Zur inneren Entwicklung Castiliens unter Karl V.

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Autor: J. Bernays
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Titel: Zur inneren Entwicklung Castiliens unter Karl V.
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 1 (1889), S. 381–428
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
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[381]
Zur inneren Entwicklung Castiliens unter Karl V.
Von
J. Bernays.


Der beispiellose Verfall des spanischen Weltreiches von seiner imposanten Machtstellung im 16. Jahrhundert zu der kläglichsten Schwäche im 17. musste aufmerksame Beobachter zu einer Erforschung der Gründe dieses seltsamen Schauspieles reizen. Die nationalökonomische Schule, die in dem unter Karl III. wieder aufblühenden Spanien sich erhob, erkannte, dass der wirthschaftliche Ruin den politischen nach sich gezogen habe, dass die ersten Symptome schon in der Zeit des höchsten Glanzes unter Karl V. und Philipp II. hervortreten. Das durch den Volkskrieg gegen Napoleon unendlich gesteigerte Nationalgefühl war nur zu sehr geneigt, diese Wahrnehmung dahin auszudehnen, dass das fremde Herrschergeschlecht alles Unglück Spaniens verschuldet habe. Von Clemencin[1], der in seiner enthusiastischen Lobschrift der Regierung Isabella’s der Katholischen sein Lichtgemälde durch die düsteren, auf den Nachfolger fallenden Schatten erst recht hervorzuheben wusste, bis auf Ferrer del Rio[2], der in seiner Geschichte der comunidades „Karl von Gent“ als Vernichter der Volksfreiheit an den Pranger stellte, ist dieser Vorwurf immer mehr verschärft worden und hat unleugbar zu starken Uebertreibungen geführt. Es ist daher wohl nur der natürliche Rückschlag, wenn K. Haebler in seiner Schrift: „Die wirthschaftliche [382] Blüthe Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr Verfall“[3] Karl V. von jedem Flecken zu reinigen sucht, seine Regierung auch wirthschaftlich für die Glanzzeit Spaniens erklärt, ja in ihm sogar einen Schützer und Beförderer der Volksrechte sieht, der nur durch die Thorheit der Cortes sein Ziel nicht habe erreichen können. Diese überraschenden Resultate werden mit grosser Schärfe und advocatorischer Gewandtheit verfochten; doch tritt Haebler von Anfang an nur als parteiischer Anwalt, nicht als ruhig urtheilender Historiker auf, so dass eine eingehende Würdigung seiner Resultate doppelt am Platze sein dürfte. Wir beschränken uns dabei auf die Regierung Karl’s V., da in Haebler’s Darstellung nur sie der bisherigen Auffassung widerspricht, und auf Castilien, für das allein die vorliegenden Materialien eine wenn auch lückenhafte Behandlung ermöglichen.


Haebler (p. 92 ff.) hat nun zunächst vollkommen Recht, wenn er die Mittel, durch die Karl nach Ranke[4] die Cortes zur Bedeutungslosigkeit herabdrückte, schon auf eine frühere Zeit zurückführt. Eine von der Regierung vorgeschriebene Vollmacht für die Cortesabgeordneten, die die Städte bewilligen mussten, finden wir nicht erst 1523 nach der Niederwerfung der comuneros, sondern schon 1506, ja schon 1499[5]. Ihre Besoldung beziehen die Vertreter schon 1422 vom König[6]; und schon 1480 werden 4 cuentos (Millionen maravedis) zu diesem Zwecke verwandt, die fortan bei jeder Umlage bewilligt werden[7]. Und [383] dass die Verhandlungen im Beisein von königlichen Beamten stattfanden, ist auch schon unter Ferdinand und Isabella eingeführt worden[8]. Wir sehen also, dass das Sinken der Cortes – denn wenn auch Ranke’s Zeitangabe für das Aufkommen der Massregeln nicht haltbar ist, ihre Bedeutung hat er mit gewohnter Schärfe erkannt – nicht erst unter Karl V., sondern schon unter den katholischen Königen erkennbar ist; und ein Blick auf deren allgemeine Stellung wird ihr Vorgehen hinreichend erklären.

Es war ihnen gelungen, den langen Kampf zwischen hohem Adel und Königthum mit den Waffen siegreich zu beendigen. Diese günstige Gelegenheit benutzten sie, um die feudalen Einrichtungen definitiv zu beseitigen und den modernen Beamtenstaat aufzurichten. Ihnen verdankt der Staatsrath seine endgültige Gestaltung, da sie die Granden ausschlossen und ihn [384] zum weitaus grössten Theil mit Juristen besetzten[9]; und diese selben Juristen, die Hauptstützen eines straffen Königthums und der modernen Staatsidee, massten sich allmählig die ganze innere Verwaltung des Landes an[10]. Es ist begreiflich, dass die so gekräftigten Monarchen nicht länger in Abhängigkeit von den meistens durch das Loos gewählten[11] Vertretern der 17 privilegirten Städte bleiben wollten; und so sehen wir sie denn auch gleich nach dem Siege über ihren portugiesischen Rivalen damit beschäftigt, sich von den Bewilligungen und zugleich der Aufsicht der Cortes selbständig zu machen. Die 1476 errichtete, vielgenannte hermandad diente nicht nur zur Herstellung der Ruhe und Ordnung, sondern noch viel mehr als sichere Einnahmequelle für die Regierung. Jeder Steuerpflichtige zahlte danach 180 mrs.; aber nur 1/40 der in der Provinz aufgebrachten Summe verblieb ihr, um die Kosten der Polizei zu decken[12], 39/40 erhielten die Könige, die ausdrücklich versprachen, an die Mitglieder keine weiteren Forderungen stellen zu wollen[13]. Nachdem diese Institution geregelt war, und den Königen daraus jährlich eine bedeutende Summe zufloss[14], fanden sie es nicht mehr nöthig, die Vertreter des Landes zu berufen[15]. 1498 [385] hoben sie die hermandad auf, wohl um dem Lande die schwere Belastung zu ersparen; und schon 1499 mussten sie sich um eine neue Bewilligung an die Cortes wenden, die seitdem mit nur einer Unterbrechung regelmässig erneuert wurde[16]. In der Zwischenzeit aber war das Königthum so übermächtig geworden, dass es wagen konnte, die Freiheit der Cortes wesentlich zu beschränken. 1499, soweit wir wissen zum ersten Male, wird den Städten die Vollmacht für die Abgeordneten vorgeschrieben[17]; und ebenso leitet 1499 ein königlicher Präsident die Verhandlungen, während 1480 ein solcher sich noch nicht nachweisen lässt[18]. Da ausserdem seit 1480 die Regierung in allen bedeutenderen Orten corregidores ernannte[19], und dadurch die Centralgewalt mit ihrer Bureaukratie die Leitung der Städte immer mehr in ihre Hand bekam, brauchte die Krone von den Cortes trotz der allmählig ständig werdenden Bewilligungen keinen Machtverlust zu befürchten. Haebler will allerdings in der Alleinregierung Ferdinand’s[20] eine vollkommen veränderte Sprache der Vertreter und ein Nachgeben des Königs bemerken; doch diese nicht näher belegte Behauptung kann bei einer Vergleichung der Petitionen von 1512 und 1515 mit denen von 1476 und 1480 nicht Stich halten[21].

Wenn die Cortes am Beginn der Regierung Karl’s einen anderen Ton anschlagen, so war das nicht etwa der Ausfluss des „übertriebenen Selbstgefühls“ der Abgeordneten, wie Haebler [386] (p. 9) meint, sondern die Folge des thörichten Uebermuths[22], mit dem Karl und seine Vlamländer den spanischen Stolz kränkten, und durch den letztlich die Erhebung der Nation gegen die Herrschaft der Fremden herbeigeführt wurde. Denn dieser Aufstand lässt sich nicht desshalb, weil die Junta unter ihren 118 Forderungen auch einige ökonomische aufstellte, oder weil die Unruhen in mehreren der grossen Industriestädte am heftigsten tobten[23], mit Haebler (p. 9 und 52) auf wesentlich wirthschaftliche Bestrebungen der Industriearbeiter zurückführen. Im Grunde waren die comunidades vielmehr die nationale Reaction, gegen den Versuch des jungen Königs, das Land mit seinen fremden Niederländern zu regieren; und gegen das einmal erregte Misstrauen hatte Karl noch lange nach seinem Siege zu kämpfen. 1523 hatten die Vertreter den Auftrag, das servicio nicht eher zu bewilligen, als bis die Beschwerden beantwortet seien; und Karl konnte dieser Neuerung nur dadurch entgehen, dass er schriftlich sein Wort dafür verpfändete, dass die Petitionen vor dem Ende der Cortes erledigt werden sollten. Mit Recht wahrt hier Haebler[24] den König vor dem Vorwurf, die Privilegien der Stände verletzt zu haben. Aber das nach den Vorkommnissen von 1520 nur zu erklärliche Vorgehen der Abgeordneten findet bei ihm eine höchst unbillige Beurtheilung. [387] War es doch natürlich, dass sie sich gegen einen Fürsten, der seine Versprechungen von 1518 so leichthin gebrochen hatte, auf jede Weise zu sichern suchten. Wie begründet ihr Verdacht war, sollte sich sofort zeigen. In den Cortes von 1524 beschwerten sich die Abgeordneten sehr heftig darüber, dass Karl seine Verheissungen schon wieder nicht gehalten habe[25], und seit 1525 liessen sie am Hofe zwei ständige Vertreter, die sogenannten deputados del reyno, zurück, die über die Ausführung der Versprechungen wachen sollten. Da Karl auf diesem Reichstage ein doppeltes servicio verlangte, über das zweite auch erst verhandelt wurde, nachdem die Petitionen beantwortet waren[26], er also die Vertreter nicht verletzen durfte, wenn er die aussergewöhnliche Bewilligung erhalten wollte, so liess er die Cortes gewähren. Er konnte es um so eher, als die deputados, denen gar keine Gewalt zugestanden war, ihn nicht im Geringsten hindern konnten. Und wirklich geht gleich die erste Bitte der nächsten Versammlung dahin, er möge doch die beschlossenen Gesetze ausführen lassen[27]. Die neue Institution hatte sich also sofort als ganz unwirksam erwiesen; wenn sie beibehalten wurde, so verdankte sie es wohl dem Umstande, dass, als der Kaiser die Erhebung der Verkaufssteuer (alcabala) durch das sogenannte encabezamiento general gegen eine Ablösungssumme den Städten überliess, den deputados die Umlage der Abgabe übertragen wurde. Auch dieses neue Recht wird man gut thun, nicht zu überschätzen. Nicht genug, dass die deputados nur die einmal feststehende Summe auf das Land im Einzelnen vertheilen durften, um Unbilligkeiten auszugleichen, auf die Verwendung des Geldes aber gar keinen Einfluss hatten und die Regierung also auch nicht controliren konnten; nicht einmal dieses beschränkte Gebiet wurde von den königlichen Finanzbeamten respectirt. Die contadores mayores, so klagen die Cortes von 1548 (pet. 8), [388] entscheiden nicht nur die Streitigkeiten der einzelnen Orte mit den deputados, wozu sie berechtigt waren – und man ersieht leicht, dass bei geschickter Ausnutzung dieses Rechtes das Amt der deputados fast illusorisch gemacht werden konnte, – sondern sie mischen sich auch in die Administration des encabezamiento und hindern jene an der Ausübung ihrer Befugnisse. Daraufhin verbietet der König seinen Ministern, den deputados Hindernisse in den Weg zu legen. Trotzdem beschweren sich auf der nächsten Versammlung die Vertreter schon wieder, dass den deputados seit vier Jahren eine neue Vertheilung unmöglich gemacht sei; und diesmal weist sie die Krone kurz ab[28].

Aber nach Haebler[29] soll der Kaiser 1538 die Absicht gehabt haben, diesen Deputirten einen viel bedeutenderen Antheil an der Regierung einzuräumen, und nur an dem Unverstand der Vertreter gescheitert sein; es wird sich daher verlohnen, auf die Cortes von 1538 näher einzugehen. Als Karl damals nach Spanien zurückkehrte, waren die Staatseinnahmen derart mit Schulden belastet, dass sie nicht einmal mehr für die nothwendigsten Ausgaben, geschweige denn für die Abtragung der Staatsschulden ausreichten. Trotz des Misserfolgs von 1527 wurde daher ein Versuch gemacht, allgemeine Cortes der drei Stände zu berufen. Man legte ihnen einen Entwurf einer Verbrauchssteuer auf Lebensmittel, der sogenannten sisa, vor, die alle Stände, auch die beiden bisher abgabenfreien, treffen und der Regierung jährlich 800 000 Dukaten einbringen sollte[30]. Dass sie nur vorübergehend bleiben werde, wie die Regierung versprach, fand mit Recht keinen Glauben. Nur die Geistlichkeit, die den Zehnten zum Theil in Naturalien bezog und daher von der Steuer kaum betroffen worden wäre, liess sich zur Bewilligung herbei; die Granden erhoben den schärfsten Widerspruch, und auch die Vertreter der Städte lehnten den Antrag ab[31]. Da so die sisa gefallen [389] war, beschloss der Kaiser, mit den Abgeordneten allein weiter zu verhandeln. Erst jetzt kann er ihnen den Vorschlag gemacht haben, den Sandoval in seiner verwirrten Darstellung[32] erwähnt, dass das Reich gegen die Ueberlassung des servicio ordinario die ordentlichen Ausgaben bestreite, während er mit den übrigen Einnahmen die Staatsschulden begleichen wollte. Von einem „Antheil an der Regierung“ oder einer „Aufsicht über den gesammten Staatshaushalt“[33] ist keine Rede. Und was bedeutete die geplante Aenderung? Statt der 100 cuentos (oder 266 666 ⅔ duc.) des servicio sollte das Land künftig über 770 000 duc.[34] aufbringen, also eine Mehrleistung von über 500 000 duc. (oder fast 200 cuentos). Diese ungeheure Forderung setzte Karl nicht durch. Nachdem die Abgeordneten sich [390] mit ihren Auftraggebern verständigt hatten[35], bewilligten sie[36] neben dem servicio ordinario noch ein extraordinario von 150 cuentos auf drei Jahre, d. h. jährlich 50 cuentos (oder 133 333 ⅓ duc). Dafür musste ihnen der Kaiser das encabezamiento auf zehn Jahre verlängern[37], versprechen, keine Städte oder deren Gemeinland zu veräussern[38], und ihnen erlauben, zur Beitreibung der neuen Umlage Verbrauchssteuern oder sisas auf Lebensmittel zu legen und Gemeindeweiden zu verkaufen[39]. Das servicio extraordinario, das natürlich jedesmal von Neuem verlangt wurde, konnte den Cortes zur Handhabe dienen, um die Regierung zu Zugeständnissen zu zwingen. Doch diese wusste sich Concessionsobjecte zu verschaffen. Die mit der Anwesenheit des Hofes verbundenen Uebelstände hatten in den betroffenen Städten schon längst zu Klagen geführt, die trotz aller zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Gesetze[40] nie verstummten. Als die Cortes 1542 die Beschwerden von Neuem erhoben, wurde ihnen die Einschärfung der bestehenden Erlasse zugesagt, aber nur auf drei Jahre, d. h. bis zu ihrer nächsten Versammlung; und trotz ihrer Bitten, den Gesetzen dauernde Geltung zu verleihen, blieb es auch 1544 und 1548 bei diesem Auskunftsmittel[41]. Ein derartiges mehr praktisches als würdiges Verfahren genügte 1551 nicht; die Cortes erhielten das Versprechen, dass das encabezamiento auf dreissig Jahre verlängert werden sollte. Aber einige gegen den Vertrag in den königlichen Erlass eingeschobene Bestimmungen erschienen den Vertretern unannehmbar, und damit war das Zugeständniss hinfällig. Die Abgeordneten mussten sich 1555 mit einer fünfjährigen Verlängerung begnügen[42].

[391] Diese Angaben dürften hinreichen, um jeden Gedanken daran, dass Karl den Cortes einen grösseren Antheil an der Regierung habe gewähren wollen, auszuschliessen. Nachdem er durch den Sieg über die comuneros die sehr bemerkenswerthen Vorschläge der Junta zur Kräftigung der Landesvertretung[43] beseitigt hatte, gelang es ihm trotz seiner häufigen Geldforderungen, die anderswo die Macht des Parlaments gehoben hätten, die Cortes in der Bedeutungslosigkeit zu erhalten, auf die sie durch die katholischen Könige reducirt waren[44].


Die letzten Betrachtungen berühren zum Theil schon die Finanzverwaltung, zu der wir jetzt übergehen wollen. Seit Ferdinand und Isabella 1498 die hermandad aufgehoben hatten, waren sie genöthigt, die Cortes um die Bewilligung einer directen Umlage, des servicio, anzugehen. Das erste wurde schon 1500 unter dem Vorwand der Mitgift für die Prinzessinnen Maria und Catharina erhoben[45]; und nach einer Pause in den Jahren 1505 bis 1509, in denen der Thronstreit und Misswachs das Land heimsuchten, wurde die Abgabe seit 1510 zu einer regelmässigen trotz des Protestes der Cortes von 1515[46]. Die Vertreter bewilligten alle drei Jahre 150 cuentos, so dass das Land jährlich 50 cuentos (oder 133 333 ⅓ duc.) aufbrachte. Unter Karl stieg diese Summe sehr schnell; 1532 betrug die jährliche Abgabe schon 90, 1537 schon 100 cuentos; und seit 1539 bewilligten die Cortes alle drei Jahre 450 cuentos. Die Steuer hatte sich also seit Karls Thronbesteigung verdreifacht.

