ADB:Adelheid (Gräfin von Holland)

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Artikel „Aleidis“ von Joseph Albert Alberdingk Thijm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 77, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adelheid_(Gr%C3%A4fin_von_Holland)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:44 Uhr UTC)
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Adelheid: Aleidis, Gemahlin Graf Dietrichs VII. von Holland, geb. Gräfin v. Cleve, tritt schon unter der Regierung ihres Gemahls hervor, indem sie in dem Krieg desselben mit seinem Bruder, dem Grafen Wilhelm von Friesland, das gegen letzteren ausziehende Heer befehligte und ihn, mit dem sie eines geheimen Einverständnisses beschuldigt worden war, 1195 am Flüßchen de Reker schlug. – Als Graf Dietrich sich 1203 dem Tode nahe fühlte, wünschte er die Grafschaft seiner einzigen Tochter Ada zu hinterlassen. Aber Holland war damals noch Mannlehen und Graf Wilhelm von Friesland hatte daher als Dietrichs Bruder unleugbar die nächste Anwartschaft, wenn auch nach damaligem Stand des Lehenrechts kein unzweifelhaftes Recht. Der Kaiser hätte immerhin das Lehen als ein eröffnetes betrachten und einem Anderen, z. B. also einem Tochtermann des Erblassers, übertragen können. Um Wilhelms Widerspruch gegen eine solche Wendung zu beseitigen, dachte Dietrich ihm die Vormundschaft über Ada zu übertragen. Dies mißhagte aber seiner herrschsüchtigen Gemahlin. Sie wußte Wilhelms Erscheinen am Sterbebett zu hintertreiben und hatte zugleich auch in dem kriegerischen und durch Verwandtschaft mächtigen Grafen Ludwig von Loon (od. Looz) im Lüttichschen einen ihren Plänen geneigten Gatten für die Tochter bereit. Dieser hielt sich in der Nähe verborgen und ward, sobald Dietrich gestorben, ja während man ihn in Egmond beisetzte, in anstößiger Hochzeitsfeier mit Ada vermählt, worauf er die Grafschaft als ihr Erbe in Anspruch nahm. Wilhelm, dem die Schwägerin das freie Geleit zu seines Bruders Leichenfeier verweigert hatte, erschien dennoch heimlich im Lande und ein Theil des Adels erkannte ihn sofort als Grafen an, während ein anderer Theil auf Graf Ludwigs Seite blieb. Fast wäre es Graf Wilhelm geglückt, seine Gegner gleich anfangs auf der Fahrt zu einer Leichenfeier in Egmond gefangen zu nehmen; A. und Ludwig wurden jedoch durch Gijsbrecht van Amstel gerettet, während Ada in die soeben von ihren Anhängern besetzte Burg von Leyden flüchtete; hier aber ward sie belagert und gefangen (1203). Der Oheim schickte sie zuerst in anständigen Verwahrsam nach Texel, später infolge von Unterhandlungen mit A. und Ludwig nach England, indem er ihre Ehe, weil seine agnatische Zustimmung gefehlt habe, für ungültig erklärte. – Der Krieg in Holland, für den beide Parteien das Aeußerste aufboten, zog sich durch manches Jahr hin; im Anfang war Wilhelm, obwol auch von König Philipp als rechter Lehnserbe anerkannt, nahe daran zu unterliegen, bis ihm 1204 ein Sieg über Ludwig bei Rijswijk den Besitz von Holland sicherte, freilich ohne den Krieg zu enden. 1206 ward ein für Wilhelm verhältnißmäßig ungünstiger Vergleich geschlossen, aber eben darum auch nachmals von diesem trotz päpstlicher Acht nicht gehalten. Der Streit dauerte bis ans Lebensende der Streitenden. Ludwig empfing inzwischen 1207 von König Johann von England, nachdem er sich diesem und seinen Neffen König Otto IV. zum Dienst verpflichtet hatte, seine Gemahlin Ada zurück. Sie hat seitdem in Loon gelebt und ist wol nicht lange nach dem 1218 eingetretenen Tode des Gemahls gestorben. Es heißt, daß jenen sein Bruder vergiftete. Länger hat ihn A. überlebt, denn noch 1237 erscheint ihr Name in einer Stiftung; sie blieb aber fortan ohne Einfluß und hat ihr Leben in Vergessenheit beschlossen. – (Arend, Allgem. Geschied. des Vaderl. II. 1.)