Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen/Maximilian I. Joseph, König von Bayern

Textdaten
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Autor: Ludwig Bechstein
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Titel: Maximilian I. Joseph, König von Bayern
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aus: Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen, S. 247–248
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Georg Wigand's Verlag
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung:
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Maximilian I. Joseph, König von Bayern.
Geb. d. 27. Mai 1756, gest. d. 13. Oct. 1825.


Maximilian war in Wahrheit der Vater seines Vaterlandes, gerecht und gütig, umsichtig und treu; er errang bei seinem Volke die Liebe und nachhaltige Verehrung, die einem Joseph II. gezollt wird, und war glücklicher, wie dieser. Der alte Max! ist namentlich in der Königsresidenz München stets noch eine schöne Erinnerung und ein Zauberwort, das eine bessere Zeit in deren Spiegel herauf beschwört.

Maximilian Joseph wurde als Sohn Friedrich Michael’s von Pfalz-Zweibrücken, und Franziska’s, Pfalzgräfin von Sulzbach, zu Schwetzingen, dem berühmten Lustschloß geboren, und kam im sechsten Jahre unter die Aufsicht seines Oheims, des Herzogs Christian von Pfalz-Zweibrücken. Tüchtige Lehrer bildeten ihn, dann nahm er 1777 französische Kriegsdienste, lernte Frankreich durch Reisen in mehrere Provinzen desselben kennen, nahm bis 1789 Aufenthalt in Straßburg, und kehrte, als die französische Revolution ausbrach, in seine Heimath, die Pfalz, zurück, wo er theils in Mannheim, theils auf den Schlössern des Landes verweilte. Im Jahre 1795 ging Maximilian Joseph’s Bruder, Karl II. Herzog von Pfalz-Zweibrücken, mit Tode ab, dem er in der Regierung folgte; als darauf die Linie der Herzoge zu Pfalz-Sulzbach, die den Thron Bayerns inne hatte, mit Kurfürst Karl Theodor erlosch, berief das Erbrecht ihn auf diesen Thron eines großen und bedeutenden Reiches. Der neue Kurfürst hieß nun Maximilian Joseph II., und zog 1799 friedlich in München ein, wo er eine segensreiche Regierung begann, und sich bald die allgemeine Liebe und das Vertrauen seiner Bayern zu gewinnen wußte.