[392] Weit einträglicher war die alcabala, eine Verkaufsabgabe von 10 % des Werthes, die wie alle indirecten Gefälle von Steuerpächtern beigetrieben wurde. Da diese verderbliche Erhebungsart nicht nur das Land übermässig beschwerte, sondern auch der Krone ihre Einnahmen nicht genügend sicherte[47], begann man seit 1494, die Steuer den Städten selbst zu überlassen, die dafür an die Regierung einen bestimmten Betrag abführten. Dieser Modus, encabezamiento genannt, sollte nach Isabella’s Testament beibehalten werden[48]. Die Früchte dieser wohlthätigen Aenderung liessen nicht auf sich warten. In den ersten Jahren Karls hören wir, dass „jetzt alle freiwillig das thun, was sie früher gegen Belohnung nicht thun wollten“[49]. Aber Karl brauchte Geld und so liess er sich trotz der Mahnungen des Staatsrathes und trotz seines Versprechens auf den Cortes von 1518 bestimmen, 1519 die alcabala wieder den Steuerpächtern, die einen bedeutend höhern Preis versprachen[50], zu übertragen. Die Furcht vor den Plackereien der Pächter, die bei der starken Mehrbelastung nur um so fühlbarer werden mussten, liess die herrschende Unzufriedenheit auf das Bedenklichste anwachsen. Schon die Cortes von Coruña (pet. 10) verlangten 1520 die Wiederherstellung des alten encabezamiento; und während des ganzen Aufstandes gehört diese Forderung zu den ständig wiederkehrenden. Auch [393] als er niedergeschlagen ist, drängen die Cortes immer wieder zum Erlass eines encabezamiento general[51]. Karl war schon wieder in Geldverlegenheit[52]; er mochte mit den Pächtern dieselben schlechten Erfahrungen gemacht haben, wie seine Vorgänger[53]; er bot daher den Städten ein encabezamiento nicht nur der alcabala und der tercias[54] an, wie es früher bestanden hatte, sondern aller indirecten Steuern. Nach Abzug der schon gewährten Ermässigung und des den Pächtern zustehenden Gewinnes wollte er ihnen von der Mehreinnahme von etwa 20 cuentos (oder 53 333 ⅓ duc.), die seit 1519 sich herausgestellt hatte, 30 000 duc. erlassen[55]. Dafür sollten die Provinzen die Erhebung der Steuern übernehmen und vor Allem die Zölle ganz in der bisherigen Form verwalten. Es ist daher falsch, wenn Haebler diesen Plan als „das Project einer einzigen, allgemeinen, directen Steuer“[56] feiert; die Zölle wurden sogar ausdrücklich nur den Provinzen, in denen sie erhoben wurden, übertragen, nicht über das ganze Land vertheilt. Doch dieser wohl zu ungünstige Vorschlag wurde von den Cortes von 1524 nicht angenommen. Da kam Karl 1525 mit einem neuen Anerbieten[57]. Das encabezamiento sollte nur die alcabala und die tercias umfassen; und von den 60 000 Dukaten, um die sich die Steuern seit den Cortes von Valladolid vermehrt hatten[58], wollte der [394] Kaiser 40 000 erlassen, so dass das Reich ihm jährlich 300 cuentos aufbringen sollte. Doch die Vertreter hofften wohl, diese Summe auf den früheren Ertrag der Steuer vor dem Aufschlag von 1519 reduciren zu können[59]; es kam auch jetzt zu keiner Verständigung[60]. Aber die Städte, die unter den Bedrückungen der Steuerpächter litten, waren bei dem Streit im Nachtheil; und die Regierung wusste sich ihre Zwangslage zu Nutze zu machen. Als 1534 das erste encabezamiento general vereinbart wurde, bot der Kaiser nur noch einen Nachlass von 20 000 Dukaten an[61]. Nach längeren Verhandlungen, die sich noch bis 1536 ausdehnten[62], trat der Vertrag mit Anfang 1537 auf zehn Jahre in Kraft und wurde dann, wie oben schon erwähnt[63], bis 1556 und 1561 verlängert. Die Summe belief sich jetzt auf etwa 334 cuentos; es ist also seit Karls Regierungsantritt eine nicht unwesentliche Steigerung bemerkbar.

Noch deutlicher zeigt sie sich bei den Abgaben des Clerus. Als Leo X. dem König 1519 einen Zehnten des geistlichen Einkommens gewährte, erhob sich ein allgemeiner Sturm dagegen[64]; 1532 hören wir schon von einem Viertel[65], und 1539 gewährt der Clerus, nachdem die sisa nicht zu Stande gekommen war, die Hälfte seines Einkommens, die sogenannten medios frutos, für [395] die Jahre 1540–42[66]; 1543 erneuert der Papst diese Bewilligung[67]; 1547 auf den Cortes von Monzon erwähnt Prinz Philipp das Fortbestehen der Abgabe[68]; und 1557 lässt sie der neue König selbst gegen den Willen des Papstes forterheben[69]. Wenn ferner 1543 der Verkehr mit Indien schwerer belastet[70], 1546 die Seidensteuer von Granada bedeutend erhöht wird[71], endlich die Gold- und Silbererträge der Neuen Welt immer wuchsen[72], so ist es klar, dass Karls Einkommen als König von Castilien das seiner Vorgänger bei Weitem überstieg[73].

[396] Haebler wendet dagegen ein, dass unter des Kaisers Regierung der Werth des Geldes bis auf ein Drittel des früheren gesunken und daher das Land trotz aller Steuererhöhungen erleichtert worden sei[74]. Aber auch angenommen, das Sinken des Geldwerthes sei ganz in diesem Umfange vor sich gegangen, wogegen immerhin Bedenken bestehen, so erfolgt eine solche ungeheure Umwälzung in den Preisen doch nicht auf einen Schlag im ganzen Lande und in allen Verkehrszweigen. Es gehört vielmehr einige Zeit dazu, das alte Gleichgewicht wieder herzustellen; und dieser Zwischenraum birgt nothwendigerweise für die Menge der kleinen Existenzen, die sich immer nur langsam in die neuen Verhältnisse fügen, die grössten Gefahren, während die wirthschaftlich Stärkeren, vor Allem die grossen Kaufleute, die stets mit den wechselnden Conjuncturen rechnen, den Stoss leichter aushalten, dem jeweiligen Stand der Preise sich schneller anpassen und folglich aus ihren Veränderungen auf Kosten der Schwächeren sogar Vortheil ziehen können. Ein derartiges Sinken des Geldwerthes wäre daher selbst für ein blühendes Land äusserst bedenklich gewesen; für Castilien, dessen Vertreter auf jeder Versammlung über die Verarmung des Landes und die Verschuldung der Bauern klagten[75] – und mochten die Beschwerden auch stark übertrieben sein, ohne allen Grund konnten sie nicht vorgebracht werden – musste es geradezu vernichtende [397] Folgen haben. Keinesfalls konnte das Land ohne Weiteres das Dreifache der bisherigen Steuerlast ertragen; und man darf es daher nicht mit Haebler für eine Erleichterung halten, wenn die Abgaben sich nicht in diesem Verhältniss vermehrt haben.

Aber auch abgesehen von solchen Erwägungen hatte Karl gar keinen Anlass, seine Anforderungen zu verdreifachen, da seine Ausgaben längst nicht dermassen gestiegen waren. Ja, der wesentlichste Theil, der Sold der Truppen und die Gehälter der Beamten, scheint in der ganzen Periode sich gar nicht oder nur wenig verändert zu haben. Noch 1558 verlangten die Cortes ohne Erfolg eine Aufbesserung der Richtergehälter; sie erfolgte erst 1560, als die Vertreter eine besondere Summe zu diesem Zwecke bewilligten[76]. Die Garden erhalten 1504 80 cuentos (oder 213 333 ⅓ duc.)[77]; und noch 1560 setzt Philipp II. für diesen Posten „mehr als 200 000 Dukaten“ an[78]. Die Ausgaben für die Flotte Doria’s, die spanischen Galeeren, die Festungen in Afrika und den Inseln belaufen sich 1543 auf 339 000 Dukaten[79]; 1560 rechnet Philipp darauf 360 000 Dukaten[80]; also kann unter Karl nur eine kaum merkliche Erhöhung stattgefunden haben. Die Soldaten wurden nicht einmal pünktlich bezahlt; schon Ende 1535 ist Karl für ein Jahr im Rückstand[81]; 1543 verständigt er sich mit den Truppen dahin, ihnen die Hälfte ihres Guthabens auszuzahlen[82], und erst 1550 erhalten sie ihren Sold für die letzte Hälfte des Jahres 1547[83].

[398] Wohl hören wir fortwährend Klagen über die übermässigen Kosten des Hofhaltes; aber sie beginnen schon sofort nach Karl’s Regierungsantritt[84] und sind in Wirklichkeit gegen die verschwenderische burgundische Sitte gerichtet, die Karl eingeführt hatte. Während Ferdinand 1505 für seinen Hof 10 cuentos (oder 26 666 ⅔ duc.) brauchte[85], verwandte Karl schon 1520 150 000 Dukaten darauf[86]. Auch der Hofstaat der Prinzen wurde nach burgundischer Art eingerichtet[87], so dass die Cortes nicht ganz mit Unrecht 1558 klagen, die fremde Sitte habe so ungeheure Summen verschlungen, dass man damit ein Königreich erobern könne[88]. Musste doch 1562, als der Verbrauch des Hofes auf 415 000 Dukaten gestiegen war, selbst der contador major dem König den Rath geben, den Hofstaat „nach der Art von Castilien“ einzurichten[89].

Die burgundische Etiquette also, und nicht die höheren Preise, haben das Wachsthum der Ausgaben des Hofes verschuldet. Auch die schon erwähnte Vermehrung der Einnahmen ist offenbar [399] von dem Sinken des Geldwerthes unabhängig, da sie ihm grösstentheils zeitlich voranging. Denn während das encabezamiento schon 1537 seine endgültige Höhe unter dem Kaiser erreichte, das servicio, das schon 1532 fast verdoppelt war, 1539 den dreifachen Betrag einbrachte[90], klagen die Cortes erst 1548, dass seit 8–10 Jahren die Preise aufs doppelte gestiegen sind; erst 1558 sollen sie sich verdreifacht haben. Und noch für die Zeit um 1580 lässt sich nachweisen, dass zwar eine ganze Reihe von Lebensmittel zwei- bis dreimal so teuer sind als 1519[91], mehrere Metalle aber ihren alten Stand bewahrt haben. Nicht die Preissteigerung, sondern vielmehr die andauernden Kriege Karl’s waren es, die die Erhöhung der Steuern erforderlich machten und den Ruin der spanischen Finanzen herbeiführten. Ferdinand der Katholische hatte mit seiner treulosen Politik es vortrefflich verstanden, Spanien die Führerrolle in Europa zu erwerben, ohne doch dem wirthschaftlich seinen Rivalen weit nachstehenden Lande zu schwere Lasten aufzuerlegen. Karl dagegen musste seine Kriege fast ganz mit eigenem Gelde führen, und dazu reichten seine Einnahmen nicht aus. Schon im Januar 1523 wird darüber geklagt, dass man zur Deckung der Kosten auf die Einkünfte des kommenden Jahres übergreifen müsse[92]. 1536 sind von den Eingängen des Jahres nur noch 28 cuentos oder 74 665 Dukaten verwendbar; und es müssen 80 cuentos (oder 213 333 ⅓ Dukaten) des folgenden im Voraus ausgegeben werden[93]. 1543 hat sich der Stand der Finanzen wohl durch die neuen Einnahmen verbessert; vom Jahresertrag sind noch 200 000 Dukaten vorbanden, und das folgende Jahr wird nur für 150 000 Dukaten in Anspruch genommen[94]. 1557 sollen am 18. März noch etwa 25 cuentos übrig sein[95].

[400] Dauernder war der Schaden, wenn die Einkünfte veräussert wurden, so dass die Käufer ihren Antheil als feste Rente direct erhoben. Der Preis dieser sogenannten juros soll nach Haebler[96] durch Karl’s Gewissenhaftigkeit von 10 000 auf 14 000 für das Tausend erhöht worden sein; das heisst, Karl soll den Zinsfuss der Staatsschulden von 10 Procent auf 7 1/7 Procent ermässigt haben. Haebler hat seine Behauptung nicht belegt; sie ist indess falsch; es lässt sich nachweisen, dass der Zinsfuss unter Karl’s Regierung gestiegen ist. 1525 erklärte der Kaiser den Cortes, dass er einen Theil der alcabala für 18 000 el millar (5 5/9 Procent) verkauft habe[97]. Wenn dann 1539 jährlich 99 cuentos für juros von 14 000–20 000 das Tausend (7 1/7–5 Procent) zu zahlen sind[98], so wird die Verschiedenheit zum Theil auf der grösseren oder geringeren Wandelbarkeit des Ertrages der Steuern beruhen, auf die die Renten angewiesen waren. Theilweise dürfen wir sie aber auch einem allmähligen Steigen des Zinsfusses zuschreiben; denn 1558 ist für juros auf die alcabala, deren Ertrag seit dem encabezamiento keinen Schwankungen mehr ausgesetzt war und die daher die [401] grösstmögliche Sicherheit bot[99], nicht einmal mehr 14 000 el millar (7 1/7 Procent) zu erzielen[100].

Eine so zugängliche Geldquelle wurde von der Regierung reichlich benutzt. Während 1504 die einlösbaren Renten (juros al quitar) 18 cuentos, 1505 19 ½ cuentos betrugen[101], sind sie 1539 auf 99 cuentos gestiegen[102]. 1536 ist die gesammte Belastung schon auf 269 ½ cuentos angewachsen[103]; und 1560 gesteht Philipp II. selbst, dass alle Einnahmen veräussert sind und ihre Einlösung 20 Millionen Dukaten erfordert[104].

Da Karl aber diese Summen zum weitaus grössten Theil für die Erfordernisse seiner Kriege und der auswärtigen Politik verwendete, so war er auf Banquiers angewiesen, die die Ueberweisung der Gelder vermittelten. Hierbei konnten ihm nur die grossen italienischen und deutschen Bankhäuser von Nutzen sein; und bald war er financiell vollständig von ihnen abhängig. Nicht [402] nur überliess er ihnen die Erhebung aller noch verpachteten Steuern und Einkünfte[105]; in ihrer Geldnoth musste die Regierung bei ihnen Wechselschulden eingehen, die sich schon 1539 auf 1 Million[106], 1557 auf 6 800 000[107] und 1560 ausser den durch juros verzinsten Summen auf 7 Millionen Dukaten beliefen[108]. Da der Kaiser öfters zum Termin nicht zahlen konnte, musste er sich die Verlängerung mit Wucherzinsen erkaufen[109].


Es wäre seltsam, wenn trotz solcher Finanzverhältnisse die ökonomische Entwicklung des Landes eine günstige gewesen wäre. Zu ihr wollen wir jetzt übergehen.

Für Haebler ist die Zeit Karl’s die Blüthe des wirthschaftlichen Lebens in Spanien. Nach ihm hat der Kaiser nicht nur durch seine weise Förderung der Landwirthschaft und der Industrie die eifrige Fürsorge seiner gepriesenen Vorgänger übertroffen; in seinen freihändlerischen Anschauungen ist er den dem Merkantilsystem anhängenden Spaniern weit überlegen. Diese hellen Farben heben sich vortrefflich von dem düsteren Hintergrunde ab: von den Massregeln der Vorgänger, die eine ungenügende, von denen des Nachfolgers, die eine ungerechte Darstellung finden[110], von dem Unverstand der Cortes, der parteiisch [403] übertrieben wird. Das glänzende Gemälde ist auch nur dadurch möglich, dass Haebler die Wirthschaftsverhältnisse Spaniens von denen des übrigen Europa isolirt; ein Vergleich mit den Niederlanden oder Italien hätte ihren kümmerlichen Stand sofort aufgedeckt[111]. Endlich macht sich Haebler über die Wirkung der Gesetze die seltsamsten Illusionen; ihr Erlass soll in kürzester Zeit die weitgehendsten Folgen gehabt haben. Schon die ständige Wiederkehr derselben Petitionen trotz der ergangenen Weisungen hätte ihn eines Besseren belehren sollen.

