ADB:Althusius, Johannes
H. Languet’s Vindiciae contra tyrannos. Seinen politischen Maximen gemäß ist er ein eifriger Verfechter der Rechte Emdens in den langjährigen Streitigkeiten und Kämpfen mit den Grafen von Ostfriesland. Man pflegt ihn in späterer Zeit zu den sog. Monarchomachen zu zählen, nennt ihn aber ungenau einen Vertreter der Volkssouveränetät. – Seine „Civilis conversationis libri II“ (Hanov. 1601, 1611. 8.) herausgegeben von seinem Vetter, Philipp Althusius U. J. D. aus Corbach, ist ein System praktischer Ethik und verständiger Lebensregeln. – Seine übrigen Schriften s. bei (Tiaden) Das gelehrte Ostfriesland. 1785–1788. Bd. II. S. 279 ff., welches zuverlässiger ist als Jugler Bd. II. S. 270 ff.
Althusius: Johannes A., geb. 1556 (?) in Ostfriesland oder in der Grafschaft Wittgenstein. 1590 Professor der Rechte zu Herborn; ob auch am akademischen Gymnasium zu Steinfurt ist zweifelhaft. 1601 Syndicus der Stadt Emden. 1627 Senior des dortigen Kirchenraths, noch 1637 im Amt. Todesjahr ungewiß. Seine Schriften sind hervorragend durch Dialektik und systematische Methode. Die „Jurisprudentiae romanae methodice digestae libri II“ (Basil. 1586. 1589. Herborn 1592. 1599 u. öfter bis 1688) und ihre weitere Ausführung: „Dicaeologicae libri III“ (Herborn 1617 ? Francof. 1618 und 1649) sind vollständige Systeme des Römischen Rechts in einer knappen dialektischen Form, welche sie von den meisten gleichzeitigen Versuchen ähnlicher Art unterscheidet. Seine „Politica methodice digesta“ (Herborn 1603, Arnhem 1610, Gröningen 1610 u. ö.), das erste ausführliche System der Politik, leitet aus göttlichen (Bibel) und menschlichen Satzungen, aus Geschichte und Vernunft, das Recht der universalis politica consociatio ab, summos magistratus und seine Ephori einzusetzen, die Gewalt der Ersteren zu bestimmen und dem Mißbrauch derselben durch die Ephoren Widerstand zu leisten. Er polemisirt mehrfach gegen Bodin und berührt sich übereinstimmend mit