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Artikel „Bülau, Friedrich v.“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 512–513, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:B%C3%BClau,_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 6. Oktober 2024, 23:07 Uhr UTC)
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Band 3 (1876), S. 512–513 (Quelle).
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Bülau: Friedrich v. B., geb. 8. Oct. 1805 in Freiberg, † 26. October 1859, habilitirte sich 1829 in Leipzig, wurde 1833 daselbst Professor der Philosophie und 1840 der Staatswissenschaft; führte seit 1837 die Censur der periodischen Presse. Er war ein äußerst fruchtbarer Schriftsteller auf dem Gebiete der Staatswissenschaft und Staatengeschichte. Ausgezeichnet durch Klarheit und Schönheit in Form und Gedanken trat er stets gemäßigt und gern vermittelnd [513] auf, im guten Sinne des Wortes sich über den Parteien haltend. Gleichzeitig ein Freund Englands und (des vormärzlichen!) Oesterreichs, sprach er eben so warm für Erhaltung eines Volksthums, das auf dem Geiste der persönlichen Freiheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit beruht, wie er sich gleichgültig gegenüber den constitutionellen Formen zeigte. Als Grundrichtung seines politischen Systems bezeichnet er selbst: eine organische Befestigung des Lebens und eine Opposition gegen allen Formenmechanismus. Darum sprach er zu Gunsten des Proletariats und seiner Aufklärung und warnte den dritten Stand nicht selbst in Fehler zu verfallen, an welchen die historischen Stände zu Grunde gingen. – Seine Auffassung der Staatswirthschaft beschränkte sich auf die ökonomische Gesetzgebung und obrigkeitliche Leitung der Privatwirthschaften, wobei er aber auch die immateriellen Güter und damit das ganze persönliche Leben und seine Verwaltung in den Kreis seiner „Staatswirthschaft“ hereinzog. Auf wirthschaftlichem Gebiete huldigte er übrigens am uneingeschränktesten freiheitlichen Grundsätzen. Er verwarf die Gebundenheit des Grundbesitzes bei hochentwickeltem Wirthschaftsleben und hielt, trotz der rückläufigen Bewegung seiner Zeit in Wissenschaft und Praxis, an der Mobilisirungsfreiheit fest, indem er im Zustande freier Concurrenz, einzelne Ausnahmen ungewöhnlicher Thorheit oder Einsicht abgerechnet, eine unbedingte Herrschaft der Gesetze der Güterwelt annahm. Von seinen Schriften sind besonders zu nennen: „Encyklopädie der Staatswissenschaften.“ Leipzig 1882. 2. Aufl. 1856. – „Verfassung und Verwaltung des Königreichs Sachsen.“ 1833 (nur 1 Bd.). – „Der Staat und der Landbau.“ 1833. – „Der Staat und die Industrie.“ 1834. – „Handbuch der Staatswirthschaftslehre.“ 1835. – „Die Behörden in Staat und Gemeinde.“ 1836. – „Geschichte des europäischen Staatensystems.“ 1837–39. 3 Bde. – „Allg. Geschichte der Jahre 1830–38“ (Fortsetzung von Pölitz’ Weltgeschichte). 1838. – „Geschichte Deutschlands von 1806–1830“ (in Heeren und Ukert’s Sammlung). 1832.

Männer der Zeit I, 804. Vgl. Roscher, Gesch. d. Nat. Oecon. in Deutschland. S. 902 ff.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 513. Z. 24 v. u. hinzuzufügen (als Name des Verfassers): v. Inama. [Bd. 4, S. 795]