Um mit der Landwirthschaft zu beginnen, so soll nach Haebler[112] die Aufhebung des Verbotes der Getreideausfuhr nach Aragon im Jahre 1480 den Ackerbau in dem benachbarten Murcia so enorm gesteigert haben, dass Isabella schon 1486 der darunter leidenden Viehzucht, deren Bestand von 50 000 auf 10 000 Stück gesunken war, zu Hilfe kommen musste. Diese Wirkung ist für den kurzen Zeitraum von sechs Jahren so rapide, dass man sich billig verwundert. In Wirklichkeit verbietet die Königin die Einfuhr fremder Tuche, die die einheimische Industrie geschädigt und dadurch indirect auch die Viehzucht in dem angegebenen Masse (aber natürlich nicht erst seit 1480) vermindert habe[113]. Von einem Aufschwung des Ackerbaues ist in dem Erlass keine Rede. Wohl aber suchte ihn die Regierung auf jede Weise zu fördern; 1492 liess sie in Murcia eine Untersuchung anstellen, ob nicht Ackerland, das sich zur Anpflanzung von Reis, Sesam, Baumwolle und Hanf eigne, aus Privatinteressen dem Anbau [404] entzogen werde, und suchte diesem Uebelstande abzuhelfen[114]; und 1501 wurde eine Erleichterung des Pferdeausfuhrverbotes zugestanden, die dem Verkehr zwischen Murcia und Aragon zu Gute kommen musste[115]. Bei der übermässigen Reglementirsucht der damaligen Zeit konnten auch schädliche Massregeln nicht ausbleiben; die 1502 erlassene Getreidetaxe musste 1506 auf Verlangen der Cortes aufgehoben werden[116]. Doch wenn auch einem fremden Beobachter, der an den fortgeschrittenen italienischen Landbau gewöhnt war, der spanische recht verächtlich erscheint[117], so wird doch in den folgenden Jahren die Landwirthschaft nicht zurückgegangen sein, da die Cortes keine Klage erheben. Dagegen muss der Aufstand der comunidades, der das Land verheerte, den Ackerbau schwer geschädigt und die Bauern verschuldet haben. Denn 1523 erklären die Abgeordneten, dass seit kurzer Zeit (de poco tiempo aca) in wucherischer Weise (especie de usura) und zum Schaden des Landvolkes das Getreide auf dem Halm verkauft werde. 1528 hat sich der Wucher auch auf den creditirten Verkauf von Ochsen geworfen, und die übermässigen Schuldzinsen in Naturalien, zu denen sich die Bauern verstehen müssen, bieten den Kapitalisten die Mittel, das Land billig einzuschlachten[118]. 1539 haben die Renten schon das Doppelte des gesetzlich erlaubten Satzes von 7 1/7 Procent erreicht[119]. Und so [405] reissen die Klagen niemals ab[120]. 1548 erklären die Cortes, dass der Kauf auf Credit die Bauern zu Grunde gerichtet habe und sie völlig vernichten werde[121]. Diesen Uebelständen suchen die Abgeordneten oft nur zu eifrig abzuhelfen[122]; der Verkauf des Getreides auf dem Halm soll ganz verboten werden[123]; nur die Kornmagazine der Städte sollen es zum Erntepreis erstehen dürfen, damit dem Landmann in seiner Noth geholfen werde[124]. Die Betrügereien, die mit den Zinsen in Naturalien getrieben wurden, sollten verhindert werden[125]. Die Regierung ging auf die Mehrzahl der Vorschläge ein; nur statt den Verkauf auf dem Halm ganz zu verbieten, liess sie ihn zum Erntepreis zu[126]. 1530 wurde sogar jeder Zwischenhandel in Getreide untersagt[127].

Solche Klagen und Gegenmassregeln sind mit einer Blüthe der Landwirthschaft, wie sie Haebler annimmt[128], nicht vereinbar. [406] Nicht nur hören wir 1541 von einem Vertheidiger Spaniens, dass seit 25 Jahren die Einfuhr fremden Getreides nach Nordspanien nicht aufgehört habe, da manche Theile des Landes noch immer unbebaut seien[129]; 1548 klagen die Cortes, dass die Bauern aus Mangel an Pflugstieren grosse Strecken nicht mehr besäen[130]. In schlechten Jahren waren sie vielfach gezwungen, ihre Güter zu veräussern[131].

Unter solchen Verhältnissen mussten die Kornpreise in die Höhe gehen. Um diese Tendenz in gewissen Grenzen zu erhalten, erliess Karl 1539 eine Taxe, die den Maximalpreis für den Scheffel Weizen auf 240 mrs. festsetzte[132]. 1548 wird den Pächtern der [407] Grossmeisterthümer, die über einen bedeutenden Theil des spanischen Getreides verfügten[133], der Verkauf desselben wie den Zwischenhändlern verboten[134]; dagegen sollen sie die Hälfte des Kornes den Städten für die Vorrathshäuser zum Kostenpreise überlassen[135]. Als aber 1550 der Finanzrath in Folge dessen geringere Pachterträge in Aussicht stellt, entschliesst sich der Kaiser, wenn auch widerwillig, diese Verordnungen wieder ausser Kraft zu setzen. Seine Antwort an die Räthe liefert den besten Beweis dafür, dass seine Anschauungen sich nicht wesentlich von denen der Vertreter unterschieden, dass ihm ein Widerstreben gegen ihre Beschränkungen des Getreidehandels[136] vollkommen fern lag.

[408] Aber Haebler[137] weiss von einem Gesetze zu berichten, nach dem Karl 1532 die Bebauung des bisherigen Weidelandes gestattet und so den Ackerbau begünstigt habe; es ist nöthig, auf diesen Erlass etwas näher einzugehen. Der andauernde Krieg gegen die Mauren, der den Anbau des Landes behinderte, hatte die Viehzucht zum Haupterwerb der Bauern gemacht. Weite Strecken waren Weide geblieben und als solche nicht an Einzelne vertheilt worden; jede Stadt besass ausgedehnte Gemeinländereien. Sie reizten zu Uebergriffen und Occupationen, gegen die schon im 14. Jahrhundert eingeschritten werden musste[138]. Aber die Klagen hören nicht auf, und selbst die katholischen Könige, die doch Ruhe und Sicherheit wiederherstellten, mussten immer wieder neue Verbote gegen den Missbrauch erlassen[139]. Natürlich erhoben auch die Vertreter gegen eine solche Beeinträchtigung ihrer Städte energischen Protest[140]; kaum eine Versammlung geht vorüber, auf der sie nicht die Regierung zu Gegenmassregeln drängen. Da soll nun Karl den Anbau dieser Ländereien im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen auf jede Weise begünstigt haben. Haebler stützt sich auf einen Paragraphen einer Instruction[141], die der Staatsrath den Alcalden [409] über das Gemeinland ertheilt hat, nach dem Niemand ohne seine Erlaubniss Weiden (dehesas) anlegen soll[142]. Dass damit keine Aufmunterung zum Anbau beabsichtigt war, zeigen die kurz vorhergehenden Capitel des Gesetzes, nach denen die Alcalden beackertes Weideland wieder den Hirten übergeben und sogar die erzielten Früchte durch das Vieh vernichten lassen sollten[143]. Es wird auch nicht verboten, Ackerland in Weide umzuwandeln, sondern aus dem Gemeinland eine umfriedete Privatweide anzulegen, für deren Benutzung der Eigenthümer ein Pachtgeld erhob[144]. Karl hat also keine Neuerung eingeführt. [410] Zwar verlieh er, wie auch schon seine Vorgänger[145] Theile der Stadtländereien an Privatpersonen[146] und liess sich auch durch sein Versprechen von 1539 nicht ganz davon abbringen[147]. Aber wenn 1551 gegen die Occupationen der letzten zehn Jahre eingeschritten wird[148], so ist darin doch nur eine Verschärfung des bisherigen Vorgehens, nicht aber mit Haebler[149] ein Systemwechsel zu erblicken. So weit das vorhandene Material ein Urtheil gestattet, ist Karl in seiner ganzen Regierung der Agrargesetzgebung seiner Vorgänger treu geblieben[150]; die Landwirthschaft Castiliens aber lässt unter ihm einen Rückgang wahrnehmen.

Noch grössere Verdienste als um den Ackerbau hatten sich die katholischen Könige um die spanische Industrie erworben. Während Spanien fast nur Rohproducte ausführte und vom Ausland die Fabrikate empfing[151], suchten sie durch Einfuhrverbote, durch Vergünstigungen für fremde geschulte Arbeiter[152] und den Anschauungen ihrer Zeit gemäss durch detaillirte Vorschriften für die einzelnen Gewerbe der heimischen Industrie aufzuhelfen. Einer der wichtigsten Zweige derselben war die Tuchmanufactur, der die inländische Wolle, der bedeutendste Ausfuhrartikel Spaniens, zu Gebote stand. Wohl waren schon im 15. Jahrhundert in mehreren Städten Tuche fabricirt worden, aber nur minderwerthige; die theuren lieferten Flandern und Italien[153]. Diese Einfuhr wurde von den Königen zum Theil verboten; noch mehr [411] aber suchten sie sie dadurch unnöthig zu machen, dass sie die Herstellung der feineren Sorten beförderten. Das Gesetz von 1511 liess bei gewissen Tuchen überhaupt nur die besseren Qualitäten zu[154]. Diese Bemühungen waren auch nicht ohne Erfolg. Guicciardini, der 1513 die Industrie Spaniens mit grösster Geringschätzung behandelt, ja sie ihm fast ganz abspricht[155], muss doch zugestehen, dass sich in der letzten Zeit die Tuchmanufactur gehoben hat. In den ersten Jahren Karl’s hören wir sogar von der Ausfuhr spanischer Tuche[156]. Aber bald ist schon wieder ein Rückschlag bemerkbar; 1537 klagen die Cortes, dass die Waare nicht mehr so gut sei wie vor 10–15 Jahren; nach sechs Monaten könne man an einem Tuch schon alle Fäden zählen[157]. 1542 beschweren sie sich über die Nachlässigkeit der Fabrikanten[158]; 1548 finden sie an den Tuchen „grosse Defekte“[159] und 1552 erklären sie geradezu, „die Tuchmanufactur sei nicht in solcher Vollkommenheit, wie es sich gehöre“[160]. Um so höher [412] stieg die Einfuhr aus Flandern; 1545 soll Brügge für seine Tuche aus Spanien 500 000 Dukaten bezogen haben[161]. Und jetzt kam von aussen eine schwere Calamität. Das rapide Sinken des Geldwerthes seit 1540[162] musste das schon zurückgehende Spanien vernichtend treffen. Die nationalökonomische Kenntniss der Zeit reichte nicht aus, um den Schlag auch nur einigermassen pariren zu lassen. Vielmehr sehen wir die Cortes in der Noth die verzweifeltsten Vorschläge machen, wie etwa das Verbot der Ausfuhr nach Indien[163] oder des Exportes der Fabrikate überhaupt; und nur zu oft gab die Regierung ihnen Gehör[164]. Hin und wieder ging sie sogar über ihr Verlangen noch hinaus. 1511 war verordnet worden, dass fremde Tuche, nur wenn sie den geltenden Bestimmungen entsprachen, eingeführt werden durften[165], so dass gewisse geringe Tuche, die in Spanien nicht verfertigt werden sollten, ganz ausgeschlossen waren. Als nun das gemeine Volk die hohen Tuchpreise nicht mehr bezahlen konnte, ersuchten die Cortes den Kaiser, die Einfuhr jener Sorten zuzulassen[166]. Die Regierung bewilligte nicht nur diese Bitte; um dem Mangel gründlich abzuhelfen, verbot sie 1549 die Herstellung der feineren Tuche[167]. Auch als die Fabrikanten und die Cortes von 1552 [413] sich gegen diese Massregel beschwerten, wurde nur eine theilweise Erleichterung gewährt; die feineren Tuche blieben untersagt[168]. Und doch hatte gerade auf ihnen die heimische Manufactur beruht, da sie quantitativ recht unbedeutend war; producirte doch ihr Hauptsitz Segovia um 1540 jährlich nur 3000 Stück, die sich aber durch ihre Feinheit auszeichneten[169]. Um so verderblicher mussten die Wirkungen jenes Verbotes sein[170].

Ein ähnlicher Rückgang ist bei der Seidenindustrie zu bemerken. Die katholischen Könige hatten sie von den Mauren in Granada überkommen und suchten sie in jeder Weise zu begünstigen. Wie früher wurde von der Rohseide vor der Bearbeitung 10 Procent erhoben; ausserdem musste sie bei der Ausfuhr nach Castilien 5 Procent bezahlen[171], während die Fabrikate frei ausgingen. Für den sonstigen Versandt war zwischen beiden noch kein Unterschied gemacht[172]; aber 1503 wurde diese [414] Lücke, die den Export der Rohseide zum Nachtheil von Castilien begünstigte, ausgefüllt[173]. Es wurde eine Abgabe von 10 Prozent – das Doppelte des Durchgangszolles nach Castilien – auf die Ausfuhr unverarbeiteter Seide ins Ausland gelegt, ein Zoll, der der heimischen Industrie nur förderlich sein konnte[174]. Da sie zugleich durch das Verbot der Einfuhr fremder Seidenstoffe gegen die ausländische Concurrenz geschützt war[175], scheint sie zu ziemlicher Blüthe gelangt zu sein. 1526 gesteht ihr der venetianische Gesandte Navagero in einzelnen Fabrikaten sogar eine Ueberlegenheit gegenüber Italien zu[176]. Auch in Sevilla und Toledo erhoben sich Seidenwebereien; doch zeichnete sich auch in diesem Industriezweig Spanien mehr durch die Qualität als die Quantität seiner Erzeugnisse aus. Nach der höchsten Angabe, die auf Glauben Anspruch machen kann, waren in Sevilla 3000 Webstühle thätig[177]; Granada hatte um 1540 sogar nur 1000 Webstühle in Betrieb[178].

Nicht so grosser Gunst hatte sich diese Industrie bei Karl V. zu erfreuen. Trotz der Bitten der Cortes erlaubte er die Einfuhr fremder Seidengewebe[179]; er wandte sogar der ausländischen Industrie [415] auf Kosten der einheimischen Vortheile zu. Als 1546 die Seidensteuer von Granada neu geordnet wird, soll der Durchgangszoll der Rohseide beim Uebergang nach Castilien auf 15 Procent erhöht werden; Seidengewebe, die bisher frei passirten, sollen 10 Procent erlegen[180]. Bei dem Versandt ins Ausland dagegen soll alle Seide nur 10 Procent zahlen; d. h. der Ausfuhr von Rohseide nach Italien wurde thatsächlich eine Prämie von 5 Procent gewährt, welche die castilische Industrie untergraben musste. Eine so seltsame, zu dem Vorgehen der katholischen Könige in directem Widerspruch stehende Massregel wurde damit begründet, dass man den Seidenhandel befördern und die Seestädte heben wolle. Da aber die Verordnung einen Streit zwischen den Pächtern der Seidensteuer, der Stadt Granada und einigen genuesischen Kaufleuten schlichten soll, so kann kein Zweifel darüber obwalten, zu wessen Gunsten sie in Wirklichkeit erlassen wurde[181]. Klagen doch auch die Cortes von 1548, dass die Fremden unter einer Reihe anderer Waaren auch die Seide aufkaufen[182]. Und ebenso [416] bemerkt 1557 der venetianische Gesandte, dass in Granada besonders viele fremde Kaufleute sich aufhalten, die mit der Seide grosse Geschäfte machen[183]. Da war es nur natürlich, dass, während die fremde Einfuhr sich immer mehr ausdehnte[184], die heimische Industrie dahinsiechte. So hören wir 1558, dass Toledo den grössten Theil seiner Seidenwebereien verloren habe[185].

Auch in anderen Industriezweigen, über die nur zerstreute Bemerkungen vorliegen, ist um dieselbe Zeit ein Rückgang wahrnehmbar. 1537 hören wir, dass in Spanien sehr schlechtes Schuhwerk fabricirt wird[186]. Im selben Jahre klagen die Cortes, dass durch die übermässige Ausfuhr von Erz nach Frankreich den einheimischen Fabrikanten das Material entzogen und dadurch indirect auch der Kohlenbergbau geschädigt werde[187]. 1548 beschweren sie sich darüber, dass die Fremden alle Wolle, Seide, Eisen, Stahl und andere Waaren aufkaufen, so dass der inländische Handel vernichtet werde und aller Verdienst ins Ausland [417] gehe[188]; ja nach ihrem drastischen Ausdruck ist Spanien ein „Indien der Fremden“ geworden[189]. Vergebens suchten 1544 und 1548 die Cortes, fremden geschulten Arbeitern gewisse Begünstigungen zu erwirken, um neue Gewerbe einzubürgern[190]. In einer Denkschrift von 1558 heisst es geradezu, dass Spanien keine Industrie besitze und daher von den Ausländern schlimmer als Indien ausgesogen werde[191]; und 1560 erklären die Cortes, dass die heimischen Producte im Ausland verarbeitet werden müssen, da Castilien keine geschulten Arbeiter hat[192]. Mögen diese Lamentationen auch stark übertrieben sein, jedenfalls bezeugen sie einen Verfall der spanischen Industrie am Ende der Regierung Karl’s V.[193].

Für diesen Niedergang machen die Cortes zum grossen Theil die fremden Kaufleute verantwortlich; und nicht ohne Grund. Wohl hatte Spanien zu allen Zeiten viele Rohproducte ausgeführt und dafür ausländische Fabrikate bezogen[194]; es war daher [418] auch jederzeit die Handelsbilanz ihm ungünstig gewesen[195]. Selbst in der Zeit der höchsten Blüthe, um 1516, bezeugt eine Denkschrift den Ueberschuss des Imports über den Export[196]. Trotz aller Gesetze musste daher das Geld ausser Landes gehen; die Regierung stellte gegen eine Abgabe von 7–8 Procent Erlaubnissscheine aus[197]. Der einträgliche Handel lockte viele fremde Kaufleute ins Land; schon 1515 suchen die Cortes, wenn auch vergeblich, ihre Anwesenheit zu beschränken[198]. Aber gefährlich wurden sie erst, als Karl durch seine auswärtigen Kriege immer mehr in die Abhängigkeit der grossen deutschen und italienischen Banquiers gerieth[199]. Nicht nur gingen alle Geldgeschäfte der [419] Regierung durch ihre Hände[200], sie benutzten auch ihre grossen Kapitalien dazu, eine Waare nach der andern aufzukaufen und sich so praktisch ein Monopol zu erwerben. Schon 1528 klagen die Cortes, dass die Fremden auf den Märkten alles Geld an sich ziehen und es dann zum doppelten Preise abgeben[201]. 1532 kaufen die Genuesen alle Seife auf, und ein Kapitalist hat den Alaun des ganzen Landes gepachtet[202]. Die Fugger verschaffen sich, als sie die Grossmeisterthümer übernehmen, ein Monopol auf Quecksilber[203]. Die plötzliche Entwerthung des Geldes bot den Grosshändlern auf Kosten der grossen Masse des Volkes weitere Vortheile; in den vierziger Jahren ziehen sie fast alle Rohproducte des Landes an sich[204]. Natürlich nutzten sie ihre Macht nach Kräften aus[205], so dass die Opposition der Cortes gegen ein solches Aussaugesystem völlig berechtigt war.

