ADB:Attems, Ignaz Maria Graf (Landeshauptmann der Steiermark)

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Artikel „Attems, Ignaz Maria Graf“ von Franz Ilwof in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 76–81, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Attems,_Ignaz_Maria_Graf_(Landeshauptmann_der_Steiermark)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 17:16 Uhr UTC)
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Attems: Ignaz Maria Graf A., Freiherr von Heiligenkreuz, Landeshauptmann von Steiermark, Sohn des Vorigen, wurde am 24. Februar 1774 zu Graz geboren, wo er die juridischen Studien absolvirte. Nach erreichter Großjährigkeit wurde er (1798) in den Landtag des Herzogthums Steiermark aufgenommen und 1800 vom Kaiser zum wirklichen Kammerherrn ernannt. Schon 1801 wurde er vom Landtage zum Ausschußrathe des Herrenstandes, 1807 zum Verordneten, zum ständischen Canzleidirector und Depositencommissär erwählt. Das schwere Kriegsjahr 1809 gab ihm Gelegenheit, sich im Dienste für Staat, Land und Volk hervorzuthun. In der Festrede, welche Graf Vincenz Szapary im Namen der Stände bei der Feier des 25jährigen[1] Dienstjubiläums des Grafen Ignaz A. am 14. November 1843 hielt, heißt es: „Die strengsten Proclamationen bedeckten im J. 1809 die Straßenecken dieser Hauptstadt (Graz), erfüllt mit Todesdrohungen gegen jene Patrioten, welche sich erkühnen würden, Waffen oder öffentliche Cassen vor dem beutesüchtigen Feinde zu verbergen. Euere Excellenz achteten diese Drohungen nicht, und durch ein halbes Jahr stündlich der Lebensgefahr preisgegeben, hielten Sie mit einigen wenigen Vertrauten, sechs Millionen Gulden an Staatsgeldern und mehrere tausend Stück für die Landesvertheidiger bestimmte Waffen bis zu ihrer gänzlichen Rettung getreulich verwahrt“. – Als im Sept. 1809 die von den französischen Machthabem geforderten Contributionen aus dem ausgesogenen Lande Steiermark nicht mehr zu erpressen waren, schritten sie zur Anwendung persönlicher Gewalt. Am 13. September wurde der Landeshauptmann Graf Ferdinand A. von Breteuil, dem französischen Intendanten für Steiermark, benachrichtigt, daß, wenn nicht binnen 24 Stunden die angeforderte Contribution erlegt sein werde, die angesehensten Männer des Landes als Geiseln gefangen gesetzt würden. Es wurden hierzu bestimmt der Landeshauptmann Ferdinand Graf A., der Fürstbischof von Seckau, Friedrich Graf von Waldstein, Graf Cajetan Wildenstein und der Handelsmann Ignaz Gadolla. Da Ferdinand A. als Präsident der Landescommission unentbehrlich war und das 63. Lebensjahr bereits erreicht hatte, so trat für ihn sein Sohn Ignaz A. ein. Diese vier Gefangenen wurden am 14. September 4 Uhr morgens auf den Schloßberg gebracht und ihnen gedroht, daß sie in eine ausländische Festung abgeführt würden, wenn die geforderten [77] Summen nicht in kürzester Zeit erlegt sein würden. Der Landesadministration gelang es, bis zum 27. September die erste Rate aufzubringen; infolge dessen wurden die Geiseln entlassen, jedoch nur unter dem eidlichen Versprechen, die Stadt Graz nicht zu verlassen. – Er war also mit Leib und Leben eingetreten, um zu retten, was zu retten war, um dem Staate zu erhalten, was sonst dem beutegierigen Feinde als reiches und sicheres Opfer zugefallen wäre. Treue und Hinneigung für Kaiser und Reich und innige, aufopferungsvolle Liebe für den Vater waren die edlen Motive dieser Handlungen.

Nach Erlassung des neuen Erbsteuerpatentes von 1810 wurde A. aus dem ständischen Ausschusse zum Mitglied der Commission ernannt, welcher die Durchführung dieses Gesetzes oblag.

