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Artikel „Arnsperger, Karl Philipp Friedrich“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 54–55, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Arnsperger,_Friedrich&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 02:19 Uhr UTC)
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Arnsperger: Karl Philipp Friedrich A., Forstmann, geboren am 17. Februar 1791 in Heidelberg, † am 1. October 1853 daselbst. Nach Absolvirung des Gymnasiums zu Heilbronn bezog er 1807 die Universität seiner Vaterstadt und 1809 noch auf ein Jahr die kurz zuvor gegründete Privatforstlehranstalt des Oberforstraths Laurop (s. A. D. B. XVIII, 68) zu Karlsruhe, welche in ganz Deutschland einen guten Ruf hatte. Da er mit natürlicher Begabung unermüdlichen Studieneifer vereinigte, bestand er (1810) die Staatsprüfung mit dem Prädicate „vorzüglich in vollem Umfange“, wonach seine Aufnahme unter die Zahl der badischen Forstpraktikanten erfolgte. Im J. 1811 fand er die erste dienstliche Verwendung als Forsttaxator bei der neuen Einschätzung der Waldungen zum Zwecke der Grundsteuer-Ermittlung. Seine hierbei an den Tag gelegte Befähigung veranlaßte die Murgschifferschaft zu Gernsbach, welche einen bedeutenden Waldbesitz (5400 ha) nebst dazu gehörigen Floßanstalten und Sägewerken besaß, ihn 1812 als Waldmeister mit dem Wohnsitze in Forbach zu berufen. Diese Stelle bekleidete er, seit 1820 durch den Titel eines großherzoglichen Waldinspectors ausgezeichnet, bis 1827 mit vorzüglichem Erfolge. Er brachte nicht nur die bisher arg mißhandelten Weißtannenwaldungen der Schifferschaft durch Einführung eines geregelten Plänterbetriebs, Hebung des Culturwesens, Verbesserung der Waldwege, Einschränkung der Weideberechtigung etc. in einen geordneten Zustand, sondern er verstand es auch, die zahlreichen und zum Theil uralten Streitigkeiten der einzelnen Mitglieder unter sich in Bezug auf ihren Antheil am Grundeigenthum aus der Welt zu schaffen. Durch diese hervorragende Thätigkeit lenkte er die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich, welche ihn im Juni 1827 zum landesherrlichen Revierförster in Seehaus (bei Pforzheim), zu welchem der weithin bekanntes Weißtannen-Complex „Hagenschieß“ gehörte, mit dem Titel „Oberjäger“ und dem Range eines Forstinspectors ernannte. Auch in dieser Stellung löste er seine Aufgabe mit bewährtem Blicke und regem Eifer zur größten Zufriedenheit seiner vorgesetzten Behörde. Dies hatte 1834 seine Berufung als „Forstrath“ in die neu gegründete Forstpolizeidirection nach Karlsruhe zur Folge, in welcher Stellung er in hervorragender Weise zu der durch das Forstgesetz von 1833 veranlaßten Neugestaltung des badischen Forstwesens beitrug. Einen sehr wesentlichen Antheil an der neuen Organisation von 1834, durch welche die Bezirksförster eine selbständigere Stellung erhielten, nahm er besonders durch Verfassung der zu diesem Zwecke nothwendig gewordenen Instructionen und Reglements. Sein Hauptverdienst bestand aber in der Neugestaltung und Durchführung des Vermessungs- und Taxationswesens zunächst in den Gemeinde- und Körperschaftswaldungen des Landes, wobei er das Princip der Fachwerksmethode zu Grunde legte. Nachdem er 1842 mit dem Charakter als „Oberforstrath“ in die Direction der Forstdomänen und Bergwerke berufen worden war, führte er die Betriebsregulirung nach denselben Principien auch in den Domänenwaldungen durch. Eine mit den Jahren zunehmende Kränklichkeit und infolgedessen Reizbarkeit hatte ihn schon 1841 veranlaßt, um seine Versetzung in den ruhigeren Localforstdienst einzukommen. Bei Erledigung des Forstamts Bruchsal erneuerte et daher dieses Ansuchen, worauf 1848 seine Ernennung zum Vorstande desselben mit dem Titel „Oberforstmeister“ verfügt wurde. Als 1849 (mit auf sein Betreiben) die Aufhebung der Forstämter und die Errichtung von Forstinspectionen erfolgt war, erhielt er die Inspection Heidelberg zugetheilt. Die Ausübung des hiermit verbundenen anstrengenden Dienstes war ihm aber, da sein Leiden (Herzerweiterung) [55] immer fühlbarer auftrat, nur kurze Zeit möglich. Schon 1851 mußte ihm wegen Kränklichkeit die Versetzung in den Ruhestand bewilligt werden.