Aber damit gaben sich die Banquiers noch nicht zufrieden; und die Regierung, die oft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, musste sogar hin und wieder die Gesetze nach ihren Wünschen modificiren. So wird 1526 der Indienhandel allen Unterthanen Karl’s, auch den Deutschen und Genuesen, freigegeben, während er bisher den Spaniern reservirt war[206]. Dementsprechend wird 1528 die Eroberung und Besiedelung Venezuelas [420] den Welsern übertragen[207], die sogar den Gouverneur einsetzen[208]. 1532 muss der Kaiser mit den Fuggern, denen er die Ländereien der Grossmeisterthümer verpachtet hatte[209], ein Abkommen über die von ihnen zu zahlende alcabala treffen und ist froh, als sie es annehmen[210]. Im selben Jahre klagen die Cortes, dass auf Karl’s Befehl auf den Märkten nur Genuesen zu Vorstehern der Börsen ernannt werden, während ein Gesetz von 1499 den Fremden die Wechslergeschäfte überhaupt verbot[211]. Die Bevorzugung der italienischen Kaufleute in dem neuen Tarif der Seidensteuer von 1546 ist schon erwähnt worden; ebenso dass 1550 die erst vor Kurzem erlassenen Bestimmungen über den Getreidehandel zu Gunsten der Fugger suspendirt werden[212].

Diese Angaben, die sich bei einer genaueren Kenntniss der Begierungshandlungen Karl’s, als sie uns zu Gebote steht, wohl noch vermehren liessen, beweisen zur Genüge den verderblichen Einfluss der Fremden[213]. Haebler leitet zwar einige der Massregeln aus den freihändlerischen Tendenzen her, die er Karl zuschreibt[214]. Solche Anschauungen wird man bei einem Fürsten des 16. Jahrhunderts nicht gerade voraussetzen; und dass der Kaiser sie wirklich gehabt, ist völlig unerwiesen geblieben[215]. Ja es fehlt nicht an durchschlagenden Gründen dafür, dass er auf den merkantilistischen Bahnen seiner Vorgänger weitergewandelt ist. Gleich ihnen verbietet er die Geldausfuhr, damit das Reich nicht verarme. [421] Und daran hält er nicht nur 1524 im Kriege gegen Frankreich fest, als das spanische Gold seinem Rivalen zum Solde der Truppen verhilft[216]; auch im Frieden und in einem vertraulichen Schreiben an den Präsidenten seines Staatsrathes schärft er die Beobachtung des Verbotes ein[217]. Wie die katholischen Könige sucht er Handel und Verkehr durch Verordnungen zu beschränken und zu regeln[218]. Wohl aber verräth er nicht dieselbe Einsicht wie jene grossen Regenten; selbst die Vertreter der Städte, die öfters recht seltsame Forderungen stellen, sind ihm hin und wieder überlegen[219]. Jedenfalls ist es verfehlt, den Kaiser zum Vertreter einer freihändlerischen Politik zu stempeln[220].

Diese kurzen Bemerkungen, die natürlich kaum die allgemeinsten Umrisse der Entwicklung wiedergeben können – für ein lebendiges Bild wäre auch das vorliegende Material ganz unzureichend – dürften doch genügen, um die Annahme einer wirthschaftlichen Blüthe Spaniens, wie sie Haebler[221] verficht, zu [422] beseitigen. Am Ende der Regierung Karl’s sind vielmehr die Spuren des Verfalls deutlich erkennbar, der dann unter seinem Nachfolger rapide zunimmt.


Wenn zum Schluss die Bedeutung des Kaisers für die innere Entwicklung Castiliens charakterisirt werden soll, so ist zunächst zu bemerken, dass seine Wirksamkeit für die Kräftigung des Königthums bedeutend überschätzt worden ist. Das Wesentliche hatten hier schon seine Vorgänger vollbracht, als sie den modernen Beamtenstaat mit seiner Bureaukratie ausbauten. Selbst der Sieg über die comuneros hat die Stellung der Krone nicht verändert. Wohl aber scheint der Aufstand für die wirthschaftliche Lage Castiliens Epoche machend gewesen zu sein. Die Unruhen werden vielfach eine Bebauung des Landes verhindert und so die Verschuldung der Bauern verursacht haben, über die schon in den nächsten Jahren geklagt wird und von der sich der Bauernstand nicht wieder erholte. Auch für die Industrie dürfte das tolle Jahr verhängnissvoll geworden sein. Sie hatte unter den katholischen Königen einen starken Aufschwung genommen und erreichte in den ersten Jahren Karl’s ihren höchsten Stand. Doch war es ihr auch jetzt noch nicht gelungen, es dem Auslande gleich zu thun; dazu liessen ihre Arbeiter es schon an dem nöthigen Fleiss fehlen. Durch die Revolution wird dieser Hang zur Trägheit gefördert worden sein. Auch mag der hochgeachtete Waffendienst, dem sie während des Aufstandes obgelegen, viele Handwerker ihrem Gewerbe entfremdet haben. Natürlich traten die schlimmen Folgen hier nicht so schnell hervor wie bei der Landwirthschaft; aber schon 1537 lässt sich ein allgemeiner Rückgang der Industrie erkennen. Dazu kam in den nächsten Jahren die ungeheure Preissteigerung, die von den kapitalkräftigen fremden Kaufleuten zum grössten Schaden der einheimischen Gewerbe ausgenutzt wurde. Wohl hatte die Fürsorge der Regierung nicht aufgehört; der Staatsrath, in dem noch längere Zeit die alten Räthe Ferdinand’s und Isabella’s sassen[222] und ihre Anschauungen fortpflanzten, [423] ordnete noch in ihrem Geiste die einzelnen Industriezweige bis ins Kleinste[223]. Aber der Kaiser selbst und die ersten seiner Minister wurden immer mehr von der auswärtigen Politik in Anspruch genommen, so dass der rechte Impuls für die inneren Angelegenheiten abhanden kam. Während die katholischen Könige aus eignem Antrieb überall fördernd eingegriffen hatten, liess man sich jetzt von den Cortes zum Vorgehen drängen. Noch schlimmer war es, dass Karl durch die Kosten seiner ausländischen Unternehmungen gezwungen war, seinen Gläubigern, den grossen deutschen und italienischen Bankhäusern, Vieles, zum Theil für Spanien Schädliches, nachzusehen. Endlich war er genöthigt, das Land mit stets wachsenden Steuern zu belasten. Es ist daher erklärlich, dass Castilien unter Karl V. zurückging. Das Grundübel, an dem es litt und das die andern erzeugte, war die internationale Weltpolitik seines Herrschers, der das Land wirthschaftlich nicht gewachsen war. Und da sie von der österreichischen Dynastie inaugurirt wurde, haben die Spanier nicht mit Unrecht in dem Aufkommen des neuen Herrscherhauses die Epoche des Verfalls gesehen.




Anhang I. Zum Sinken des Geldwerthes.

Haebler (p. 160 ff.) sucht vergebens nachzuweisen, dass die durch den Edelmetallzufluss aus der neuen Welt bewirkte Preissteigerung in Spanien schon in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts begonnen habe. Wohl klagen die Cortes schon 1523 (pet. 73) und 1528 (pet. 12), dass Alles das Doppelte koste; aber diese Angaben, die nicht wörtlich zu nehmen sind, finden ihre genügende Erklärung in dem Krieg, der den Verkehr störte, und dem Wucher, der die Bauern bedrängte (Cortes von 1528 pet. 13, 14, 129), so dass man nicht eine dauernde Vertheuerung anzunehmen braucht. Noch 1537 sind Wolle und Färbstoff billiger geworden (pet. 116). Auch nach den Vertretern der Cortes von 1548 soll die Preissteigerung erst seit 8–10 Jahren begonnen haben (pet. 153). Wirklich mochten die [424] reichen Erträge Peru’s nicht ohne Einfluss auf den Geldwerth geblieben sein. Aber bedeutend konnte die Einwirkung der neuen Welt auf die Preise erst seit dem Jahre 1545 werden, in dem die mächtige Mine von Potosi entdeckt wurde[224]. Doch ist es kaum glaublich, dass schon bis 1548 der Geldwerth auf die Hälfte gesunken ist[225]. 1558 soll er sogar nur noch ein Drittel des früheren betragen haben (pet. 19 und 55). Wir können diese Behauptungen nicht controliren[226]; erst für eine etwas spätere Zeit stehen uns einige Vergleichszahlen zu Gebote. Wir haben nämlich: I. den Bericht über die Verproviantirung der Flotte Magalhaens’ von 1519 (Navarrete, Coleccion de los viajes y descubrimientos IV, 162 ff.); II. den Kostenanschlag eines Armeecorps, den Morel-Fatio unter Papieren Alba’s gefunden[227] (also wohl vor 1580); III. eine Berechnung der Kosten der Armada aus dem Jahre 1586 (Duro, La armada invencible I, 250 ff.). Daraus lässt sich folgende Tabelle gewinnen[228]:

[425]

I. II. III.
1 quintal Zwieback 170 mrs. (p. 170) 1 ½ duc. (p. 224) 16–18 rls. (p. 275)
1 arroba Oel 203 4/7 mrs.(p. 171) 12–14 rls. (p. 225, 227) 9 rls. (p. 277)
1 quintal Speck 770 mrs. (ib.) 50 rls. (p. 226) 70 rls. (p. 276)
1 arroba Käse 235 mrs. (ib.) ⅔ duc. (p. 225) 11 ⅔ rls. (ib.)
1 arroba Essig 18 ¼ mrs. (p. 172) 4 rls. (p. 226) 4/11 rls.(p. 277)
1 quintal Reis 500 mrs. (p. 173) 4 duc. (p. 225) 1500 mrs. (p. 278)
1 pipa Mehl 1185 mrs. (ib). 82 ½ rls. (p. 227)
1 hanega Bohnen
     und Erbsen 162 mrs. (p. 171) 12 rls. (p. 225) 10 rls. (p. 277)
1 quintal Pulver 2084 mrs. (p. 167) 17 duc. (p. 222) 150 rls. (p. 293)
1 arroba Blei 180 mrs. (p. 168) ½ duc. (p. 223) 5 rls. (ib.)
1 quintal Stahl 1800 mrs. (p. 176) 4 duc. (p. 232) 1800 mrs. (p. 303)
1 quintal Gusseisen 500 mrs. (p. 177) 1 ½ duc. (p. 222, 232)


Um 1580 sind also die Preise der meisten Lebensmittel zwei bis dreimal so hoch als 1519; der Käse allein hat seinen alten Werth nur um ein Geringes verändert[229]. Von anderen Gegenständen dagegen haben Blei, Stahl und Gusseisen ihren früheren Preis bewahrt; nur Pulver ist auf mehr als das Doppelte gestiegen. So lange die seltsame Stetigkeit der Metallpreise nicht anderweitig erklärt ist, erlauben die widerspruchsvollen Daten keinen sicheren Schluss über den Stand des Geldwerthes. Jedenfalls scheint er seit 1519 noch nicht auf ein Drittel gesunken zu sein.




Anhang II. Zur Bevölkerungszunahme.

Die von ihm entdeckte Blüthe Spaniens um 1560 sucht Haebler (p. 144 ff.) auch durch den Nachweis annehmbar zu machen, dass das Land um jene Zeit am dichtesten bevölkert gewesen sei. Dagegen soll hier nur dargethan werden, dass seine Angaben auch in diesem Punkte fehlerhaft sind. Zunächst ist zu bemerken, dass fast alle erhaltenen Statistiken nur die Zahl der Steuerpflichtigen (vecinos pecheros) verzeichnen und es ganz unmöglich ist, mit nur einigem Anspruch auf Genauigkeit daraus die Kopfzahl zu berechnen, da selbst bei einer und derselben Zählung verschiedene Massstäbe angewandt wurden[230]. [426] Da ferner die Verzeichnisse nur zu Steuerzwecken dienten, und natürlich mit der wachsenden Belastung auch die Schärfe der Controle und die Genauigkeit des Census stieg, so ist der Vermehrung der vecinos nicht ein Wachsen der Bevölkerung in demselben Verhältniss zu entnehmen.

Ueber ihren Stand unter den katholischen Königen liegen nur zwei Schätzungen vor, deren eine mit ihrer übertriebenen Angabe von 1 500 000 vecinos Haebler mit Recht verworfen hat[231]; die andere führt indirect auf eine Zahl von etwa 850 000 vecinos[232].

Erst aus dem Jahre 1530 sind statistische Berichte erhalten, die aber die Königreiche Murcia und Granada und einen Theil von Galicien nicht umfassen[233]. Im Uebrigen soll Castilien damals von 694 953 vecinos[234] bewohnt gewesen sein; doch sind dabei alle von gewissen Steuern Befreiten nicht mitgezählt[235].

Der nächste Census von 1541 wurde bei der Einführung der Millionensteuer 1590 zu Grunde gelegt, und da sie alle Bewohner des Landes treffen sollte, wurde er durch eine Schätzung der Adligen, Geistlichen und der sonst von den Steuern Eximirten ergänzt[236]. Aus seinen Angaben hat Haebler seit 1530 eine Zunahme von 142 299 vecinos [427] berechnet (p. 149), aber nur dadurch, dass er hier die hidalgos mitzählt, während sie doch, wie er selbst bemerkt, 1530 ausgeschlossen sind. Berichtigt man diesen Fehler und zieht ausser dem erst 1590 hinzugerechneten Granada[237] auch noch das 1530 nicht einbegriffene Murcia ab, so bleiben von 781 582 vecinos pecheros noch 725 289; der Zuwachs in den elf Jahren betrüge also nur 30 336; und selbst er ist übertrieben, da jedenfalls ein guter Theil der 60 383 vecinos des Königreichs Galicien auf die 1530 übergangenen Bezirke fällt[238]. Die Zunahme kann also nur ganz minimal sein[239]. Wenn daher in den Jahren 1498–1541 eine Vermehrung von über 150 000 vecinos eingetreten ist[240], so muss sie vor 1530 viel stärker gewesen sein als seitdem, oder mit anderen Worten, in der Bevölkerungszunahme ist ungefähr in denselben Jahren ein Sinken wahrnehmbar, die oben als die Epoche des wirthschaftlichen Niederganges nachgewiesen wurden.

Auch weiterhin wird der alte Zuwachs nicht mehr erreicht. Nächst der Zählung von 1587, zu der die Bischöfe die Materialien für ihre Diöcesen lieferten, die aber leider nicht vollständig und daher zum Vergleich nicht geeignet ist[241], kommt der Census von 1594 in Betracht[242]. Nach ihm, der für die Millionensteuer angelegt war und daher alle Bevölkerungsklassen mitzählte, besass Castilien damals 1 340 320 vecinos (Gonzalez 387); es ist also gegenüber den 1 179 303 vecinos von 1541 ein Mehr von 161 017 zu verzeichnen[243]. [428] Trotzdem es sich auf 53 Jahre vertheilt, übertrifft es kaum (vielleicht gar nicht) den Zuwachs, der sich 1541 für die letzten 43 Jahre constatiren lässt. Die jährliche procentmässige Zunahme ist also jedenfalls 1541–1594 viel geringer als in dem vorhergehenden Zeitraum[244].

Mehr dürfte aus diesen unsicheren und verschiedenartigen Materialien nicht zu gewinnen sein; es wird ausreichen, um auch die Bevölkerungsstatistik mit den oben gewonnenen Resultaten in Einklang zu bringen.