Nach dem Tode des Grafen Ferdinand A., seines Vaters, wurde Ignaz A., da sein Name sich unter den zwölf vom Landtage vorgeschlagenen Candidaten befand, am 18. November 1820 vom Kaiser zum Landeshauptmann von Steiermark ernannt und schon 1821 zum wirklichen Kaiserlichen Geheimen Rath (mit dem Titel Excellenz) erhoben.

Eine der bedeutendsten Angelegenheiten, welche den Ständen und dem Landeshauptmann damals oblag, war die Weiterbildung und Ausgestaltung des Joanneums. Diesem Werke gab er sich mit dem größten Eifer, mit Einsicht und mit dem schönsten Erfolge hin. Erzherzog Johann ernannte ihn zu seinem Stellvertreter im Curatorium desselben. Durch seine Intervention und unter seiner Leitung wurde die Bibliothek durch einen stattlichen Zubau vergrößert und durch reiche Bücherschätze vermehrt, der botanische Garten erweitert, die naturhistorischen Sammlungen, das Archiv, das archäologische, sowie das Münzen- und Antikencabinet ansehnlich bereichert, die bereits bestehenden Lehrkanzeln zu einer Studienabtheilung für Naturwissenschaften, Land- und Forstwirthschaftslehre und technische Fächer vereinigt; aus dieser Anstalt entwickelte sich nach und nach ein Polytechnikum, welches 1865 zu einer technischen Hochschule erhoben wurde.

Kaiser Joseph II. hatte die 1585 gegründete Universität Graz zu einem Lyceum degradirt. In der Sitzung des steiermärkischen Landtages vom 9. Mai 1826 stellte A. den Antrag, es sei an den Kaiser die Bitte zu richten, daß das Lyceum wieder zur Universität erhoben werde. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, ein Majestätsgesuch an den Kaiser gerichtet und am 26. Januar 1827 erfolgte die kaiserliche Entschließung betreffend die Wiedererhebung des Lyceums zu Graz zur Universität.

Erzherzog Johann hatte 1819 die Landwirthschaftsgesellschaft für Steiermark gegründet, welche in ganz außerordentlicher Weise für das Wohl des Landes wirkte. 1822 ernannte der kaiserliche Prinz den Grafen A. zu seinem Stellvertreter im Präsidium dieses Vereines, und dieser machte sich darin so verdient, daß er nach des Erzherzogs Tode 1859 zum Präsidenten gewählt wurde.

Aus der Landwirthschaftsgesellschaft ging 1829 ein anderes volkswirthschaftlich ungemein wichtiges Institut hervor, die k. k. privilegirte wechselseitige Brandschaden-Versicherungsanstalt für Steiermark, Kärnten und Krain. Sie war durch die Initiative des Erzherzogs Johann und unter Mitwirkung des Grafen A. entstanden, jener bestimmte diesen zum Generaldirector der Anstalt, welche Stelle er bis zu seinem Tode bekleidete. Sie blühte rasch empor und erfreut sich auch noch heute des glänzendsten Gedeihens.

Von 1832–1834 fungirte er als Oberdirector eines anderen Humanitätsinstitutes, der steiermärkischen Sparkasse, und von 1819 bis zu seinem Tode als Präses des Musikvereins in Graz. – Als 1823 das ständische Theater in Graz ein Raub der Flammen wurde, entschlossen sich die Stände zu einem Neubau, [78] der unter der Leitung von A. mit großem Kostenaufwande hergestellt und am 4. October 1825 eröffnet wurde. – Besonderer Fürsorge von Seiten des Grafen A. erfreute sich die ständische Bildergalerie und die damit verbundene Zeichenakademie. In seinem Testamente bestimmte er, daß die von seinem Vater der Galerie leihweise überlassenen Gemälde als deren Eigenthum dortselbst verbleiben sollten.

Am 14. November 1843 feierte A. sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum, bei welchem ihm vom Kaiser, vom Erzherzog Johann, von der kaiserlichen Hofkanzlei, vom Landesgouverneur, von den Ständen, von der Stadt Graz die verbindlichsten und herzlichsten Glückwünsche dargebracht wurden.