Trotz der umfangreichen, ihm in allen seinen dienstlichen Stellungen obliegenden Berufspflichten und neben vielfachen außerordentlichen Arbeiten und Missionen (Waldtheilungen, Servitutablösungen etc.) widmete er sich, stets von dem Streben nach einer weitergehenden Bildung geleitet, auch schriftstellerischen Arbeiten. Er verfaßte im Auftrage der Schiffergesellschaft ein „Erneuertes Lagerbuch über die Schifferschaftlichen Waldungen im Murgthale“ (1818). Später folgten: „Erfahrungen über die Holzhaltigkeit geschlossener Waldbestände bei verschiedener Betriebsweise und über die Derbräume der Holzmaße“ etc., 2. Hefte (1838 und 1840); „Die Forsttaxation behufs der Servitutablösung, Waldtheilung und Waldwerthberechnung“ (1841); „Das Verfahren bei der Taxation der Forstdomänen im Großherzogthum Baden“ (1846). Außerdem gründete er in Gemeinschaft mit dem fürstlich Fürstenbergschen Obetforstinspector Karl Gebhard im J. 1838 eine „Forstliche Zeitschrift für Baden“ welche aber nur bis 1842 bestand, weil A. wegen überhäufter Amtsgeschäfte die Zeit zur Betheiligung an der Redaction nicht mehr erübrigen konnte. Endlich lieferte er bei seiner besonderen Vorliebe für mineralogische und geognostische Studien und unterstützt durch eine bedeutende Sammlung auf diesem Gebiete auch noch sechs Beiträge in die von Dr. G. Leonhard redigirte Zeitschrift „Beiträge zur mineralogischen und geognostischen Kenntniß des Großherzogthums Baden“. Für diese und mannichfaltige andere, erfolgreiche Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft fand er u. a. auch durch Ernennung zum Mitgliede vieler gelehrten Gesellschaften Anerkennung.

A. war ein äußerst begabter, vielseitig gebildeter Forstmann von hohem sittlichem Ernst, rastlosem Diensteifer, eisernem Fleiß und strengstem Pflichtgefühl. Mit umfassenden Kenntnissen nicht nur in fachlichen Dingen, sondern auch in naturwissenschaftlicher Beziehung, verband er zugleich die praktische Befähigung, das von ihm als richtig Erkannte in Vollzug zu setzen. Seine Verdienste um das badische Forstwesen sichern ihm ein dauerndes Gedächtnißblatt im Buche der vaterländischen Forstgeschichte.

G. W. v. Wedekind, Neue Jahrbücher der Forstkunde, 24. Heft, S. 63 (Anlage). – Allgemeine Forst- und Jagd-Zeitung, 1848, S. 150 (Beförderung); 1851, S. 271 (Versetzung in den Ruhestand) und 1854, S. 33 (Nekrolog). – Pfeil, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, XLV. Band, 2. Heft, 1863, S. 196. – Fr. v. Löffelholz-Colberg, Forstliche Chrestomathie II, S. 183, Nr. 381; IV, S. 149, Nr. 2692 und S. 290, Nr. 2994. – Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen, 1870, S. 1. – G. v. Schwarzer, Biographien, S. 6. – Bernhardt. Geschichte des Waldeigenthums etc. III, S. 82, Bemerkung 90, S. 272, 285, 393 und 398. – Fr. v. Weech, Badische Biographieen 1, S. 10. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc., S. 2. – Schwappach, Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands II, S. 799.