Anmerkungen

  1. Elogio de la reina catolica Doña Isabel in den Memorias de la real academia de la historia. Vol. VI. Madrid 1821.
  2. Decadencia de España. Primera parte. Historia del levantamiento de las comunidades de Castilla. Madrid 1850.
  3. Heft 9 der Historischen Untersuchungen, herausgegeben v. J. Jastrow. Berlin 1888. R. Gärtner’s Verlagsbuchhandlung. 179 S. Vergl. die Darstellung Baumgarten’s, Geschichte Karl’s V., II, 2, 646 ff., die mir erst nach der Vollendung des Aufsatzes zuging.
  4. Die Osmanen und die spanische Monarchie. Sämmtliche Werke Bd. 35–36, 184 ff.
  5. Danvila y Collado, El poder civil en España. Madrid 1885 ff. Vol. V, 17 und Martinez Marina, Teoria de las Cortes III, 1, 176: e otorguedes nro. poder bastante conforme al memorial que aqui va señalado de Miguel Perez de Almazan nro. secretario.
  6. Colmeiro, Cortes de los antiguos reinos de Leon y de Castilla. Introduccion. Madrid 1883. Vol. I, 42.
  7. Danvila V, 30 ff. Aus den Verhandlungen der Cortes von 1525 ersehen wir, dass wirklich mehrere Städte ihren Abgeordneten keinen Gehalt zahlen; daher bekämpft der Vertreter Sevilla’s vergeblich die althergebrachte Bewilligung (British Museum, Additional Ms. 9930. fol. 245 ff.). Sie wurde im Auftrage des Königs von einigen Mitgliedern der Cortes selbst vertheilt (Danvila V, 30 u. 382); doch konnte die Regierung missliebige Vertreter durch Kürzung ihres Antheils bestrafen (ib. 35). Die vier cuentos wurden aber nur in Verbindung mit einem servicio bewilligt; und da unter den katholischen Königen die Cortes häufiger nur zur Anerkennung des jeweiligen Thronerben berufen wurden, erhielten sie in einem solchen Fall wohl anderweitige Gnadenbeweise. So dürfte die von Ferdinand 1512 (pet. 24; vergl. Cortes de los antiguos reinos de Leon y de Castilla. Madrid 1861 ff. Vol. IV, 243) anerkannte Sitte entstanden sein, den Vertretern nach der Huldigung gewisse Vergünstigungen zu gewähren. 1520 suchte Karl durch derartige Versprechungen die Vertreter zu gewinnen. Und wenn dieser Gebrauch vielleicht nach dem Protest der comuneros für einige Zeit aufhörte, so muss er doch bald wieder aufgekommen sein; denn 1552 überreichen die Abgeordneten eine so ansehnliche Zusammenstellung persönlicher Wünsche, wie sie es zum ersten Male unmöglich gewagt hätten. (Danvila V, 387 ff.). Eine ähnliche Bestechung war es, wenn den Vertretern die Einziehung des servicio überlassen und ihnen dabei gewisse Vortheile zugestanden wurden. 1515 (pet. 33) muss ihnen Ferdinand dieses Vorrecht bestätigen, das sie seit der Einführung der servicios (wohl seit 1500 oder 1502) besitzen wollen. (Vergl. Cortes von 1525 pet. 26).
  8. 1506 wird bei einer Berathung geltend gemacht, que todas las vezes que en lo passado el Rey y la Reyna doña Isabel llamavan a cortes en Castilla, temian de las llamar: y despues de llamados y ayuntados los procuradores ponian tales personas de su parte, que continuamente se juntassen con ellos: por escusar lo que podria resultar de aquellos ayuntamientos: y tambien por darles a entender, que no tenian tanto poder, que ellos se imaginavan (Zurita, Annales de Aragon VI, 96 a).
  9. Cortes von 1480 cap. 1 und 32 in Cortes IV, 111 f., 120.
  10. Gounon-Loubens, Essais sur l’administration de la Castille au XVIe siècle. Paris 1860. p. 206 ff.
  11. Colmeiro, Introd. I, 33.
  12. Nueva Recopilacion de las leyes de España. Libro VIII titulo 13 ley 34 und 37.
  13. In dem Berufungsschreiben der Cortes von 1478 wird folgende auf der Versammlung der hermandad von 1478 erlassene Bestimmung mitgetheilt: otrosi sepan todos… que los dichos Rey e Reyna nros. señores por haser bien e merced a sus pueblos e subditos e naturales e en alguna emienda e satisfacion de su fidelidad e fatigas e trabajos, que por su servicio han recebido e reciben, han prometido e prometen e dado su fe e palabra real de no echar ni repartir ni pedir pedido ni monedas nin emprestidos nin otros pechos algunos sobre las cibdades e villas e logares destos dhos. sus Regnos, que han entrado o entraren o contribuyeren en las dhas. hermandades todos los dhos. tres años que a sus Altesas son otorgados (Danvila V, 11).
  14. Valia al rey cincuenta cuentos, a los grandes otros tantos, i al rey algunos años otro tanto de istria a dinero (Verdesoto bei Clemencin 138 f.; vergl. Gounon-Loubens 48).
  15. Dass 1483 keine Cortes gehalten wurden, hat Colmeiro, Introd. II, 67 gezeigt. Es handelt sich vielmehr um eine Versammlung der Mitglieder der hermandad, wie eine solche auch 1478 stattgefunden (vergl. oben Anm. 5). Nach 1483 ist keine weitere nachweisbar.
  16. Danvila V, 17. Vergl. die Aufzählung der servicios seit 1500, ib. 480 ff.
  17. S. oben S. 382 Anm. 3.
  18. Brit. Mus. Addit. Ms. 9926 fol. 499. Vergl. die Vertheilung der vier cuentos in den Jahren 1480 und 1528 bei Danvila V, 30 ff. u. 382 f.
  19. Pulgar, Cronica de los reyes catolicos Lib. II, cap. 95 in der Biblioteca de autores españoles 70, 354. Ueber die Bedeutung dieses Amtes vergl. Gounon-Loubens 208 ff. u. 221 ff.
  20. Sie ist nach Haebler (p. 9) „nur eine Scheinregierung“. Dafür ist z. B. Ferdinand’s Auftreten in Andalusien im Jahre 1508 recht kräftig.
  21. Nur sie sind erhalten (Cortes IV und Clemencin 597 ff.). Wie scharf sind z. B. die Antworten auf die Petitionen 16 u. 24 der Cortes von 1512.
  22. So wird man das Verhalten der Regierung bezeichnen dürfen, wenn auch ohne Frage die Klagen der Spanier arg übertrieben sind. Welche Erbitterung musste es z. B. bei den stolzen Spaniern erregen, dass der allmächtige Chièvres, der das Land regierte, selbst Ende 1519 nicht ohne Dolmetscher sich mit ihnen verständigen konnte (Sandoval, Vida y hechos del emperador Carlos V. Lib. III, § 15).
  23. Die Rebellen verlangten übrigens nicht die Ausweisung der Fremden (Haebler p. 9), sondern ihren Ausschluss von Aemtern und Beneficien, eine durchaus politische, nicht wirthschaftliche Forderung. Ebenso war das Verbot der Geldausfuhr nach dem Vorgefallenen mehr eine politische als ökonomische Massregel. Dass endlich jeder Aufruhr in den Industriestädten mit ihrer grossen Arbeiterzahl leichter Nahrung findet als anderswo, ist so selbstverständlich, dass daraus kein Schluss auf die Tendenz der Erhebung gezogen werden kann. Uebrigens betheiligen sich einige derselben gar nicht oder nur sehr lau; so ausser Granada und Cordoba das durch seine Tuchmanufactur berühmte Cuenca, während umgekehrt andere, von deren Industrie nichts bekannt ist, wie Madrid, Leon und Toro, zu den eifrigsten Anhängern der Junta gehören.
  24. p. 97 f.
  25. Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 180 ff.; Danvila II, 64.
  26. Erst am 17. August beginnen die Verhandlungen über das zweite servicio (Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 259 ff.; eine Copie der offiziellen Cortesacten), während die capitulos mit ihren Antworten schon am 7. August verkündet wurden (Cortes IV, 446). Man wird danach die Freiwilligkeit der „Verleihung“ bemessen.
  27. 1528 pet. 1; vergl. auch pet. 17. Ueberhaupt kehren mehrere der alten Klagen wieder, ein sicheres Zeichen dafür, dass der ständige Ausschuss nichts genützt hat.
  28. Cortes von 1551–52 pet. 23: esta dada orden por las condiciones del encabezamiento de lo que se ha de hazer, y no conviene hazerse otra novedad. Doch wird sich diese erst 1558 ertheilte Antwort auf die Bedingungen der 1555 erfolgten Verlängerung des encabezamiento beziehen, die den deputados mehr gerecht werden mochten.
  29. p. 98 f.
  30. Alberi, Relazioni degli ambasciatori Veneti. Serie Ia. Vol. I, 300.
  31. Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 482. Wir kennen ihre Gründe nicht; aber da schon 1532 mehrere Städte das servicio durch eine sisa aufbrachten (Nueva Recop. VI, tit. 14 ley 4), und sie sich ausdrücklich die Erlaubniss geben liessen, auch zur Erhebung des servicio extraordinario echar sisas en los mantenimientos (Cortes von 1548 pet. 213), können sie keine principiellen Gegner der Steuer gewesen sein. Nach der Summe, die sie einbringen sollte (Anm. 3), war sie ihnen mit Recht zu hoch. Hätte Haebler diese Zahl mitgetheilt, so wäre seine ganze Darstellung der Verhandlungen hinfällig geworden.
  32. Wie arg die Verwirrung ist, zeigt ein Vergleich mit dem Bericht des Grafen von Coruña über die Sitzungen der Granden (Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 387 ff.; vergl. auch Danvila II, 112 ff.). Aber Haebler hätte doch merken können, dass, so lange Karl auf der sisa bestand, er nicht jenen Vorschlag machen konnte. Derselbe lautet bei Sandoval 24, 8: Lo que por parte del emperador se propuso a los procuradores, fue que sostuviessen el estado de su Mag. y buena conservacion destos reynos, y que para ello su Mag. daria al reyno el servicio ordinario de ayuda; y que avian de sostener las galeras de España y las de Andrea de Oria, y la casa de su Mag., consejos y chancillerias, guardas, fuerças, fronteras y lugares de Africa; y que su Mag. con las rentas ordinarias de Castilla y lo que viene de las Islas y Indias, se desempeñaria de los cambios que pagava. Haebler gibt den Antrag folgendermassen wieder: „Da die Reichsdeputirten schon einen wichtigen Theil der Staatseinkünfte – die Erträge der Alcabala – unter ihrer Obhut hatten (!), wollte Karl V. den gesammten Staatshaushalt ihrer Aufsicht unterstellen und behielt sich zur Tilgung der Staatsschulden nur einige (!) Steuern vor“ (p. 99).
  33. Die Haebler dem Bericht entnimmt (p. 98 f.).
  34. Ende 1535 betragen die von Sandoval angegebenen Posten 772 260 duc. (Lafuente, Historia general de España. Edicion de lujo. Vol. 12, 500; die dort mitgetheilte Summe von 112 260 ist offenbar ein Schreib- oder Druckfehler; die Addition ergibt 772 260).
  35. 1542 schreibt Karl an Toledo: en cuanto al otorgamiento de los otros 150 cuentos… han querido [los procuradores] consultallo con vosotros, como se hizo en las dhas. cortes de Toledo (von 1538–39) (Martinez Marina III, 1, 182).
  36. Mit Ausnahme von Burgos, Salamanca und Valladolid (Danvila II, 116).
  37. Von 1547–1556 (Cortes von 1542 pet. 2; Danvila V, 286).
  38. Cortes von 1558 pet. 6.
  39. Cortes von 1548 pet. 213.
  40. Vergl. z. B. Nueva Recop. III, tit. 15, ley 10.
  41. Cortes von 1542 pet. 4 u. 5 (bei Danvila V, 287 f.); 1544 pet. 15 (ib. 324); 1548 pet. 30.
  42. So stellen die Cortes 1558 (pet. 5) den Vorfall dar, ohne auf Widerspruch bei der Regierung zu stossen. Auch das Versprechen von 1539, die Ländereien der Städte nicht zu veräussern, wurde nicht streng gehalten; auf die Beschwerde der Cortes von 1542 (pet. 16) antwortet Karl: que despues de las ultimas cortes… en esto se ha tenido mucha moderacion (Danvila V, 292).
  43. Vergl. Sandoval VII, 2 (in dem Abschnitt procuradores de Cortes).
  44. Wenn die Cortes 1544 (pet. 54; Danvila V, 330; Colmeiro, Introd. II, 212) bitten, dass sie nicht öfter als alle drei Jahre berufen werden, während sie noch 1520 mindestens alle drei Jahre selbst ohne königliche Berufung sich versammeln wollen, so gelangt hier wohl das Bewusstsein der eigenen Schwäche zum Ausdruck.
  45. Vergl. die Aufzählung der servicios von 1500–1560 bei Danvila V, 480 ff. Wenn Clemencin 167 dieses servicio unter die Einnahmen von 1504 versetzt, so muss hier ein Irrthum vorliegen.
  46. Cortes IV, 249.
  47. In einer Denkschrift Quintanilla’s vom 14. September 1495 heisst es über das encabezamiento: Lo primero, la yntencion fue, que todo el numero de renta que vras. Altezas tenian arrendado a sus recaudadores buenos e malos, que tales quales se sabe que son, que al precio se sancasse (? dem Sinne nach etwa cargasse) sobre los concejos, porque su renta fuese cierta e no obiesse varatos, ni que respondiessen los recaudadores que cabian los libramientos e no cabian, e las otras burlas, que conocidamente los recaudadores facen, e tales (! wohl et a los) pueblos se les quitasen las estorsiones e menguas e robos e engaños que se les facian (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 53).
  48. Dormer, Discursos varios de historia. p. 382 f.
  49. Y despues agora en tiempo de V. Al. todos hacen de voluntad lo que con premios antiguamente no querian hazer (Brit. Mus. Egerton Ms. 307 fol. 115 ff., wie es scheint, eine Denkschrift des consejo für Karl, um ihm von der Verpachtung der alcabala abzurathen).
  50. Hatte doch Karl schon vor 1523 einen Theil des Aufschlags erlassen müssen (Cortes von 1523 pet. 87; Cortes IV, 396). Vergl. auch Cortes von 1520 pet. 10 … porque de subir las rentas en tanta desorden nunca tienen los arrendadores para pagar por entero lo que deben.
  51. Cortes von 1523 pet. 87; 1525 pet. 10; 1528 pet. 12; 1534 pet. 86.
  52. Gounon-Loubens 274 Anm. 1.
  53. Siehe oben S. 392 Anm. 1.
  54. Einem Theil der kirchlichen Zehnten, der schon seit alter Zeit der Krone überlassen war.
  55. Daraus macht Haebler (p. 110): „Dann wollte er nicht nur auf die unter seiner Regierung ausgeschriebenen Steuererhöhungen, sondern überdies jährlich auf die Summe von 30 000 Dukaten zu Gunsten des Landes verzichten.“ (!) Und dabei behielt Karl nicht nur einen Theil des Aufschlags von 1519, sondern auch fast die Hälfte der seitherigen Mehreinnahme.
  56. p. 12. Oder meint Haebler damit die sisa von 1538? Sie, die neben den anderen Abgaben erhoben werden sollte, konnte er doch nicht die „einzige Steuer“ nennen.
  57. Vergl. die Denkschrift, die er den Vertretern mitgeben liess (Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 249 ff.).
  58. … e por su Mag. visto, como quiera se verifico, que donde (wohl desde) las cortes pasadas de Valladolid hasta (wohl agora ausgelassen) las dhas. rentas havian crecido e pujado sesenta mil ducados cada año (ib.). Die letzte Angabe, dass alljährlich der Ertrag um 60 000 duc. gestiegen sei, scheint der Nachricht gegenüber, dass von 1519–23 sich nur ein Plus von 53 000 duc. ergeben hat (Cortes IV, 386), so stark übertrieben zu sein, dass man wohl ein Versehen des nachlässigen Copisten annehmen darf; 60 000 duc. betrug wahrscheinlich die gesammte Vermehrung, nicht die jährliche.
  59. Sie verlangen (pet. 10): que las rentas… se den por encabesamientos… en el prescio questavan antes que se hiziese la puja de Barcelona.
  60. Doch hatten die meisten Städte, jede für sich, mit der Regierung abgeschlossen, so dass 1525 von 315 cuentos 220 im encabezamiento waren (vergl. die citirte Denkschrift).
  61. Cortes von 1534 pet. 86.
  62. Danvila V, 247.
  63. Oben S. 390.
  64. Sandoval III, 18.
  65. Danvila V, 355. Da Karl in diesem Briefe noch die Kaiserin erwähnt, auf seine Berichte en lo del Turco verweist (p. 355) und para mi salida de Alemania Geld verlangt (p. 357), gehört das Schreiben offenbar ins Jahr 1532.
  66. Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 482 a.
  67. Vergl. die Instruction Karls an den consejo de la hazienda aus Barcelona vom 1. Mai 1543 im Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 117 ff.
