Zweimal vor dem Polizeigericht

Textdaten
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Autor: Heinrich Beta
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Titel: Zweimal vor dem Polizeigericht
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 42, S. 501–502
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Londoner Lebens- und Verkehrsbilder.
Zweimal vor dem Polizei-Gericht.

Ohne eigentlich zu wissen wie, war ich in einem Theile des Westendes Sprachlehrer, Dolmetscher und Freund in der Noth, deutscher Tischler geworden, besonders einer ziemlichen Menge, die alle bei einem englischen Bäcker zu je Zweien alle dessen Schlafstellen einnahmen. Der Eine hatte sich in die Tochter verliebt, ohne seit 6 Monaten etwas Anderes sagen zu können, als „Guten Morgen, Miß!“ und „Gute Nacht, Miß!“ Mit der Zeit war aber in ihm das Bedürfniß entstanden, seinen heimischen Gefühlen in der Sprache der Angebeteten auf eine beredtsamere Weise Luft zu machen, so daß er beschloß, Unterricht im Englischen zu nehmen. Seine „Schlafcollegen“ besannen sich bei dieser Gelegenheit, daß sie auch öfter in den Fall gekommen waren, mit Engländern zu sprechen und Engländerinnen zu sagen, es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei u. s. w. So kamen sie eine Zeit lang sehr eifrig Abends 8 Uhr zu mir, lernten Englisch und wunderten sich über die sonderbaren Gewohnheiten der Engländer, weder auf Vocale, noch Consonanten Rücksicht zu nehmen, sondern von jedem Worte möglichst wenig und dieses Wenige möglichst schlecht und immer so auszusprechen, daß man beim Anblicke des Wortes gar nicht daran denken konnte. Doch was half’s? Die Sache mußte gelernt werden. Und es dauerte gar nicht lange, so waren Einige überzeugt, daß sie im Leben, wie in der Liebe mit dem Erlernten durchkommen würden. Freilich machte der Eine bald die Erfahrung, daß man die deutsche Zunge viel länger mißhandeln muß, um mit ihr die kakophonischen Kunststücke der englischen einigermaßen erträglich und verständlich nachmachen zu köuuen. Er hatte sein junges Englisch öfter angewandt, um den irischen Laufburschen, Leimsieder und dienstbaren Geist im Arbeitslocale schlecht zu machen. Der Junge hatte es entweder nicht verstanden oder innen darüber gelacht oder vielmehr jedesmal darüber gelacht, am Meisten, wenn er’s verstand. So bekam der Junge eines schönen Morgens nicht nur eine Ohrfeige, sondern auch einen Stoß vor die Brust, daß ihm zwei Rippen zerbrachen. Wenigstens lautete die Anklage so.

Also mein Schüler war verklagt und schriftlich vorgeladen, vor dem Polizeigerichte in Great-Marlborough-Street um zwei Uhr Nachmittags zu erscheinen. Blaß und athemlos kam er mit dem Zettel zu mir gelaufen, was eigentlich darin stehe und was hier zu thun sei und daß ich ihm helfen möchte, es möge kosten was es wolle. So wurde ich sein Advokat, Dolmetscher, Vertheidiger, Freund und Rathgeber, ohne zu wissen wie und wo ich alle die dazu nöthige Weisheit hernahm. Nachdem ich mich privatim überzeugt, daß die zerbrochenen Rippen in das Reich der Dichtung gehörten, hielt ich meinen Feldzug gegen den Ankläger für kein zu schwieriges Kunstwerk der Strategie. Mit meinen Hülfstruppen von Zeugen, einem Polen, der wenig Deutsch und gar kein Englisch verstand, einem Ungar, der das Deutsche in seiner eigenen Manier behandelte und das Englische so sprach, daß er sich selbst nicht verstand und einem Böhmen, der in gar keiner Sprache reden konnte und dem Verklagten brach ich zu rechter Zeit nach dem Polizeigerichtslokale auf. Ich wußte nicht, in welchem Hause die Polizei und der Magistrat Recht pflegten. Auf meine Frage, wo es eigentlich sei, bekam ich die praktische Antwort: „Da wo immer allerhand Leute vor der Thür stehen, in der Regel auch ein schwarzer Omnibus.“ Wir fanden allerhand Leute umher stehen und auch den schwarzen Omnibus und traten ein, wurden rechts in einen schmutzigen öden Raum mit einigen zerbrochenen Stühlen und roth gefirnißten Holzbänken gewiesen, wo die künstlich und umsichtig gemachten Fenster nur da Aussichten gewährten, wo gelangweilte Künstlerhände den Firniß abgerieben und dadurch allerhand Figuren und Namen zu Stande gebracht hatten, und instruirt, daß wir hier warten müßten, bis wir aufgerufen würden. Wir warteten zunächst so lange, als wir gelernt hatten zu warten, hernach aber noch länger, viel länger und vertrieben uns die Zeit damit, zu beobachten, was um uns her vorginge. An einem schmutzigen Pulte verkaufte ein Polizeibeamter immer mit’n Hut immerwährend „Vorladungen“ an Jeden, der’s bezahlen konnte und die Hülfe des Polizeigerichts brauchte. Vorgeladene Parteien, Kläger und Verklagte, weinende Weiber mit Kindern, Kinder ohne Aeltern, Wittwen und Waisen, geputzte und zerlumpte, gefaßte und ruhige und tobende und schimpfende Personen gingen aus und ein. Draußen durch die offen stehende Thür sahen wir es immerwährend hin- und herströmen. Polizeibeamte kamen in der bekannten klassischen Position mit Arretirten, die, in Armslänge abwärts am Oberarme gehalten, hereingetrieben wurden. Andere, bösartiger Natur, wurden von 2 Policemen, wie ein intimer Freund, von beiden Seiten unterm Arme gefaßt, hereingeführt oder geschleppt, besonders viel derbe, pfiffig aussehende Jungen ohne Mützen, ohne einen oder den andern Aermel, ohne Sohlen unter den Schuhen oder ohne diese selbst.