Was immer geschehen konnte, des Landes Wohl durch Schutz und Schirm, durch gute Einrichtungen und weise Verwaltung zu fördern, geschah unter Maximilian Joseph. Das 1805 mit Napoleon geschlossene Bündniß war eine Sache politischer Nothwendigkeit; es brächte ihm mit dem ersten Tage des Jahres 1806 die Königskrone, und er schrieb sich nun Maximilian I. Joseph, König von Bayern. Es gab in Bayern vieles um- und neuzugestalten, im Finanzwesen wie in der Rechtspflege; der Kurfürst und spätere König hob das geheime Hofgericht auf, änderte die Gerichtsverfassung, [Ξ] bahnte eine allgemeine Landesverfassung an, und zwar schon 1808, die indeß eine Frucht war, welche nicht zur Reife und Zeitigung gelangte, ordnete die gutsherrlichen Verhältnisse, hob die Leibeigenschaft auf, und nachdem zumal die traurigen Kriege, Heeresmärsche und Durchzüge vorüber waren, suchte er nach allen Richtungen hin das schwer heimgesuchte Bayerland wieder zur Blüthe zu heben. Sicherheit des Landes wurde angestrebt, Verbesserung der Straßen, deren Mehrzahl gegen das Ende seiner Regierung als Muster galt, nicht minder bessere Verwaltung der Forste, Bergwerke und Salinen war Maximilian’s Werk. Die wundersame Leitung der Salzsoole von Berchtesgaden über einen hohen Gebirgspaß nach Reichenhall, und durch das reizende Thal von Inzell nach Traunstein und bis Rosenheim kam unter ihm zu Stande und ist ihm ein würdiges Denkmal. Ein mit dem Papst 1817 abgeschlossenes Concordat regelte Bayerns kirchliche Angelegenheiten, 1818 wurde ein Edikt erlassen, das neue Gemeindeverfassungen für die Stadt- und Landgemeinden enthielt und einige Tage nach dessen Erlaß gab der König seinem Lande und Volke die mit Jubel begrüßte Verfassung, obschon dieselbe octroirt wurde. Die Grundzüge derselben waren: Freiheit der Gewissen, Staat und Kirche streng auseinander gehalten, Freiheit der Meinungsäußerung mit Vorbehalt gegen deren ungesetzlichen Misbrauch, Gleichheit vor dem Gesetz, Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege, eine Landstandschaft aus allen Classen der Staatsbürger, um auf öffentlichen Landtagsversammlungen die Weisheit der Berathungen zu verstärken, nicht aber – wie von so vielen neuzeitlichen Landtagen da und dort geschehen – die Kraft der Regierung zu schwächen. Zwei Kammern, die Reichsräthe und die Abgeordneten bilden das Gremium der Vertreter des Landes und des Volkes; die Mitglieder der ersten Kammer, zu der auch die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses gehören, ernennt der König selbst, die zweite bilden die Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit, die Abgeordneten der katholischen und protestantischen Geistlichkeit, die der Universität, der Städte, der Märkte und der übrigen Landeigenthümer, auf 7000 Familien 1 Abgeordneter. Besitzlose Vertreter und Schreier schloß dieser Wahlmodus weise aus. Zehn Edicte erweiterten später noch die Verfassung, welche eine der ersten von deutschen Bundesfürsten gegebene war.

Außerordentlich viel that der biedere König für Boden- und Forstcultur, für Fabriken und Manufakturen; nützliche Lehranstalten wurden errichtet, Wissenschaften und Künste gepflegt. Drei blühende Hochschulen zählte Bayern, zu Landshut, Erlangen und Würzburg. Die Aufhebung der allzuzahlreichen Klöster, 200 an der Zahl, durch die königliche Regierung, konnte und mußte freilich von verschiedenen Standpunkten verschieden beurtheilt werden. sie war gewiß in vieler Beziehung nützlich und nothwendig, wenn man aber die Behauptung aufstellt, daß durch die gesammelten literarischen Klosterschätze ein geistiger Gewinn für die Gelehrsamkeit erzielt worden, so irrt man, denn jene Aufhebung hatte nur eine grenzenlose Verwüstung und Verschleppung zur Folge, die seltensten alten Druckwerke, die herrlichsten Gemälde und Altarschnitzereien, die kunstvollsten Geräthe wurden in die Hände einzelner meist jüdischer Händler und Antiquare verstreut, auch mittelbar oder unmittelbar an Privatsammler in und außer dem Lande verkauft und verschleudert, und daß man den altehrwürdigen Hochstiften Bamberg, Würzburg u. a., um München zu bereichern, ihre werthvollsten Druckseltenheiten und geschichtlichen Urkunden entzog, bleibt von Seiten der erstern eine dauernde Klage und ein steter Vorwurf. –

Am 16. Februar 1821 feierte König Maximilian I. Joseph fern fünfundzwanzigjährrges Regierungs-Jubiläum und mit ihm feierte dieses sein ganzes, durch ihn wahrhaft beglücktes Volk, welches dankbar erkannte, was es an ihm hatte, einen milden und menschenfreundlichen, gütigen und wohlthätigen, sitteneinfachen und anspruchlosen Regenten. Nur 1 Jahr und 8 Monate überlebte der König sein Fest, er verschied plötzlich Nachts und schmerzlos im Lustschlosse Nymphenburg. Immer noch bekränzt erinnerungtreue Liebe der Münchener Bürger des Königs Denkmal an seinem Namens- und Todestage.