Waren die einst weitgehenden Rechte der Stände in Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten seit Maria Theresia und Joseph II. auf das äußerste eingeschränkt, so gab es doch noch immer staatliche und Rechts-Verhältnisse, welche für die einzelne Provinz von Wichtigkeit und Bedeutung waren und in welchen die Stände ihre Stimme zur Geltung zu bringen suchten. Seit 150 Jahren währte ein Streit zwischen Ungarn und Steiermark wegen der Zugehörigkeit zweier Ortschaften an der beiderseitigen Grenze. Obwol die Ungarn mit aller Kraft auf die Einverleibung dieser Orte in ihr Königreich auftraten, obwol der kaiserliche Commissär bei der Grenzregulirung dafür sich aussprach und eine kaiserliche Entschließung sie anordnete, beschloß dennoch der ständische Landtag (1847), eine kräftige Vorstellung gegen die Einverleibung dieser steirischen und deutschen Gemeinden in Ungarn dem Kaiser zu überreichen. Der Landeshauptmann Graf A. und alle 68 Mitglieder des Landtages unterzeichneten sie und legten sie der Regierung und dem Kaiser vor. Der Verlust dieser Gemeinden für Steiermark wurde dadurch aufgeschoben und durch die veränderten politischen Verhältnisse, welche das Jahr 1848 brachte, ganz hintangehalten.

Wenn in den Jahrzehnten vor dem Ausbruche des Völkersturmes von 1848 die Landtage der Provinzen Oesterreichs sich auch still und ruhig verhielten, so blieben sie dennoch der Unzufriedenheit und dem Wunsche nach Erweiterung ihres Einflusses und Veränderung in der Regierungsweise nicht fremd, doch von jeder Bewegung hielten sie sich ferne. Aber es wetterleuchtete schon hie und da, so auch in Steiermark und seinem Landtage. Im J. 1846 kam es zur Besprechung der Ablösung der Urbariallasten, namentlich Zehent und Robot, und Franz Ritter von Kalchberg legte einen vollständigen Entwurf betreffend die Fixirung und Ablösung der Urbarial- und Zehentbezüge in Steiermark vor, und bei Berathung dieser Angelegenheit sprach der Landtag die Erwartung aus, die Regierung möge nicht unterlassen, in dieser Frage den verfassungsmäßigen Beirath der Stände einzuholen. Man sieht aus diesem Beschlusse, daß nun auch der Landtag der Steiermark sich seiner staatsrechtlichen Stellung als verfassungsmäßiges, berathendes und beschließendes Organ wieder bewußt wurde; und daß auch die leitenden Ideen der Zeit in ihn eindrangen, beweist der Beschluß in der Sitzung vom 26. August 1847, an den Kaiser die Bitte zu richten, er wolle von einer mit Zuziehung von ständischen Mitgliedern gebildeten Commission einen auf das echt deutsche Princip der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit gegründeten Gesetzentwurf über die Strafgerichtspflege ausarbeiten und diesen den 4 Ständen zur verfassungsmäßigen Begutachtung zufertigen lassen, und in derselben Sitzung fiel bei der Bewilligung der Steuerpostulate das Wort, die Berathung und Beschlußfassung über die Staatseinnahmen und Staatsausgaben stehe eigentlich einer Reichsversammlung zu. Bei allen diesen Verhandlungen wirkte A. nicht bloß als Vorsitzender des Landtages, sondern auch im ständischen Ausschusse, im Verordnetencollegium und in den Commissionen in, wenn auch gemäßigtem, doch aber fortschrittlichem Sinne mit.

