ADB:Artopoeus
Matthias Held, wandte sich dann der Jurisprudenz zu, und wurde Legum Doctor, auch Professor des kanonischen Rechts, zuletzt Rector der Universität in Freiburg. Er verfaßte Reden und allegorische Dialoge über die Wissenschaft und das Leben im Allgemeinen, (vgl. Jöcher und Adelung) trat als phrasenreicher Panegyriker Karls V. auf bei dessen Ankunft in Deutschland i. J. 1543, nach seinem Sieg über die Protestanten und bei seinem Tode in der „Monodia dicta in funere Caroli V.“ Diese und seine „Oratio in funere Ferdinandi I.“ sind gedruckt in (Simon Schardius), „Tom. oriationum ac elegiarum in funere Principum Germaniae scriptarum“. 1566. In der vieractigen „Apotheosis Minervae“ (1551, in Prosa) klagt die Göttin der Weisheit über die Kürze des menschlichen Lebens, die Götter erörtern deren Gründe, sie beruhigt sich schließlic bei der theolog. Auffassung des Todes. – (Jos. Ant. Rieggerus), Aemoenitates literariae Friburgenses I. 12.
Artopoeus: Johannes A., alias Becker, Rechtsgelehrter, geb. 1520 zu Speier (nicht Worms), † 1566 zu Freiburg im Breisgau, studirte in Freiburg zunächst Philosophie, wurde Hofmeister der Söhne des kaiserlichen Vicekanzlers