Die immerwährend wechselnden Scenen im Polizeigerichtslokale verkürzten zwar unsere Stunden lang ausgedehnte Wartezeit, aber mein Angeklagter, der immer that, als handelte es sich um sein Leben, war inzwischen doch so schwach geworden, daß wir ihn in die gegenüberliegende englische Apotheke, ein Bierhaus, führen mußten, eine Art Vorparlament zu den Verhandlungen selbst. Hier gestärkt, kehrten wir mit neuem Muthe zum Warten zurück und sahen zunächst zu, wie der schwarze Omnibus beladen ward. Durch eine besondere enge Thür wurden Verurtheilte einzeln hineintransportirt und innerhalb des Omnibus einzeln in schilderhausartige Behälter, mit etwas Fenster oben, eingeschlossen. Ein Policeman schloß endlich die Hauptthür, setzte sich daneben in einen für ihn außen angebrachten Sitz und gab dem Policeman vorn das Zeichen zur Abfahrt. Solche schwarze Omnibusse durchkreuzen London alle Tage nach allen Richtungen, wo Gefängnisse stehen. Bei dieser Gelegenheit war es 5 Uhr geworden. Alle Vorgeladenen, die noch übrig waren, darunter wir, wurden rasch hinausgetrieben, die Richter, Assistenten und Diener, die bisher sich zu Allem viel Zeit genommen hatten, wurden eifrig und eilig und stürzten, gierig nach ihrem Mittagsessen, davon, ohne weder links noch rechts zu hören.

Auf den nächsten Freitag wieder um 2 Uhr vorgeladen, kamen wir um 4 Uhr in das Gerichtszimmer selbst, zunächst unter die dichtgedrängten, in einen schmalen Streifen eingezwängten Zeugen und Zuhörer. Vor demselben befindet sich ein schmaler Streifen Raum zwischen Holzwänden für die Angeklagten – lauter Stehplätze, daneben eine Art Katheder, auf welches Jeder treten muß, so lange er eidlich etwas aussagt. Dazu wird er jedesmal durch eine kurze Anrede von einem besondern Beamten vorbereitet, der ihm einschärft, daß er die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sage. Daß er dies wolle, bekräftigt er eidlich, jedoch ohne einen Eid zu schwören. An Eidestatt küßt er ein kleines, dünnes, dicht verschlossenes Buch, welches, wie man ihn versichert, das ganze neue Testament enthält. In einem innern, in mehrere [502] Abtheilungen zerfallenden Raume sitzen Richter, Protokollführer und sonstige Beamte. Der eigentliche Richter (Einzelrichter, da hier nur Bagatellsachen verhandelt werden, gegen welche es keine Appellation giebt) thront aber in der Mitte auf einer besondern Kanzel und frägt, befiehlt und entscheidet in der gemüthlichsten, heitersten Weise, ohne je böse zu werden, so schlimm sich auch einzelne Leute oft geberden. Unser Richter hatte wirklich etwas Patriarchalisches, Väterliches, wovon er in meiner Gegenwart mehrere Beweise gab. Ein prächtiger, schwarzäugiger Savoyardenknabe[WS 1] mit einem häßlichen Affen im Arme, den er streichelte und hätschelte wie ein Kind, stand vor ihm, des Bettelns angeklagt. Der Junge vertheidigte sich mit: „Mio caro, cor mio“ und einigem Englisch, das er noch durch eine Pantomime deutlich machte. Er zeigte auf den Mund des Affen, dann öffnete er seinen Mund, steckte die ganze Hand hinein und lachte von einem Ohr bis zum andern. Dann zeigte er auf die Jacke des Affen und seine eigenen Lumpen und dann auf sich und den Affen, so daß man den deutlichen Eindruck bekam, er wolle sagen: „Ich und der Affe sind Herzensfreunde; ich ernähre ihn und er mich.“ Und dazu sah der Affe den Richter so fest und ernsthaft an, daß jeder Zweifel verschwinden und die Schuld des Bettelns gesühnt sein mußte. Und so war’s auch. Der Richter griff in die Westentasche, einige andere Herren griffen auch in die Westentasche. Kupfer, sogar kleines Silber und Stückchen Kuchen erschienen und concentrirten sich nach dem Savoyardenknaben und seinem Affen hin. Damit schloß diese Verhandlung.