[79] Die gewaltige Bewegung, welche im März 1848 in Wien ausbrach, übte ihre Wirkungen auch auf Steiermark und Graz aus. Schon in der Sitzung vom 15. März beschloß der Landtag unter dem Vorsitze des Grafen A., die Bitte an den Kaiser zu richten, er möge Deputirte der Stände aus allen Erbländern nach Wien berufen, um mit diesen über die zerrütteten politischen und Finanzverhältnisse des Kaiserstaates Berathungen zu pflegen und Beschlüsse zu fassen; er möge die Landesrepräsentationen vervollständigen, damit auf den Provinziallandtagen alle Interessen eine entsprechende Vertretung fänden; er möge ein aus constitutionell gesinnten Männern bestehendes Ministerium bilden und dieses beauftragen, Gesetzentwürfe zur Vorlage an den einzuberufenden Reichstag auszuarbeiten, betreffend die Durchführung der Preßfreiheit, die Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Gerichtsverfahren, die Einführung eines neuen, auf freier Grundlage ruhenden Lehrplanes für alle Schulen, die Erweiterung und Kräftigung des Gemeindewesens, die Regelung der Urbarialverhältnisse und die Durchführung der Constitution. – Sodann schritt der ständische Landtag der Steiermark selbst zu seiner eigenen, den Principien des modernen Staatsrechts entsprechenden Umgestaltung. Der Landeshauptmann, Graf A., ergriff selbst hiezu die Initiative. Er stellte den Antrag (7. April), es solle zur Berathung der wichtigsten Angelegenheiten: 1. der Verwandlung der Robot-, Zehent- und sonstigen Naturalleistungen in Geldabgaben, 2. einer Gemeindeordnung für Stadt- und Landgemeinden, 3. der Neuorganisirung des Landtages, ein provisorischer Landtag einberufen werden, in welchem alle Interessen der Provinz: der Großgrundbesitz, die Städte und Märkte und die Landgemeinden vertreten sein sollen. Der Antrag wurde angenommen, eine Wahlordnung ausgearbeitet und im ganzen Lande wurden die Wahlen vollzogen. Dieser provisorische Landtag tagte vom 13. Juni bis 17. August und dann noch am 6., 7. und 8. November 1848 in 48 Sitzungen und berieth und beschloß drei Gesetzentwürfe über eine Gemeindeordnung der Städte und Landgemeinden, über die Aufhebung und Ablösung der Urbariallasten und über eine Landesordnung für Steiermark, und legte diese Entwürfe dem inzwischen zusammengetretenen constituirenden Reichstage zur definitiven Beschlußfassung vor. Graf A. präsidirte in allen Sitzungen dieses Landtages mit Umsicht, Sachkenntniß, Ruhe und Schlagfertigkeit, was umsomehr zu bewundern ist, da er damals bereits 74 Jahre zählte, einer eigentlichen parlamentarischen Versammlung noch nie vorgestanden war, da die früheren Ständetage einen vorwiegend patriarchalischen Charakter trugen und in dem provisorischen Landtage lebhafte Debatten und heftiges Aneinanderprallen entgegengesetzten Ansichten und Meinungen nicht selten waren.

Welche Hochachtung und Verehrung A. sich durch die Umsicht, Gewandtheit und durch das Wohlwollen erworben hatte, welche er bei der Leitung dieses Landtages an den Tag gelegt, beweisen die Vorgänge in den Sitzungen desselben am 8. und 11. August. Bei dem Beginne der Berathung des Gesetzentwurfes über die Organisation des Landtages (8. August) sprach ihm der provisorische Landtag einstimmig für seine ruhmvolle und aufopfernde Verwendung zum Besten des Vaterlandes durch mehr als ein halbes Jahrhundert die wohlerworbene Anerkennung und den wärmsten Dank aus; sämmtliche Abgeordneten erhoben sich von den Sitzen und brachten ein allgemeines „Hoch“ aus. Und als (11. August) zur Berathung der „vorübergehenden Bestimmungen“ des Verfassungsentwurfes geschritten wurde, las A. den § 1 desselben vor: „Der derzeitige Landeshauptmann und Präsident der Ständeversammlung, Se. Excellenz Herr Ignaz Graf von A., ist für diese Würde mit allen diesfälligen Bezügen auf Lebenszeit erwählt und vom Landesfürsten bestätigt“. [80] Da heißt es in dem Protokolle weiter: „Ohne daß eine Frage von Sr. Excellenz dem Herrn Präsidenten gestellt wurde, stand die ganze Versammlung auf zum Beweise, daß sie diesen Paragraph annimmt. Graf A. dankte in schlichten Worten für das ihm hiedurch bewiesene Vertrauen.“

Nach Beendigung der Berathung und Beschlußfassung über die drei oben genannten Gesetzentwürfe hatte sich der provisorische Landtag am 17. August vertagt und trat im November zu drei Sitzungen (am 6., 7. und 8.) wieder zusammen. In diesen stellte A. den Antrag auf Erlassung einer Adresse an den Kaiser, worin er der Loyalität der Steiermark versichert und betont wurde, es sei der innigste Wunsch des Landtages, daß Oesterreich einig und unzertrennlich bleibe, der Dank für die erneuerte Versicherung der constitutionellen Freiheit ausgesprochen, auf die kaiserlichen Zugeständnisse vom März und Mai und auf das kaiserliche Manifest vom 19. October hingewiesen und damit geschlossen wurde, daß der Landtag in dem frei berathenden Reichstage die Basis des constitutionellen Lebens in Oesterreich erkenne. Diese Adresse wurde einstimmig angenommen und dem Kaiser überreicht.

