ADB:Agricola, Stephan der Ältere

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Artikel „Agricola, Stephanus“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 156, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Agricola,_Stephan_der_%C3%84ltere&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 09:34 Uhr UTC)
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Agricola: Stephanus A., sonst Kastenbauer genannt, † zu Ostern 1547. Ein Baier von Geburt, machte er in Wien die Studien des katholischen Priesters, ward dort Baccalaureus, in Bologna Doctor der Theologie und nachher zum Beichtvater der Gemahlin Kaiser Ferdinands I., sowie des Erzbischofs Matthias Lang in Salzburg ernannt. Mit Luther’s Schriften bekannt geworden, nahm er für diesen Partei; sein Uebertritt zog ihm Gefangenschaft zu, und nur durch glückliche Umstände entging er in Mühldorf dem ihm zugedachten Tode. Als evangelischen Prediger finden wir ihn 1524 zu Augsburg und von jetzt an in lebhafter Theilnahme an der reformatorischen Bewegung. Er wohnte dem Colloquium zu Marburg 1529 bei, war nach Cölestin’s Bericht wie Johann A. auf dem Augsburger Reichstag von 1530 zugegen und ging 1532 als Prediger nach Hof im Voigtlande. Die Schmalkaldischen Artikel von 1537 sind auch von ihm unterzeichnet worden. Von seinem späteren Leben ist nur soviel gewiß, daß er zur Regelung des Gottesdienstes auf einige Zeit in die Pfalz gerufen wurde und hierauf eine Predigerstelle in Eisleben übernahm, woselbst er in hohem Alter gestorben ist. Als Schriftsteller ist er wenig bekannt. – Sein Sohn Stephan A. der Jüngere ward Prediger im Mansfeldischen; er betheiligte sich am Majoristischen Streit, und zwar dergestalt als Vertheidiger der guten Werke, daß er die Gegend verlassen mußte. Zwar fand er als Pastor in Merseburg ein Unterkommen, aber die neue Kirche war ihm verleidet, er trat zu der alten zurück und begab sich nach Rom. Als Uebersetzer zuerst Lutherischer, dann papistischer Schriften hat er seine Feder beiden Confessionen geliehen.

Vgl. Jöcher, Adelung und die daselbst angef. Litteratur. Goedeke, Grundriß §. 137 Nr. 5.