Jetzt wurden alle Augen größer und alle Hälse länger. Ein tartarischer Chinese von riesiger Höhe und wahrhaft eckigem Knochenbau in grober, blauer Leinewand, die besonders in Form von Beinkleidern den unteren Theil seines Körpers so reichlich umwallte, daß man sie nicht leicht von einem weiten Frauenkleide unterschied, erhob sich auf dem Stehplatze der Angeklagten. Die glänzend braungelbe Farbe in seinem eckigen Gesicht mit den schiefen, stechenden Augen, dem breiten dicklippigen Munde und dem dicken Zopfe hinten, der zwar innerhalb der Jacke sich verkroch, aber grade mit dem dicksten Anfange ungemein stark aus dem Nacken heraustrat, endlich die Unmöglichkeit, ihm ein Wort zu verstehen oder verständlich zu machen, gaben der Erscheinung ein ungetheiltes Interesse, das sich zum wärmsten Mitleiden steigerte, als der Policeman erzählte, er habe einen Auflauf in der Straße erregt und den „Verkehr“ gestopft, weil er einem Jungen, der ihn am Zopfe gezerrt, etwas braun und blau geschlagen und er nun weinte und auf seinen Zopf zeigte und drohte und zu verstehen gab, daß seine Ehre auf’s Tiefste verletzt sei, und dann auf seinen Magen und dessen Leere und seine Unfähigkeit, sich verständlich zu machen und etwas zu verdienen, pantomimisch und in unverständlichen, singenden Tönen aufmerksam machte. Der Richter entschuldigte ihn wegen der Selbsthülfe, die er sich erlaubt habe, um die gekränkte Ehre seines Zopfes zu rächen, da dieser im Lande der Chinesen ein Heiligthum sei und auch in England Niemand ein Recht habe, seinen Nebenmenschen am Haar zu zausen. So ein hülfloses Wesen bedürfe des Mitleidens und des Schutzes. Spott sei hier doppelt strafbar. Offenbar sei er ein Matrose, hungrig und erschöpft. Hier sei Geld, der Policeman solle ihn nach der Themsepolizei führen und ihr aufgeben, zu erfragen, ob ein chinesisches Schiff oder sonst ein Unterkommen für ihn da sei. Andere Beamte und Publikum gaben auch Geld. Der Chinese machte schreckliche Pantomimen der Dankbarkeit mit gurgelnden, singenden Tönen und verschwand mit einem Policeman.

Nachdem eine zerlumpte Irländerin mit einem magern, bläulichen Kinde, die kein Englisch verstand, einem Arbeitshause empfohlen worden war, kam unsere Sache daran. Der Ankläger, ein verschmitzter Bursche von 15 Jahren, küßte das Testament und klagte dann über seine zerbrochenen Rippen, deren er erst drei angab, hernach aber auf zwei reducirte. Richter und Publikum lachten, je dunklere Farben seine Anklage annahm. Nachdem ich die Aussage der verschiedenen Zeugen und des Angeklagten verdolmetscht hatte, sagte der Richter, es bliebe nichts übrig als eine Ohrfeige, die er unter bewandten Umständen sehr wohl verdient habe, so daß er auf den Schutz des Gesetzes, das Ohrfeigen im Allgemeinen verbiete, keinen Anspruch machen könne. Der Wundarzt des Gerichts hatte natürlich die Stelle, wo die zerbrochenen Rippen sich aufhalten sollten, untersucht und nach seiner Aussage nichts gefunden, als kleine rothe, runde Fleckchen, um derenwillen er aber nicht den deutschen Tischler, sondern gewisse schwarze Thierchen hätte anklagen müssen. Ein sehr gemüthliches Gelächter schloß den kurzen Prozeß, um dessenwillen mein Tischler 14 Tage lang solche Heidenangst ausgestanden hatte, daß ihm der Appetit und viel von seinem Körperumfange verloren gegangen war.

Sonstige Verhandlungen drehten sich um Geld-, Injurien- und Prügelangelegenheilen von Krethi und Plethi. Anständige Leute bemerkte ich beide Male weder unter Klägern noch Verklagten. Auch ich wäre nicht zu diesem Artikel gekommen, hätte der Junge nicht seine Rache ausüben wollen. Er lauerte uns auf vor der Thür und sagte höhnisch zu dem Tischler: „Eeih, nu haben Sie doch 6 Stunden Arbeit verloren und müssen die Zeugen bezahlen.“ Dies war ihm genug. Das ganze Polizeigerichtswesen machte auf mich den Eindruck des Kunterbunten und Gemischten aus allen möglichen Nationen und von Unbeholfenheiten der untern Klassen, des Ungenirten, Patriarchalischen, Bequemen, Nachlässigen, dabei aber Humanen und Gutmüthigen von Seiten des Gerichts. Vielleicht findet der Leser hier ein kleines, aber wahres Spiegelbild davon.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Savovardenknabe