensjahren seine Berufsentwicklung ihm Gelegenheit, mit allen Theilen des artilleristischen Dienstes [359] vertraut zu werden; Verwendung vor dem Feinde fand er erst im Kriege des Jahres 1866 gegen Oesterreich. Als dieser ausbrach war er Oberst und Commandeur des 7. Feldartillerieregiments zu Münster; an der Spitze der Reserveartillerie des VII. (westfälischen) Armeecorps nahm er mit der Elbarmee auf dem Kriegsschauplatze in Böhmen am Feldzuge theil; der Tag von Königgrätz gab ihm Gelegenheit vortheilhaft hervorzutreten.

Ungleich bedeutender war seine Thätigkeit im Kriege von 1870/71 gegen Frankreich. Sie hat ihm unvergänglichen Ruhm und allgemeine hohe Anerkennung eingetragen. B. war damals Generalmajor und Commandeur der Artillerie des vom General Constantin v. Alvensleben befehligten III. (brandenburgischen) Armeecorps. Der Tag von Spicheren, der 6. August, eröffnete seine Heldenlaufbahn. Im Gefolge des Corpscommandeurs am Nachmittage mittelst der Eisenbahn in St. Johann eingetroffen erhielt er gegen 6 Uhr Abends den Befehl, seine beiden zur Stelle befindlichen Batterien auf den Rothen Berg zu bringen, um der Infanterie Luft zu machen und den Entscheidungskampf vorzubereiten. Es wurden ihm zu letzterem Ende acht weitere Batterien vom VII. und VIII. Armeecorps unterstellt, welche er auf den Folster Höhen verwendete. Unter unsäglichen Schwierigkeiten gelangten jene Batterien auf den Berg, ihr vom Feinde für unmöglich gehaltenes Erscheinen machte bei diesem tiefen Eindruck, und das Feuer der von B. geführten Geschütze trug wesentlich dazu bei, der eigenen Infanterie das Vorwärtsschreiten zu erleichtern, die gegnerischen Angriffe zu entkräften (Kriegsgeschichtliche Einzelschriften, herausgegeben vom Großen Generalstabe, 18. Heft, Berlin 1895). – Noch werthvoller und erfolgreicher waren seine und seiner Artilleristen Leistungen am 16. August in der Schlacht von Vionville-Mars la Tour. Hier bildeten die Batterien des III. Armeecorps thatsächlich den Felsen in der Mitte des brandenden Meeres, an welchem die verderbendrohenden Wogen der feindlichen Angriffe sich brachen. Die von B. gewählte Aufstellung war so zweckentsprechend ausgesucht und alle von ihm getroffenen Anordnungen waren so mustergültig, die gesammte Haltung der Waffe erwies sich als so praktisch, daß ihr und ihrem Führer von Freund und Feind uneingeschränktes Lob gezollt wurde und für alle Zeiten gebührt. Als Alvensleben sich mit dem Gedanken eines vorläufigen Rückzugs auf Verdun trug, bat B. davon abzustehen, und als jener ihn auf einen seinen Geschützen drohenden Angriff mit dem Hinzufügen aufmerksam machen ließ, daß zur Abwehr Infanterie nicht zur Verfügung stehe, erwiderte B. in berechtigtem Selbstbewußtsein, er erwarte den Angriff mit Ruhe und hoffe ihn abzuweisen wie die vorausgegangenen. Am Abend waren freilich ein Drittel der Officiere, ein Viertel der Mannschaften und die Hälfte der Pferde der von ihm befehligten Batterien todt oder verwundet, General v. B. aber hatte die ihm gestellte Aufgabe glänzend gelöst (H. Klaeber, Die Thätigkeit des Generals von Bülow in der Schlacht bei Vionville am 16. August 1870, Dresden 1899). – In gleichem Maaße bewährte er sich in den Kämpfen, an denen er fernerhin theilzunehmen berufen war, zunächst schon zwei Tage später in der Schlacht bei Gravelotte-Saint-Privat, dann zu Anfang December 1870 an der Loire, wo er am 7. December im Gefechte bei Chilleurs-aux-bois die Waffe meisterhaft verwandte, und zuletzt bei dem Vorgehen gegen Le Mans im Januar 1871. Die Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Classe und des Ordens pour le mérite waren die vornehmsten unter den Auszeichnungen, durch welche seine Thätigkeit gewürdigt wurde.

Nach Friedensschlusse kehrte er im Herbst 1871 als Brigadecommandeur zur Gardeartillerie zurück, aus welcher er hervorgegangen war. Bald darauf [360] aber wurde ihm ein anderer Wirkungskreis angewiesen. An die Spitze der gesammten Artillerie trat ein Cavallerieofficier, der General v. Podbielski, welchem oblag die Waffe in zwei Theile, die Feldartillerie und die Fußartillerie zu scheiden, von denen die letztere für die Verwendung in und vor festen Plätzen bestimmt war, und einen jeden der beiden Theile in seine Rolle einzuführen. Dem neuen Generalinspecteur wurde als Fachmann und als technischer Beirath General v. B. an die Seite gegeben. Die Erfüllung des dem letzteren gewordenen Auftrages erforderte ebensoviel Tact wie Sachkenntniß. Er hat dem in ihn gesetzten Vertrauen durchaus entsprochen. Als nach Jahresfrist General v. Podbielski sich eingearbeitet hatte ward B. Inspecteur der 2. Artillerieinspection und nach jenes am 31. October 1879 erfolgtem Tode wurde er sein Nachfolger. Aber nicht lange hat er den Posten innegehabt. Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Kriegsministerium, an dessen Spitze damals General v. Kameke stand, veranlaßten ihn seinen Abschied zu erbitten, welcher am 12. December 1882 bewilligt wurde. B., dessen bisher „General der Infanterie“ gelautet habenden Diensttitel Kaiser Wilhelm II. am 16. August 1895 in den als „General der Artillerie“ umwandelte, behielt seinen Wohnsitz in Berlin und ist dort am 9. December 1897 gestorben.

Fr. Hoenig urtheilt über ihn: „General v. Bülow war einfach und anspruchtslos. Er hatte das Herz auf der rechten Stelle, das treffende Wort auf der Zunge und in der Feder. Als Vorgesetzter gebrauchte er niemals seine geistige Ueberlegenheit und war jeder Vorliebe für Menschen und Dinge unzugänglich; er gehörte zu den Männern, die durch die Schlichtheit, Geradheit und Natürlichkeit ihres Wesens Vertrauen erwecken und durch ihr bloßes Vorbild erzieherisch wirken“ (Der Volkskrieg a. d. Loire VI, 296. Berlin 1897).