Inzwischen und kurz nachher hatten sich die politischen Verhältnisse gewaltig geändert. Die Octoberrevolution, der Thronwechsel (2. December), die Berufung des Ministeriums der „starken Hand“, Felix Schwarzenberg-Stadion-Bach, zeigten bald ihre Wirkungen. Der constituirende Reichstag, von Wien nach Kremsier verlegt, wurde am 4. März 1849 aufgelöst, eine „Reichsverfassung für das Kaiserthum Oesterreich“ octroyirt, 1849 und 1850 erschienen Landesordnungen für die einzelnen Provinzen, welche aber nie ins Leben traten, sowie auch jene octroyirte Verfassung durch das kaiserliche Patent vom 31. December 1851 außer Wirksamkeit gesetzt wurde. Der hierarchisch-militärische Absolutismus, der das alte Habsburgerreich in die innere Zerrüttung und zu den Katastrophen von 1859 und 1866 führte, hatte damit begonnen.

Diese jeden Freund gesetzlicher Ordnung, staatsrechtlicher Entwicklung und maßvollen Fortschrittes tief betrübenden Ereignisse der Jahre 1849 und 1850 bestimmten A. zu dem Entschlusse, sich vom öffentlichen Leben vollständig zurückzuziehen; am 29. Juni 1849 stellte er das Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand als Landeshauptmann von Steiermark, welche jedoch erst am 14. Februar 1852 erfolgte.

Der ständische Ausschuß, der, wenn auch in eng beschränktem Wirkungskreise, doch noch bestand, sprach ihm bei diesem Schritte sein tiefstes Bedauern, den wärmsten Dank und die vollste Anerkennung aus. Seine Büste, in Erz gegossen, wurde im Sitzungssaale des Landhauses in Graz aufgestellt. Schon früher waren ihm hohe Auszeichnungen, 1826 die Oberst-Erbland-Kämmererwürde, 1836 der Orden der eisernen Krone II., 1841 der I. Classe zu theil geworden. Zahlreiche wissenschaftliche und gemeinnützige Gesellschaften der Steiermark, der anderen Kronländer des Kaiserstaates, sowie des Auslandes hatten ihn zum Ehrenmitglied ernannt. Noch am 1. Juli 1861 war er vom historischen Verein für Steiermark als mittelbarer Nachfolger des Erzherzogs Johann zum Präsidenten erwählt worden.

Als Greis von 87 Jahren erlebte A. noch eine hohe Auszeichnung; nach Erlaß der Verfassung vom 21. Februar 1861 wurde er am 18. April vom Kaiser als erbliches Mitglied in das Herrenhaus des Reichsrathes berufen.

A. war zweimal vermählt: mit Antonie Gräfin Chorinsky (1807–1809) und mit Aloisia Gräfin Inzaghi (vermählt 1814, † 1879); aus der ersten Ehe stammten eine Tochter Antonie, 1827 vermählt mit Graf Johann Schärffenberg, und ein Sohn Ferdinand (dessen zweiter Sohn Edmund jetzt Landeshauptmann von Steiermark ist); aus der zweiten Ehe eine Tochter Marie, welche [81] sich 1839 mit dem berühmten Dichter und Staatsmann Anton Alexander Graf Auersperg (Anastasius Grün) vermählte, und ein noch lebender Sohn Friedrich.

Ignaz Graf A. starb, 87 Jahre alt, am 17. December 1861 in dem Familienfideicommiß-Palais in der Sackstraße zu Graz.

Ilwof, Die Grafen von Attems, Freiherren von Heiligenkreuz in ihrem Wirken in und für Steiermark. Graz 1897. S. 137–201.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 76. Z. 23 v. u. l.: 50jährigen (statt 25jährigen). [Bd. 55, S. 895]