  68. Danvila V, 347. Da nach dieser Eröffnungsrede der Prinz, der doch schon 1544 die Cortes von Valladolid abgehalten hatte (ib. 334), die Stände „dieser Reiche“ zum ersten Male versammeln soll (p. 348), und doch schon die Schlacht bei Mühlberg erwähnt wird (p. 347), so muss sie auf den Cortes von Monzon von 1547 (ib. II, 137) gehalten worden sein.
  69. Lafuente 13,47. Auch der escusado, der nach Gounon-Loubens 311 erst 1567 eingeführt werden soll, wird schon im Jahre 1544 erhoben (Sandoval 26, 33).
  70. Nicht nur wurde der almoxarifazgo auf die bisher zollfreien Theile der spanischen Küste ausgedehnt, wie Haebler 55 meint (Karl redet in seiner Instruction von 1543 [oben Anm. 2] von den derechos nuebos, que se deben poner de almoxarifazgos en las partes de Castilla, que non se pagan); es wurde wohl auch die Ausfuhr nach Indien ihm unterworfen. Karl schreibt nämlich in der citirten Instruction: Lo que se a cordado [wohl acordado] en lo que toca a la franqueza de mercaderias, que se llevan a las Indias, se deve tambien executar.) Und diese Worte werden sich auf den neuen Erlass vom Febr. 1543 (Nueva Recop. IX tit. 26 ley 1) beziehen, nach dem der almoxarifazgo auch die Ausfuhr nach Indien treffen sollte, die seit 1497 von ihm befreit war. Wenn das Gesetz nach Haebler den bisherigen Zustand nicht änderte, warum entschuldigte es Karl mit der Finanznoth? – Auch der neue Einfuhrzoll von 3 Procent, über den die Abgeordneten 1544 klagen, ist nicht, wie Haebler annimmt, nur ein strengerer Erhebungsmodus gewesen. Aus der Petition 3 der Cortes von 1544 ersehen wir vielmehr, dass wirklich eine neue Abgabe eingeführt war, aber auf die Beschwerde der Cortes suspendirt wurde (Danvila V, 322).
  71. Nueva Recop. IX tit. 30. Nuevo arancel.
  72. 1556 betrug der Antheil der Krone fast 261 cuentos oder 696 000 duc. Lafuente 12, 469 Anm.).
  73. Genau lassen sich seine Einnahmen und damit die Belastung des Landes nicht bestimmen, da in den uns vorliegenden Rechnungen die veräusserten Summen nicht mitgezählt werden. Die venetianischen Gesandten, die übrigens mit Ausnahme von Contarini und Andrea Navagero gar nicht in Spanien waren, geben sie gewöhnlich zu gering an. So rechnet Bernardo Navagero 1546 alle drei Jahre 800 000 duc. auf das servicio (Alberi, 1. ser. I, 296), während es seit 1539 1 200 000 duc. betrug. Auch hat Karl aus den Ritterorden sicher mehr als 20 000 duc. bezogen, wie Cavalli 1551 angibt (ib. II, 196); und gerade dieser Relation wirft Haebler (117 Anm. 14) Uebertreibung vor. Es kann auch nicht zur Aufklärung der Leser dienen, wenn er für die Zeit Karls nur die Einnahmen aus Castilien und Indien in Betracht zieht, bei Philipp aber ohne irgend welche Erinnerung die Gesammteinkünfte seiner Staaten angibt (p. 131; vergl. Alberi, 1. ser. III, 368).
  74. p. 117.
  75. So erklären sie 1528 pet. 4: ay agora menos possibilidad para hacer pequeño servicio, que en otros tiempos, quando estavan estos reynos holgados, muy grande. Der Stand der labradores esta tan fatigado que le falta poco para perdido (pet. 12). Auf die anderen Klagen wird weiterhin eingegangen werden.
  76. Cortes von 1558 pet. 10; Haebler 162.
  77. Coleccion de documentos ineditos para la historia de España. Vol. 39, 425.
  78. Weiss, Papiers d’état du cardinal de Granvelle. VI, 159. Auch 1536 (Lafuente 12, 500) und 1543 (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 117 ff.) setzt Karl für die guardas 200 000 duc. aus. 1550 erhalten sie sogar für sechs Monate nur 75 000 duc. (vergl. den Brief des consejo de la hazienda an Karl vom 3. August; ib. fol. 149 b ff.). Wenn daher nach Aussage der Cortes von 1552 (pet. 119) ihr Sold erhöht worden ist, so scheint er eben nur den alten Stand erreicht zu haben.
  79. Vergl. die Instruction Karl’s (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084, fol. 117 ff.).
  80. Weiss VI, 158.
  81. Lafuente 12, 500.
  82. Vergl. seine Instruction aus diesem Jahre.
  83. Brief des consejo de la hazienda (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 149 b ff.).
  84. Vergl. die Forderungen Valladolids im Jahre 1520 (pet. 2) bei Danvila V, 201; die capitulos der Junta (Sandoval VII, 2) und die Cortes von 1523 pet. 4.
  85. Documentos ineditos 39, 427.
  86. Diese Summe etwa ergibt sich aus der Klage Valladolids, dass Karl täglich 150 000 mrs. verbrauche (Danvila V, 201). 1536 sind für den Hofhalt Karl’s 170 000 duc. angesetzt; 1543 nach dem Tode der Kaiserin nur 150 000. Auch Tiepolo berichtet 1532, dass Ferdinand nie 50 000 duc., Karl mehr als 150 000, öfters 200 000 für seinen Haushalt ausgegeben habe (Alberi, 1. ser. I, 41).
  87. Lafuente 12, 401; vergl. die Cortes von 1555 pet. 1. Prinz Philipp, der 1543 mit seiner Schwester nur 65 000 duc. jährlich bezogen hatte (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 117 ff.), erhält 1550 für vier Monate 55 000 (ib. 149 b ff.).
  88. pet. 4: … de haver tenido tantos años la Mag. imperial su casa al uso y modo de Borgoña y V. R. Mag. la suya como la tiene al presente con tan grandes costas y excessivos gastos, que bastaran para conquistar y ganar un reyno, se ha consumido en ellas una gran parte de vras. rentas. (Vergl. Lafuente 13, 58 Anm., wo Haebler die Petition zugänglich war.) Recht bezeichnend für Karl ist es, dass er 1543, wo er selbst ein Deficit von 707 667 duc. herausrechnet, den Hofhalt des Prinzen und der Prinzessin um 21 000 duc. reicher bedenkt. (Vergl. seine Instruction.)
  89. S. M. fuese servido, que se asentasen las casas al modo de Castilla (Lafuente 13, 118).
  90. Siehe oben S. 391 ff.
  91. Vergl. über die Veränderung der Preise den Anhang 1.
  92. Gounon-Loubens 274 Anm. 1.
  93. Lafuente 12, 501. Da diese Angaben Haebler zur Verfügung standen, ist es seltsam, dass er nur Philipp II. den Vorwurf macht, „dass er beständig die Erträge der folgenden Jahre vorwegnahm“ (p. 129), gleich als sei es unter Karl nicht geschehen.
  94. Vergl. seine Instruction aus diesem Jahre; er bemerkt dabei: como se hizo el año passado.
  95. Lafuente 13, 46 Anm. Doch sind diese Angaben verdächtig; vergl. unten S. 401 Anm. 5. Wenn der Finanzrath 1550 die ordentlichen Einnahmen gar nicht erwähnt, so sind sie wohl schon für Ausgaben verwendet worden, die er, wie etwa den Hofstaat des Kaisers, ganz übergeht (vergl. seinen Brief im Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 149 b ff.).
  96. p. 116. Er bezieht sich wohl auf die Aeusserungen der venetianischen Gesandten (Alberi, 1. ser. I, 301 u. II, 209), dass Karl seine Wechselschulden ganz bezahlt habe und daher stets Geld erhalten könne. Aber nicht nur reden sie nicht von einer Ermässigung des Zinsfusses, sie staunen im Gegentheil über die hohen Zinsen (bis zu 30 Procent), die Karl bezahlt. Für den Preis der juros waren auch ganz andere Gesichtspunkte massgebend als für den Zinsfuss der Anleihen. Die juros mögen wohl 1532 im Durchschnitt 14 mil el millar ergeben haben, wie Tiepolo angibt (ib. I, 38 u. 45); aber wir finden nirgends, dass sie bei Karl’s Regierungsantritt (und das war doch zu erweisen) weniger einbrachten. Denn wenn die katholischen Könige 1489 in der höchsten Bedrängniss des granadinischen Krieges Verkäufe zu diez mil el millar abschlossen (Pulgar III, 118 in der Biblioteca de autores españoles 70, 497), so war das ein ausserordentlicher Preis, aus dem man nicht den in ihrer Regierung gebräuchlichen Zinsfuss entnehmen kann.
  97. In der schon citirten Denkschrift im Brit Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 249 ff.
  98. Nach der Angabe, die die von Karl abgeordneten Finanzbeamten den Granden machen (ib. fol. 423).
  99. Bei der die Regierung daher auf günstige Bedingungen rechnen konnte. Dieser Umstand erklärt denn auch zum Theil den Eifer Karl’s für das encabezamiento general.
  100. Cabrera de Cordoba, Historia de Felipe II. Madrid 1876 ff. Vol. I, 48; seine Zahlen ergeben nicht einmal 11 mil el miliar. – Die Veräusserung von juros auf alcabala im Jahre 1543, bei der Karl auf einen Preis von 42 000 el millar (nicht ganz 2 ½ Procent) rechnet (vergl. seine Instruction), ist wohl eine dauernde.
  101. Documentos ineditos 39, 423 u. 426. Da sie als situado de prestidos que estan con condicion que se pueda quitar (p. 423) und als situado de a quitar (p. 426) besonders hervorgehoben sind, so muss die übrige Belastung (circa 94 resp. 89 ½ cuentos), soweit sie nicht, wie ausdrücklich erwähnt wird, nur auf Lebenszeit des Käufers geht (situado de por vida, p. 426), als ewige Rente angesehen werden. – 1509 ist die gesammte Belastung durch die Ausfälle der letzten schlechten Jahre auf 180 cuentos gestiegen (Zurita VI, 203, den Haebler statt des abgeleiteten Mariana hätte benutzen sollen): 1505–1509 wurde aber auch kein servicio erhoben.
  102. Siehe oben S. 400 Anm. 3.
  103. Lafuente 12, 499. Wenn dagegen in dem bei Lafuente 13, 46 Anm. 1 gedruckten Budget von 1557 die Belastung nur 129 ½ cuentos betragen soll und noch über 220 cuentos der ordentlichen Einnahmen als frei bezeichnet werden, so muss hier sicher ein Fehler vorliegen; denn war am 18. März 1557 noch ein so grosser Theil des Ordinariums frei, so konnte doch unmöglich am 26. Juli desselben Jahres die Prinzessin von „dem kleinen Rest, der noch zu verkaufen ist“ (Danvila V, 371: de lo poco que resta por vender), reden.
  104. Weiss VI, 156.
  105. Vergl. die Klage der Cortes von 1542 pet. 87 (Danvila V, 311).
  106. Siehe oben S. 400 Anm. 3.
  107. Das hat Badoer vor seinem Abgang erfahren (Alberi, 1. ser. III, 312).
  108. Weiss VI, 156 u. 158. Die Staatsschulden beliefen sich also auf 27 Mill. duc., ohne die an Sold und Gehältern fälligen 3 990 000 duc. (ib. 160), zu deren Deckung 1561 doch nur 1 333 000 duc. vorhanden waren (ib. 165). Und dabei ist die Aufzählung nach Philipp selbst unvollständig (ib. 157: y aunque hay mas, las que agora se me acuerdan son estas).
  109. So rechnet Karl 1543 für Zins und Prolongation bei einer Summe von 90 000 duc. „wenigstens“ 30 000 (vergl. seine Instruction). Auch die Venetianer staunen über die hohen Zinsen. Bernardino Navagero redet 1546 von 15–20 Procent (Alberi, 1. ser. I, 391), Cavalli 1551 selbst von 30 Procent (ib. III, 209).
  110. Es soll hier nicht näher auf Philipp’s Regierung eingegangen werden. Aber schon oben (S. 395 Anm. 8 u. S. 399 Anm. 4) musste Haebler’s Unbilligkeit gegen ihn gerügt werden. Mit Unrecht behauptet er auch, dass Philipp nicht so gewissenhaft gewesen sei wie Karl. 1557 in der höchsten Finanznoth hat die Prinzessin die grösste Mühe, die Scrupel des Königs zu überwinden und die Erlaubniss zum Verkauf von Adelsbriefen (hidalguias) zu erhalten (Danvila V, 366 f.; vergl. Alberi, 1. ser. III, 233 f.).
  111. Denn was will es z. B. besagen, dass zwei der für die Tuchmanufactur wichtigsten Städte Spaniens zusammen jährlich 5000 Stück Tuch fabriciren (Haebler 67 Anm. 27), oder dass die spanische Industrie jährlich 20–30 000 arrobas (= 5000–7500 Centner) Wolle verarbeitet (Martinez Marina III, 1, 194), wenn Brügge allein 36–40 000 Ballen aus Spanien bezieht und daraus 90–100 000 Stück Tuch herstellt (Damhouder bei Sempere, Historia del luxo… de España. Madrid 1788. Vol. II, 45 Anm.). So erklären sich denn auch die wegwerfenden Urtheile der italienischen Gesandten, die Haebler (p. 47 Anm. 5) mit der schwächlichen Ausflucht zu beseitigen sucht, dass diese Vertreter der grössten Handelsstädte sich von der Missachtung des Hofes gegen die Gewerbe sollten haben anstecken lassen!
  112. p. 27 f.
  113. Clemencin 245.
  114. ib. 247.
  115. Nueva Recop. VI tit. 18 ley 19.
  116. pet. 18.
  117. Vergl. die düstere Schilderung Guicciardini’s, nach dem viele Strecken gar nicht, die übrigen nur schlecht bebaut sind. (Opere inedite VI, 273 u. 276.) Wie weit Italien Spanien voraus war, ergibt sich daraus, dass Medina (Grandezas y cosas notables de España. Alcala 1595, fol. 144 b; doch ist das Werk nach einer handschriftlichen Notiz des von mir benutzten Exemplars schon 1543 erschienen) um 1540 es bemerkenswerth findet, dass in Granada das Land keiner Erholung bedarf; dass noch 1558 eine Denkschrift Philipp II. den Vorschlag macht: que ninguno deje de tres en tres años de sembrar sus heredades (Brit. Mus. Egerton Ms. 2056 fol. 189 b), während Comines sich schon 1495 darüber wundert, dass die Bewohner der Lombardei ne sejournent jamais leurs terres (Memoires, Livre VIII cap. 8; II, 459 ed. Dupont).
  118. Cortes von 1523 pet. 48; 1528 pet. 59 u. 129.
  119. 14 mil el millar (Druck der zu Gesetzen erhobenen Petitionen von 1539 u. 1542. Valladolid 1542, pet. 10).
  120. Hierher gehören 1523 pet. 40, 48; 1528 pet. 13, 14, 59, 129; 1534 pet. 97, 127 (hier spricht die Regierung selbst von den censos al quitar que de pocos tiempos aca nros. subditos an puesto sobre sus haziendas); 1537 pet. 46, 117; 1539 pet. 10; 1544 pet. 47; 1548 pet. 121, 153, 158, 159, 180, 187; 1552 pet. 111.
  121. pet. 187: … lo mas principal que tiene destruydos los labradores destos reynos y los acavara de perder totalmente, es las cosas que compran y les dan fiado.
  122. Haebler (p. 32 Anm. 11) hat verkannt, dass ihre Anträge, die er inconsequent nennt, gegen den Wucher gerichtet sind und dadurch vollkommen verständlich werden. Umgekehrt überschätzt er Karl’s Vorgehen in der Frage der Getreideausfuhr nach Aragon. Zunächst genehmigt doch 1525 der Kaiser den Antrag, sie zu verbieten, während Ferdinand, was Haebler hätte erwähnen sollen, 1512 (pet. 16) ein ähnliches Ansinnen rundweg abgelehnt hatte. Dass Karl dann 1529 den Ebrocanal beginnt, für den ihm der Papst einen Zehnten bewilligte, und der ihm noch 1551 280 000 duc. einbrachte (Alberi, 1. ser. II, 196), ist doch sicher nur in zweiter Linie aus der Sorge für die Landwirthschaft zu erklären.
  123. Cortes von 1523 pet. 48; 1528 pet. 13.
  124. Cortes von 1528 pet. 14.
  125. ib. pet. 129.
  126. ib. pet. 13. Die Zinsen in Naturalien wurden 1534 (pet. 127) verboten.
  127. Nueva Recop. V, tit. 11, ley 19. Haebler (p. 32 Anm. 11) entnimmt den Worten: visto i platicado con los del nro. consejo, dass gerade dieses Gesetz auf Drängen des Staatsrathes erlassen sei. Aber die Formel ist damals ständig und nur in der Sammlung, die die Einleitung der Verordnungen meistens fortlässt, öfters ausgefallen.
  128. Nach ihm sind die Jahre 1550–60 „die Zeit der grössten Blüthe Spaniens auch in Bezug auf den Ackerbau“ (p. 34). Damals „wie von einem Zauberstabe berührt, bedeckte sich das Thal des Guadalquivir bis hinauf an die Sierra Morena mit wogenden Getreidefeldern, mit üppigen Obst- und Oelgärten und mit Weinbergen, deren Ertrag allein ganze Schiffsladungen füllte“ (p. 35). Diese phantasievolle Schilderung lässt aber ausser Betracht, dass Navagero schon 1526 aus Sevilla schreibt: Tutto il paese intorno Siviglia è molto bello e molto abbondante e di frumenti e di vini e di olj e di ogni altra cosa. (A. Naugerii opera omnia. Patavii 1718 p. 314.) – 1555 soll der Flachsbau soweit eingebürgert gewesen sein, dass die Einfuhr von Leinwand unnöthig wurde (Haebler 35). In Wirklichkeit beklagen die Cortes la mucha falta que aca hay de lino y el descuido que se tiene en lo sembrar (pet. 126), bitten, den Anbau zu befehlen und, comenzando de haber mucho lino en estos reynos, que con ayuda divina sera dentro de dos años, alle Frauen zum Spinnen anzuhalten. Dann werde das Land keinen Mangel an Leinwand haben, und der Verdienst nicht ausser Landes gehen. Haebler hätte den Wortlaut der Petition bei Sempere II, 36 ff. finden können.
