ADB:Bülow, Friedrich Ernst von

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Artikel „Bülow, Friedrich Ernst von“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 524–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:B%C3%BClow,_Friedrich_Ernst_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 05:05 Uhr UTC)
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Bülow: Friedrich Ernst v. B., geb. 5. Oct. 1736 auf dem väterlichen Gute Essenrode im Lüneburgischen, † 4. Mai 1802 zu Celle. Als Page erzogen, diente er zuerst als Fähnrich bei der kurhannoverschen Fußgarde, trat dann aber, als beim Ausbruch des siebenjährigen Krieges leichte Truppencorps errichtet wurden, in das vom Grafen Georg Ludwig von der Schulenburg errichtete Jägercorps über, das seit 1759 vom Obersten v. Freytag befehligt wurde. An den wichtigen und erfolgreichen Unternehmungen dieser Truppe gebührte B. kein geringer Antheil. Durch Muth, Umsicht, Geschicklichkeit in taktischen Anordnungen erwarb er sich solches Ansehen, daß er, obschon einer der jüngsten Capitäns, wiederholt vom Oberbefehlshaber der alliirten Armee, Herzog Ferdinand von Braunschweig, mit dem Commando beträchtlicher Corps und Ausführung schwieriger Expeditionen betraut wurde. Mit 25 Jahren Major, wurde B. kurz vor dem Friedensschluß an das Infanterieregiment Bock versetzt. Da aber der Garnisondienst seiner Thätigkeit nicht genügte, so nahm er seinen Abschied, trat die Verwaltung des ihm durch den Tod seines Vaters (1769) angefallenen Gutes Essenrode an und wirkte in der friedlichen Thätigkeit des Landwirths nicht minder erfolgreich, als unter den Waffen. Rasch hatte er sich in den neuen Beruf eingearbeitet und die Mängel und Schwierigkeiten erkannt, die seinen Aufschwung hemmten. In der auf Hebung des Bauernstandes und Förderung der Landwirthschaft gerichteten Reformbewegung, die damals durch die niedersächsischen Lande ging, schritt er voran. „Gemeinheitstheilung und Verkoppelung nebst Abstellung des Naturalzehntens und der Hofedienste ward seine Losung, zu einer Zeit, wo nur noch wenige bei uns an ihre Nützlichkeit und Möglichkeit glaubten oder von ihrer Ausführung einen Begriff hatten“ (Thaer). Unter bedeutenden Opfern an Eigenthum und Rechten brachte er nach vierzehnjährigen Mühen einen Vergleich mit seinen Bauern zu Stande, der sein Gut Essenrode abrundete und das Hoffeld aller Gemeinschaft mit den Bauerfeldern enthob. Dies erste Beispiel einer durchgeführten Theilung und Ablösung wirkte, als man sah, welch erhöhten Pachtzins das gegen früher reducirte Gut abwarf. Zur Verpachtung sah sich B. genöthigt theils durch den Ankauf eines beträchtlichen und sehr vernachlässigten Gütercomplexes in Mecklenburg, wo er den Bauern, anstatt sie zu legen, ihre Höfe in Erb- oder Zeitpacht gab, noch mehr aber durch die öffentliche Wirksamkeit, zu der ihn das Vertrauen seiner Mitstände berief. Schon 1770 war er von der lüneburgischen Ritterschaft zum Schatzrath, 1778 zum Landrath erwählt, bis ihn 1780 König Georg III. aus den vom Landrathscollegium Vorgeschlagenen zum Landschaftsdirector und Abt zu St. Michaelis ernannte. Auf den Gütern des Stifts bewirkte er alsbald durchgreifende Verbesserungen, namentlich durch Befreiung der Klosterforsten von Servituten. In der Nähe von Lüneburg legte er auf angeblich unfruchtbarem Heideboden eine musterhafte Wirthschaft auf eigene Rechnung an und schuf die öde vor dem neuen Thore gelegene Gegend in cultivirtes Land um. Die Saline, welche durch eine altherkömmliche und nachtheilige Verwaltung und Betriebsweise dem gänzlichen Verfalle nahe gebracht war, erhielt unter seiner Einwirkung eine neue Verfassung und eine rationellen Principien entsprechende Bewirthschaftung. Die königl. Landwirthschaftsgesellschaft zu Celle, die sich gleich nach dem 7jährigen Kriege gebildet hatte und im vorigen Jahrhundert so große Verdienste [525] um Gemeinheitstheilung und Verkoppelung erwarb, zählte B. zugleich mit Thaer, der ihn seinen Lehrer, seinen Freund und seinen Wohlthäter nannte, zu ihren thätigsten Ausschußmitgliedern und wählte ihn 1792 nach dem Abgange Jacobi’s zu ihrem Director. – Unter den acht ihn überlebenden Söhnen (s. u. Friedrich v. B. und Hans v. B.) ist in der Geschichte des Vaters des zweiten Sohnes, Georg v. B., zu gedenken, der im April 1793 als Stabshauptmann mit dem Garderegiment Hannover verließ, um zu der englisch-hannoverschen Armee in den Niederlanden zu stoßen. Schon nach wenig Monaten, im Juli 1793, während der Belagerung von Valenciennes, erhielt er vom Höchstcommandirenden, dem Herzog von York, Befehl, mit dem Hauptmann Karl v. Mecklenburg desselben Regiments zum Depot nach Hannover zurückzukehren. Gründe dieser auffallenden und ehrenkränkenden Maßregel waren nicht angegeben; erst nach fünf Monaten fand ein Verhör, nach elf Monaten eine Verhandlung des Kriegsgerichts statt, die als Grund der Entfernung die angebliche Hinneigung der beiden Capitäns zu Grundsätzen der französischen Revolution ergab, aber mit einer Freisprechung endigte. Trotzdem das Urtheil ihnen das Zeugniß ausstellte, jederzeit mit Muth und Treue ihren Dienst verrichtet zu haben, wurde beiden Offizieren vom König zugleich mit der Bestätigung des kriegsrechtlichen Spruches der Abschied ertheilt. In dieser Aufsehen erregenden Angelegenheit ergriff F. E. v. B. wiederholt das Wort, zunächst in Vorstellungen an den Feldmarschall v. Freytag und den General v. Walmoden, dann aber auch in einem an König Georg III. gerichteten Memoriale, das bei aller Ehrerbietung mit Wärme und Freimuth für das gekränkte Recht des Sohnes eintritt. Veröffentlicht wurden diese Schriftstücke in der 1795 erschienenen Broschüre Georgs v. B.

A. L. Jacobi, Erinnerungen aus dem Leben des Landschaftsdir. v. B., Celle 1802. Thaer, Annalen der niedersächs. Landwirthsch., Jg. 4, St. 3, S. 134 ff. G. v. Bülow, Meine Dienstentlassung, Hamburg 1795. P. v. Bülow, Familienbuch der v. Bülow, S. 58 u. 208.