Zustand der Indianer in Mexico

Textdaten
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Titel: Zustand der Indianer in Mexico
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aus: Das Ausland, Nr. 137 S. 548
Herausgeber: Eberhard L. Schuhkrafft
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Entstehungsdatum: 1828
Erscheinungsdatum: 1828
Verlag: Cotta
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Erscheinungsort: München
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Sklavendasein von indigenen Haciende-Arbeitern
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Zustand der Indianer in Mexico,

von einem Mexicaner.
Ich gestehe, daß ich außer Stande bin, irgend einen Unterschied zwischen dem Zustande der Negersklaven und der Masse der Indianer in unseren Haciendas und Landgütern zu entdecken. Wenn die Sklaverei der ersteren aus dem barbarischen Rechte der Gewalt entsprang, so rührt die der letztern aus einem schändlichen Mißbrauch ihrer Einfalt und ihrer Unfähigkeit zu überlegen her. Der Eigenthümer oder Aufseher eines Gutes geht in ein indianisches Dorf, versammelt die Einwohner, und erklärt ihnen, mit heuchlerischem Wohlwollen, daß er nur ihr Bestes wolle, indem er sie für gute Bezahlung und auf kurze Zeit anzustellen wünsche; dann bietet er eine Summe von Realen als Lockspeise an, was schnell unter den armen Geschöpfen umherkommt. Bei dem Anblick einiger Dollare, der ihren Augen etwas Neues ist, werden sie bald überredet, das Anerbieten anzunehmen und folgen nach der Hacienda. Hier in einem elenden Stalle eingeschlossen, müssen sie um 3 Uhr Morgens aufstehen, um wo möglich vor Sonnenaufgang bei der Arbeit zu seyn. Wer noch bleibt, setzt sich den gröbsten Gewaltthätigkeiten aus. Ueber ihre Arbeit hat ein Aufseher den Befehl, der mit schändlicher Barbarei die Peitsche über jeden schwingt, der, vielleicht zu schwach oder erschöpft, nicht mit den andern Schritt halten kann. Kaum ein Augenblick ist für das Frühstück erlaubt, und Prügel rufen den vom Mahl, der zu lange dabei bleibt, zur Arbeit, die bis Sonnenuntergang unausgesetzt dauert. Nach Sonnenuntergang dürfen sie rasten und nach Hause gehen, wo sie selten vor 10 Uhr ankommen, um ihre kurze Ruhe auf dem harten und kalten Boden zu finden. An Festtagen müssen sie Extraarbeit (faena) bis 3 Uhr Nachmittags verrichten. Keine Entschuldigung schützt sie gegen Arbeit; und selbst wenn sie erschöpft von Krankheit hinsinken, so kennt man keine Arznei als die Geißel. Sie haben kein Mittel, Schutz zu erhalten, denn sie sind zu unwissend, um einen vernünftigen Bericht ihrer Leiden zu geben, und werden von jeder Forderung um Gerechtigkeit durch Gewalt zurückgebracht, oder durch die Feilheit des Richters, den der wohlhabenden Herr besticht. Ein Vorfall solcher Art fand vor einigen Jahren statt. Ein Aufseher tödtete einen Indianer mit der Peitsche, und die That war so bekannt, daß die Aufmerksamkeit der ganzen Nachbarschaft darauf gerichtet war; die Klagen der Hinterbliebenen waren laut, und jeder hielt es für ganz gewiß, daß Gerechtigkeit nicht versagt werden würde, als der Missethäter unbestraft und im Triumph nach Hause kehrte.
American Review No. IV. December 1827,