  129. Damianus a Goes, Hispania, bei Schott, Hispaniae illustratae. I, 1169.
  130. Cortes von 1548 pet. 153: dexan de sembrar mucho. Auch 1537 klagen sie, dass durch den schlechten Zustand der Wege und Brücken der Ackerbau zurückgehe (pet. 57). Da ausserdem die spanischen Landarbeiter immer recht lässig waren (vergl. Guicciardini, Opere inedite VI, 276; A. Naugerii opera 330; Cortes von 1548 pet. 174, bei Colmeiro, Introd. II, 223), so ist die Bitte der Cortes von 1552 begreiflich, die Faullenzer sollten zur Arbeit angehalten werden, da es eher an Tagelöhnern als an Tagewerken fehle (antes faltan jornaleros que jornales; pet. 122). Haebler bezieht fälschlich diesen Ausspruch auf die Fabrikarbeiter (p. 59 Anm. 21).
  131. Cortes von 1548 pet. 180.
  132. Unbegreiflich ist es, wie Haebler (p. 36 Anm. 21) diese Angabe Colmeiro’s bei Seite schieben kann, „da sie keine Quelle nennt“, während Colmeiro ausdrücklich in der Anmerkung die pragmatica del pan dada en Madrid el año de 1539 citirt (Hist. de la econ. polit. II, 232). Gounon-Loubens 343 entnimmt sie Carranza, Ajustamiento y proporcion de las monedas. 1629, fol. 185; und Danvila II, 175 gibt sogar das Datum des Erlasses an. Die Existenz des Gesetzes ist also gar nicht zu bezweifeln. Es kann auch nicht localer Natur gewesen sein; denn die Bestimmungen für die einzelnen Orte erliessen die Stadträthe (vergl. Cortes von 1525 pet. 30; 1542 pet. 50; 1552 pet 128). – Unerfindlich ist es auch, wie Haebler die Cortes von 1558 für die in diesem Jahre erlassene Getreidetaxe verantwortlich machen kann (p. 36). Nicht nur verlangen sie kein solches Gesetz (auch die Versammlung von 1555 nicht), es ist sogar schon vor ihrem Zusammentritt publicirt worden, nämlich am 9. März (Nueva Recop. V. tit. 25, ley 1), während die Abgeordneten erst auf den 27. April berufen werden (Danvila V, 340). In der Verordnung ist daher auch keine Rede von der Mitwirkung der Cortes.
  133. Vergl. Cortes von 1552 pet. 124: … sus maestradgos, que es la mayor parte del pan del reyno de Estremadura.
  134. Cortes von 1548 pet. 180.
  135. Nueva Recop. V. tit. 11, ley 21.
  136. Das Haebler 33 anzunehmen scheint. Folgende Stelle aus Karl’s Brief aus Köln vom 12. Juni 1550 mag genügen: En lo que decis que si no queremos, que se pierda una tercia parte de la renta, combiene derogar la pregmatica que habla, que puedan tomar a los arrendadores la meitad del pan por el tanto, y la ultima, en que se proveyo que todos los que arrendaren pan, sean havidos, en caso que lo vendan, por revendedores, y se executen en ellos las penas puestas por las leyes; haviendo mirado en ello, parece que deveis tratar del dicho arrendamiento con derogazion de las dhas. pragmaticas y dexando facultad a los pueblos, que por lo menos puedan tomar la tercia parte del pan para su proveimiento, porque esto es muy nezesario para el bien comun; y con hacerse esto terneis fin, a que se crezca el arrendamiento todo lo possible, pues de raçon parece, que se debria hacer por esta causa. Y seria vien, que nos embieis relacion de lo que pensais, que podria abaxar el dho. arrendamiento no derogando las dhas. pregmaticas, sin tratar de proposito en esta materia con ningun particular, paraque tengamos entendido lo uno y lo otro (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 148). Der Schluss des Citats lässt deutlich erkennen, wie ungern der Kaiser den finanziellen Erwägungen nachgab. – Recht charakteristisch für seine Förderung des Landbaues ist auch seine Verordnung vom Jahre 1525, durch die er das Tödten der Wölfe verbietet, damit die Adligen jagen könnten (Clemencin 322 Anm. 1); Haebler hätte sie nicht übergehen sollen.
  137. p. 33. Wenn er (Anm. 13) das Orginal in den ordenanzas reales vermuthet, so scheint er nicht zu wissen, dass diesen Namen die 1485 publicirte Gesetzsammlung trägt (vergl. z. B. Clemencin 208 ff.).
  138. Nueva Recop. VII, tit. 7, ley 1.
  139. ib. ley 2 ff. Doch vernachlässigen sie dabei die Interessen des Ackerbaues nicht. Das mit der Erlaubniss der Städte occupirte und seit 20 Jahren bebaute Land überlassen sie den Besitzern gegen einen jährlichen Zins (ib. ley 9; vergl. für ihre Sorge für den Ackerbau auch oben S. 403 f.).
  140. So klagen die Cortes 1532 (pet. 51 u. 52) über die terminos usurpados; und Karl verspricht ihnen die Einschärfung der Gesetze.
  141. In der Ausgabe der Nueva Recopilacion von 1598, in der natürlich die Gesetze Philipp’s III. und Philipp’s IV. fehlen, ist der Titel 14 des 3. Buches, auf den Haebler sich bezieht, ganz anders geordnet. Die Erlasse Karl’s, die in den späteren Ausgaben unter dem Jahre 1532 im 4. Gesetz stehen, bilden hier das erste unter dem Titel: Emp. D. Carlos y Da, Juana; es provision acordada en el consejo dada por instruction a los alcaldes entregadores. Despues que su Mag. resumio en si la provision de alcaldes entregadores y los proveyo letrados, se mudo en algunas cosas esta provision. Nur das capitulo 24 trägt die Ueberschrift: El mismo emperador y Da. Juana en Segovia año 1532 pet. 53 (vergl. Cortes IV, 551 f.). Danach scheint in den späteren Ausgaben das ganze Gesetz ins Jahr 1532 versetzt zu sein.
  142. Nueva Recop. III, tit. 14 ley 4 cap. 28. In der Ausgabe von 1598 heisst es in ley 1 cap. 8: Otrosi que qualquier o qualesquier que hizieren dehesas sin nra. licencia y mandado, que peche 300 mrs. de la misma [corriente] moneda y la dehesa sea deshecha. … mas que las vengan a pedir ante nos los que las uvieren menester. Haebler sieht hierin den Beweis, dass das Ackerland damals nicht genügte (p. 33). Mit besserem Grunde hätte er aus dem Erlass eines solchen Verbotes den entgegengesetzten Schluss gezogen.
  143. Nueva Recop. III. tit. 14 ley 4 cap. 22 u. 24. In der Ausgabe von 1598 heisst es an den entsprechenden Stellen: ley 1 cap. 3 … prendan a los que hallaren, que las [dehesas etc.] cerraron y labraron… Y ansi mismo deshagan los que hallaren acrecentados en las dhas. dehesas sin nra. licencia. – Cap. 4 … lo que ansi hallaredes arado, rompido, sembrado, lo deshagays y reduzgays a pasto comun como de antes estava; y si alguna [dehesa etc.] estuviere sembrada y nacido en ella lo sembrado, proveed luego, como los ganados del dho. concejo de la mesta y otros qualesquier los coman y pazcan libremente todo ello.
  144. Das Wort dehesa, altspan. defesa, kommt vom mittellateinischen defensa (Diez, Etymologisches Wörterbuch der romanischen Sprachen. 5. Ausgabe II b s. v.). Und so erklärt denn auch das diccionario de la lengua castellana por la real academia española (12. Ed. Madrid 1884) dehesa als parte o porcion de tierra acotada destinada regularmente para pasto de ganados; und nach Salva (Nuevo diccionario de la lengua castellana) ist dehesar soviel als hacer dehesas de las tierras comunes. Diese Bedeutung eines abgegrenzten Weideplatzes ergibt sich auch deutlich aus Nueva Recop. VII, tit. 7 ley 13; und 1528 klagen die Cortes über die Erhöhung der Taxe der dehesas (pet. 61).
  145. Vergl. Cortes von 1515 pet. 12.
  146. Cortes von 1528 pet. 27; 1537 pet. 120.
  147. Siehe oben S. 390 Anm. 8. Wahrscheinlich war dies eines seiner Mittel, Geld zu erhalten.
  148. Nueva Recop. VII, tit. 7 ley 6.
  149. p. 34.
  150. 1532 erklärt er ausdrücklich, dass es bei der Instruction der katholischen Könige über die terminos sein Bewenden haben solle (pet. 51).
  151. Vergl. die vortrefflichen Ausführungen bei Capmany, Memorias historicas sobre la marina, comercio y artes de la antigua ciudad de Barcelona III, 334 ff.
  152. Clemencin 245.
  153. Capmany III, 338 f.
  154. Nueva Recopilacion VII, tit. 13 ley 20.
  155. Opere inedite VI, 274 u. 276.
  156. Capmany III, 343.
  157. pet. 116. An anderer Stelle reden sie von der ruyn labor der Tuche (pet. 148). Auch den Missbrauch glänzender Fabrikmarken schreiben sie nicht ausländischen Fabrikanten zu, wie Haebler behauptet (p. 60; vergl. pet. 75).
  158. pet. 91.
  159. pet. 171: … los paños… tienen grandes defectos.
  160. pet. 144: el obraje de los paños no esta en tal perfeccion como conviene. Es ist für Haebler charakteristisch, wie er diese zum grössten Theil schon von Colmeiro angeführten Beweisstellen (Hist. de la econ. pol. II, 186 ff.) zu entkräften sucht (p. 60 Anm. 23). Klagen „in Bezug auf Tuchfabrikation und Handel“ sollen auch schon auf jedem früheren Reichstage erhoben worden sein und also nichts zu bedeuten haben. Wirklich führt er auch eine ganze Reihe von Petitionen an; alle früheren sind aber nur gegen gewisse Uebelstände und Betrügereien beim Verkauf der Tuche gerichtet; erst 1537 wird ausdrücklich ihre schlechte Herstellung betont. Wohl findet man also auch früher Klagen über den „Tuchhandel“, aber von ihm hatte Colmeiro nicht geredet. – Es geht auch nicht an, die Beschwerden der Cortes für werthlos zu halten, wie Haebler will, da gerade die Petitionen von 1537 eine eingehende Kenntniss der Industrie verrathen. – Wenn endlich Häbler Colmeiro die „eigenthümliche Ansicht“ zuschreibt, dass die Tuchfabrikation in ihrem Verfall in den vierziger Jahren noch einmal aufgehalten worden sei, so beruht die Seltsamkeit lediglich auf seiner Wiedergabe. Colmeiro sagt kein Wort von einem solchen Stillstand.
  161. Sempere II, 45, der diese Angabe wohl auch der in der Anmerkung citirten Schrift des holländischen Juristen Damhouder entnimmt, der um jene Zeit Syndicus von Brügge war. Auch sonst beweist das Citat aus Damhouder eine sehr bedeutende Tuchausfuhr von den Niederlanden nach Spanien.
  162. Siehe Anhang 1.
  163. Cortes von 1548 pet. 214. Daneben verlangen sie aber, dass die Fremden vom Indienhandel ausgeschlossen werden (pet. 123).
  164. Haebler (p. 64 Anm. 25) wirft den Cortes „planloses Experimentiren in wirthschaftlichen Fragen“ vor; für diese Zeit nicht mit Unrecht. Aber der Vorwurf trifft nicht minder die Regierung. Als sie 1558 die Verbote von 1552 suspendirt, heisst es immer wieder: E como quiera que se hizo por justas y buenas consideraciones y parescio ser conveniente… la experiencia ha mostrado lo contrario. (Quaderno de todas las suspensiones de pregmaticas. Valladolid 1559.)
  165. Nueva Recop. VII, tit. 13 ley 117.
  166. Cortes von 1548 pet. 169: … el gran daño que se rescibe… de no poder bestir la gente llana y cibdadana… sino de paños finos.
  167. Nueva Recop. VII, tit. 16 ley 1. Es durften keine feineren Tuche als veintiquatrenos fabricirt werden. – Haebler entnimmt der in der Recop. verkürzten Einleitung des Gesetzes, dass damals die Einfuhr fremder Tuche aufgehört habe (p. 60). Die Stelle lautet dort: de no entrar paños forasteros en estos reynos; in dem Original heisst es aber: nos suplicaron mandasemos platicar… si seria bien que entrasen en estos nros. reynos paños forasteros, aunque no tubiesen la cuenta que la pregmatica del obraje dellos mando (wie pet. 169 von 1548) (Druck in Valladolid 1549; danach copirt im Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 620 ff.).
  168. Nueva Recop. VII, tit. 17. Es wird die Herstellung der paños bervies, die 1549 ganz untersagt war (ib. tit. 16 ley 3), erlaubt, aber auch nur veintiquatrenos i dende abaxo.
  169. Medina, Grandezas de España fol. 212 b.
  170. Die Angabe des venetianischen Gesandten Badoer im Jahre 1557, dass nur in vier Städten Castiliens Wolle verarbeitet werde (natürlich redet er nur von beachtenswerthen Mengen) und das Ausland fast alle Tuche liefere (Alberi, 1. ser. III, 256), ist daher nicht so unglaublich, wie Haebler (p. 47 Anm. 5) meint. Wenn Badoer die Güte der spanischen Fabrikate lobt, so stimmt er so genau mit dem Urtheil Navagero’s über die Seidenindustrie Granadas überein, dass er wohl diese Quelle benutzt hat (Badoer: Si fanno però in Spagna taffettà molto buoni e le saje, sarge e velluti non sono cattivi [ib.]; Navagero in seinem Brief aus Granada vom 31. Mai 1526 [Opera 332]: Fanno però i taffettà molto buoni, e forse migliori che in Italia; e le sarge di seta: i velluti anche non son tristi.) Dass bei der Abfassung der Relationen die Vorgänger öfters ausgeschrieben wurden, haben schon Ranke (Werke 35–36 , 558) und Baumgarten, Karl V. I, 67 Anm. bemerkt. Es ist in unserem Fall um so wahrscheinlicher, als Badoer selbst nach Karl’s Abreise bei Philipp in den Niederlanden blieb (Alberi, 1. ser. III, 176), also Spanien gar nicht gesehen hat.
  171. Nueva Recop. IX, tit. 30 ley 1–6.
  172. Bei der Ausfuhr zur See wird nur der Versandt nach Tunis besteuert (Nueva Rec. IX tit. 30 ley 4). Wahrscheinlich bestand zwischen dem Maurenreich und den christlichen Staaten nur ein geringer Verkehr, der eine besondere Abgabe unnöthig zu machen schien.
  173. Wahrscheinlich hatte erst inzwischen die Seidenindustrie in Castilien selbst Wurzel geschlagen. Das stimmt zu dem Nachweis Capmany’s, dass sie in Sevilla erst zwischen 1492 und 1502 zu einiger Bedeutung gelangt sein kann (III, 349).
  174. Nueva Recop. IX, tit. 23 ley 7.
  175. Ib. VI, tit. 18 ley 49.
  176. Siehe oben S. 413 Anm. 3.
  177. Capmany III, 350 nach einer Denkschrift von 1650. Selbst sie mag stark übertrieben sein.
  178. Medina (frühere Ausgabe) in den libros de antaño 8, 556.
  179. Zwar nicht schon 1518, wie Haebler 57 behauptet; denn bei Sempere II, 114 ist 1518 ein Druckfehler für 1618; heisst es doch einige Zeilen weiter: el año siguiente de 1619. (Uebrigens hätte Haebler auch bemerken müssen, dass das Citat bei Sempere nicht den Petitionen von 1518 entnommen ist.) Wohl aber scheint das Verbot schon vor 1532 aufgehoben zu sein, soweit man aus der nur verstümmelt erhaltenen Petition 46 dieses Jahres schliessen kann; keinesfalls enthält sie die Bitte um Zulassung der telas de cedaços, wie Haebler (p. 58 Anm. 20) angibt. Wohl aber verfügt sie Karl in seiner Antwort; und bei diesem Bescheide verharrt er 1537 gegen die Beschwerden der Abgeordneten (pet. 84).
  180. Nueva Recop. IX, tit. 30 Arancel cap. 2 u. 3. Ausserdem musste die Seide in Granada nicht nur die alcabala, sondern auch den gewohnten Zehnten entrichten (ib. cap. 1 u. 6). Denn da der Zoll von 10 Procent für die Gewebe aus besonderer Nachsicht gewährt wird, sie aber schon vor der Bearbeitung den Zehnten zahlten, so ist dieser nicht in die 15 Procent für Rohseide einbegriffen; denn sonst wäre sie besser gestellt gewesen als die begünstigten Gewebe. – Dass bei einer derartigen Erhöhung der Zollsätze der Ertrag der Seidensteuer wuchs, ist selbstverständlich und kann nicht zum Beweis für die Blüthe der Industrie verwandt werden. Uebrigens ist Haebler’s Summe für 1504 unvollständig, mindestens den Posten für alcaiceria (Markt für Rohseide; vergl. auch Naugerii Opera 368) hätte er mitrechnen müssen.
  181. Nueva Recop. IX, tit. 30 Arancel cap. 4. Die Ermässigung wird gewährt por hacer bien i merced a los criadores i hiladores de la dha. seda i porque los pueblos que son puertos de mar se pueblen i ennoblezcan i crezca el trato de la dha. seda. In der Einleitung des Gesetzes aber heisst es, dass in Folge der ungenügenden Bestimmungen han nascido algunos pleitos i debates entre los recaudadores de la dha. seda i la dha. ciudad de Granada i algunos Ginoveses i mercaderes i tratantes. Haebler behauptet von der Verordnung (p. 58 Anm. 20): „Im Uebrigen [d. h. ausser der Erklärung des Prinzen, dass der Seidenhandel sich gehoben habe] wird an der alten Gesetzgebung kaum etwas geändert.“ (!) Er hat offenbar das Gesetz nicht durchgelesen.
  182. pet. 124; vergl. Sempere II, 50 f., der die Petition fälschlich ins Jahr 1542 setzt.
  183. Alberi, 1. ser. III, 256.
  184. 1557 bitten die italienischen Kaufleute, ihnen für die Rohseide, die sie ausführen, und die Fabrikate, die sie einführen, den sicheren Landweg durch Frankreich zu gestatten (Danvila V, 379), mit dem jeder Verkehr wegen des Krieges verboten war. Der Handel muss daher recht bedeutend gewesen sein.
  185. In einer Denkschrift für Philipp II. erklärt Luis Ortiz 1558: … esta ciudad [Toledo] solia ser muy prospera por los muchos tratos y oficios que tenia, especial [!] por lo de las sedas, que en el [! wohl ella] se labravan, que la mayor parte se a perdido y dejado, porque franceses y otras naciones lleban a sus tierras las sedas en madeja yladas… y alla ponen sus telares (Brit. Mus. Egerton Ms. 2056 fol. 203 b). Haebler, der Colmeiro die Willkür vorhält (p. 58 Anm. 20), mit der er die Blüthe der Seidenweberei in Toledo auf das Jahr 1480 verlegt (er folgt Naranjo y Romero, der das verlorene Memorial des Damian de Olivares, auf das sich auch Haebler stützt, am ausführlichsten wiedergibt; vergl. Colmeiro, Hist. de la econ. polit. II, 190 Anm. 2), redet mit noch viel weniger Grund von der „nachweislichen“ (leider aber nirgends nachgewiesenen) „Blüthe Toledos um 1560“ (p. 67 Anm. 28). Durch das eben angeführte Citat dürfte sie endgültig beseitigt sein. – Jenes 1621 verfasste Memorial (Campomanes Dicurso sobre la educacion popular. Appendice IV, 22) leidet übrigens wie die meisten derartigen Schriften des 17. Jahrhunderts an starken Uebertreibungen. Capmany III, 347 f. hebt mit Recht hervor, dass ihren Verfassern, die zur Zeit des tiefsten Verfalls lebten, die Vergangenheit in zu rosigem Licht erschien.
  186. Cortes von 1537 pet. 90: hazen muy mal calzado.
  187. Cortes von 1537 pet. 58.
  188. Cortes von 1548 pet. 124 (bei Sempere II, 50 f.). Die Fremden nehmen lo que habia quedado a los naturales para poder tratar… y el provecho, que habia de quedar en vros. reynos, va todo fuera dellos.
  189. ib. pet. 148; vergl. pet. 125.
  190. Cortes von 1544 pet. 36; 1548 pet. 143.
  191. … a nosotros por no tener esta yndustria [wie in Deutschland, Italien und Frankreich] ellos y otras naciones lo lleban y nos tienen por barbaros y nos tratan en todo muy peor que a Indios (Brit. Mus. Egerton Ms. 2056 fol. 246). 1557 muss die Regierung trotz des Krieges und des erlassenen Verkehrsverbotes Papier aus Frankreich beziehen, um ihren Bedarf zu decken (Danvila V, 379).
  192. pet. 83: … en estos reynos ay mucho hierro y azero y lana, y se cria mucha cantidad de seda y todos los otros materiales, que son menester para poderse hazer y fabricar en ellos todo genero de armas y sedas y paños y fustanes y tapeceria y brocados y oro hilado: y por no aver en estos reynos personas que tengan pratica e industria de hazer las dhas. mercaderias, llevan lo susodho. a reynos estraños, en donde con ellas los naturales dellos hazen y fabrican las dhas. mercaderias y las embian a estos reynos para venderlas en ellos a excessivos precios; y lo que peor es, que mucha gente pobre destos reynos, por no aver en ellos la dha. industria y fabrica de las dhas. mercaderias, no tienen en que ocuparse y padescen mucha necessidad.
  193. Haebler, dem sie grösstentheils zugänglich waren, hindern sie allerdings nicht, von dem „blühenden Zustand des Landes“ bei Philipp’s Regierungsantritt zu reden (p. 65).
  194. Capmany III, 334 ff.
  195. Dies sagt das Memorial von Medina del Campo von 1606 mit bestimmten Worten (Documentos ineditos 17, 552: Presupone asimismo que el debito de Castilla en los reinos y provincias de Europa fue mayor que el credito; und p. 554: siempre fue mayor el debito de las mercaderias de Castilla en las provincias estranjeras que el credito hasta que la saca del dinero le ajusto). Und da hier der Ausgleich der Wechsel stattfand, ist das Zeugniss beweiskräftig. Doch die Angabe des Consulats von Burgos im Jahre 1503, dass der Werth der Ausfuhr nur 1/20 desjenigen der Einfuhr ausmache (Gounon-Loubens 295), beruht ohne Zweifel auf starker Uebertreibung.
  196. Brit. Mus. Addit. Ms. 28 572 fol. 161 ff. (Copie Bergenroth’s nach Simancas. Castilla Leg. 1. fo. 285). Der Verfasser Luxan, der Vertreter Madrids auf den Cortes von 1515 (Cortes IV, 246), hat sie an den Cardinal Ximenes gerichtet. – 1558 wird die Gesammtausfuhr Castiliens auf drei Mill., die Einfuhr auf sieben Mill. duc. geschätzt (Brit. Mus. Egerton Ms. 2056 fol. 242 b).
  197. Documentos ineditos 17, 552.
  198. pet. 30. Von einem Verbot für die Fremden, mit Lebensmitteln zu handeln, steht aber weder etwas an der von Haebler (p. 166) angegebenen Stelle, noch in den Petitionen der Cortes. Und da die Vertreter noch 1548 (pet. 124) und 1552 (pet. 125) den Fremden diesen Handel vorwerfen, erst 1552 ein Verbot desselben fordern, ohne sich auf frühere Gesetze zu berufen, so beruht die Notiz wohl auf einem Irrthum.
  199. Ausdrücklich schreiben 1548 die Cortes Karl’s Geldgeschäften in Deutschland und Italien das Vordringen der fremden Kaufleute zu (pet. 124 bei Sempere II, 50: … a causa de las necesidades que V. M. ha tenido para ser socorrido dellas, asi en Alemania como en Italia, ha sido necesario, que venga a estos reynos tanto numero de estrangeros como han venido y hay en ellos, los quales non satisfechos con los negocios, que con V. M. han fecho y facen, asi de cambios como de las cosas que V. M. les consigna para ser pagados dellos, se han entremetido en tomar todas las otras negociaciones, que hay en estos reynos). Seine Anleihen betrachtet auch die Denkschrift von Medina als die Ursache des Verfalls (Doc. ined. 17, 553 f.). Haebler stellt ihren Inhalt geradezu auf den Kopf, wenn er von ihr bemerkt (p. 18): „Klarer als in dieser ist das merkantilistische Princip nicht oft zur Darstellung gebracht worden, wenn sie z. B. nachrechnet, dass der Niedergang Spaniens von der Zeit her datire, wo zuerst seine Handelsbilanz gegen das Ausland zu Ungunsten Spaniens abschloss.“ Und dabei brachten nach ihrem Verfasser die durch die ungünstige Bilanz erforderten Erlaubnissscheine zur Geldausfuhr „dem Reiche grossen Vortheil“ (de dar estas licencias resultaba mucho provecho a el reino, porque habia mas larga contratacion y mayor concurso de los reynos extraños; Doc. ined. 17, 552).
  200. Cortes von 1542 pet. 87; 1548 pet. 124; 1552 pet. 125.
  201. pet. 166.
  202. pet. 96 u. 95.
  203. Cortes von 1552 pet. 129.
  204. Cortes von 1548 pet. 124: … agora de pocos años aca.
  205. So klagen die Cortes von 1563 pet. 76, dass die Wiederverkäufer für die zu 400–500 mrs. erstandene Wolle 1200 mrs. verlangen.
  206. Herrera, Historia general de las Indias. Madrid 1725 ff. Dec. III, lib. X, cap. 11, p. 295.
  207. ib. Dec. IV, lib. IV, cap. 8, p. 70 f.
  208. ib. Dec. IV, lib. VI, cap. 1, p. 101 und das Original des Copialbuches der kaiserlichen Kanzlei für Venezuela (Brit. Mus. Addit. Ms. 24 906 fol. 97 b).
  209. Vergl. Cortes von 1552 pet. 129; sie sind also unter den mercaderes verstanden.
  210. Danvila V, 359. Siehe oben S. 394 Anm. 7.
  211. Cortes von 1532 pet. 48; Nueva Recop. V, tit. 18 ley 6.
  212. Siehe oben S. 407 u. 415. Hierher gehört vielleicht auch die Erlaubniss, telas de cedaços einzuführen (Cortes von 1532 pet. 46; vergl. oben S. 414 Anm. 7).
  213. Sie illustriren auch Haebler’s Behauptung (p. 11): „nie und nirgends hat er (Karl) berechtigte Interessen der Spanier unberücksichtigt gelassen, geschweige denn fremden geopfert“.
  214. Vergl. seine Bemerkungen über die Freiheit des Indienhandels p. 11 und 53.
  215. Was nach Haebler’s Darstellung zum Beweise dienen könnte, ist im Vorstehenden ins rechte Licht gesetzt worden.
  216. So klagt er in dem Berufungsschreiben der Cortes von 1524 über el intolerable daño que estos dhos. nros. reynos rescibian en sacarse y llevarse el dinero fuera de ellos para otro reyno, especialmente el reyno de Francia; loqual se habia fecho e hacia tan sueltamente, que por causa de ello estos dhos. reynos se empobrecian y el reyno de Francia se enrriquecia tanto, que eramos certificados que el dho. rey de Francia pagaba mucha parte de los exercitos, que contra nos tenia, con la ganancia que tenia del dinero, que de aca se pasaba (Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 175).
  217. Danvila V, 356. Der Brief gehört ins Jahr 1532; siehe oben S. 394 Anm. 7.
  218. Siehe S. 405 ff.
  219. Siehe oben S. 412 u. 417. Denn mag man auch geneigt sein, für die übrigen Gesetze gegen die überhandnehmende Theuerung, die Prinz Philipp 1550–1552 in Spanien erliess (vergl. die gleichzeitigen Drucke und Clemencin 289 f.), dem Kaiser keine Verantwortung aufzubürden, jene Verordnung von 1549 (siehe oben S. 412) über die Tuchmanufactur, die in Brüssel, wo er damals residirte, publicirt wurde, kann seinen Intentionen nicht widersprochen haben.
  220. Wie Haebler (p. 11) es thut.
  221. Es wird nicht nöthig sein, noch einmal auf seine Arbeitsweise einzugehen, da die angeführten Beispiele dem Leser ein eigenes Urtheil ermöglichen. Hier mag nur noch folgende Seltsamkeit erwähnt werden. P. 3 heisst es: „Die Inquisition, die den Spaniern jener Zeit als eine Mustereinrichtung erschienen war, für deren Ausbreitung sie mehr als einmal zum Schwerte gegriffen hatten, unter Llorente’s Feder wurde sie zu einer Handhabe der Tyrannis, zu dem geheimen Schreckenstribunal der Herrscher, die jeden geistigen Fortschritt unterdrückten. Und so wurde an dem Ruhmeskranze des 16. Jahrhunderts munter weiter gerupft.“ (!) In Wirklichkeit musste erst Ranke gegen Llorente die Inquisition als einen königlichen Gerichtshof nachweisen (Werke 35–36, 195 ff.).
  222. Z. B. Carvajal ist noch bis 1525 nachweisbar.
  223. Vergl. z. B. die Gesetze über die Tuchmanufactur von 1528 und 1529 (Nueva Recop. VII, tit. 14 u. 15).
  224. Vergl. die statistischen Angaben bei Soetbeer, Edelmetall-Production im 57. Ergänzungsheft von Petermanns Mittheilungen p. 51 ff. und 71 f.
  225. Keinesfalls ist er noch stärker gefallen, wie es nach zwei Angaben der Vertreter scheinen sollte. (Ein Huhn kostet statt 21 mrs. mehr als 2 reales od. 68 mrs. [pet. 142]; ein Ochse statt 6 mehr als 20 duc. [pet. 153]). Diese sind übertrieben. Noch 1560 bestimmt Philipp II. als Taxe für die vom Hof requirirten Hühner nur 1 ½ rls.; ein Ochse kostet noch beim Bau des Escurial nur 13–15 duc. (Lafuente 14 , 429 Anm.); auch mag hier wieder Wucher im Spiel sein (vergl. pet. 121).
  226. Die Sätze der Korntaxen von 1502, 1539 und 1558 (110, 240 und 310 mrs.) dürfen nicht miteinander verglichen werden; denn während 1502 ein mittlerer Preis festgesetzt wurde (vergl. die Tabelle bei Clemencin 551), ist offenbar 1539 ein Maximum angenommen worden, das nur den schlimmsten Wucher ausschliessen sollte. Kostet doch noch beim Bau des Escurial, als die Preise seit 1539 ungeheuer gestiegen sein mussten, ein Scheffel Weizen 7–9 rls. (238–306 mrs.; Lafuente 14, 429 Anm.).
  227. Morel-Fatio, L’Espagne au XVIe et XVIIe siècle, 158 f., 218 ff. Haebler setzt ihn ins Jahr 1594, wohl nur weil er als Anhang zu dem 1594 verfassten diario Borghese’s gedruckt ist. Andererseits lässt das, was p. 239 von Portugal gesagt wird, es zweifelhaft erscheinen, ob das Stück vor 1580 geschrieben ist.
  228. Dabei ist zu bemerken, dass 1 quintal = 6 arrobas à 25 Pfund ist (vergl. Morel-Fatio 224); dass 1 pipa 27 ½ arrobas fasst (Duro I, 275), und dass 1 duc. 11 reales à 34 maravedis gilt.
  229. Dass Essig aufs Sieben- und Achtfache gestiegen ist, beruht wohl auf den Monopolpreisen der reichen Händler, die ihn aufkaufen. (Vergl. Cortes von 1555 pet 124.)
  230. Vergl. Gounon-Loubens 46 f. Auch Haebler gibt theoretisch die Unmöglichkeit einer sicheren Berechnung zu (p. 147 f.); trotzdem wirft er den königlichen Beamten einen Schätzungsfehler von 1 Mill. vor, nur weil er durch seine Multiplication mit 5 (nach der Gleichung 1 vecino = 5 Seelen) zu einem andern Resultat gekommen ist (p. 149 und 150).
  231. Clemencin 601 ff.; Gonzalez, Censo de poblacion… de Castilla en el siglo XVI. Madrid 1829, p. 94 f.; vergl. Haebler 145 f.
  232. Denn man wird Verdesoto (siehe oben S. 384 Anm. 6) mit Gounon-Loubens 48 trotz des unverständlichen de istria a dinero wohl dahin auslegen dürfen, dass die hermandad jährlich dem König und den Granden 150 cuentos einbrachte. Da jeder vecino 180 mrs. zahlte (Nueva Recop. VIII, tit. 13 ley 37), erhält man so etwa 830 000 vecinos. 1/40 des Ertrages verblieb aber jeder Provinz zur Bestreitung der Polizeikosten (ib. ley 34); so kommt man rund auf 850 000. – Rechnet man mit Clemencin 139 und Haebler 146 nur 100 cuentos, so betrug die Zahl der vecinos etwa 570 000. – Die Angabe in dem Einführungsgesetz der hermandad (Nueva Rec. VIII, tit. 13 ley 34) ist für unseren Zweck werthlos, da noch nicht alle Provinzen betheiligt waren (Danvila V, 12).
  233. Nämlich die Bezirke von Orense, Mondoñedo, Campostella und Tuy (vergl. Gonzalez 35 ff.). Das hat Haebler nicht beachtet.
  234. Nicht 686 641, wie Haebler 148 angibt; er hat wohl den Bezirk von Coruña mit seinen 8312 vecinos (Gonzalez 35) nicht mitgerechnet.
  235. Gonzalez 89.
  236. Documentos ineditos 13, 521 ff. und unvollständig bei Lafuente 13, 123 Anm. Die Summe beträgt 1 179 303 (Doc. ined. 13, 580), nicht 1 169 203 wie Gonzalez 393 angibt.
  237. Gonzalez 367 ff. und Gounon-Loubens 50.
  238. 1594 betrug ihre Bevölkerung 80 406 vecinos, während die 1530 mitgezählten Bezirke Galiciens nur 45 302 vecinos aufweisen (vergl. Gonzalez 23 ff. u. 387). – Vergl. die Eintheilung Galiciens ib. 378 unter Zamora.
  239. Für Salamanca, eine der volkreichsten Provinzen Castiliens, haben wir noch eine Angabe aus dem Jahre 1534 (Gonzalez 107); es enthält danach 52 420 vecinos gegen die 51 705 von 1530 (ib. 57); in vier Jahren also eine Vermehrung von 715 vecinos oder nicht ganz 1,4 Procent.
  240. Die ursprünglichen 743 265 vecinos des Census von 1541 (ohne Granada) wurden 1590 zu 1 179 303 ergänzt (Doc. ined. 13, 530); zieht man hiervon die 108 358 Adligen (ib. 528) und die 23 123 Geistlichen ab (ib. 530), so bleiben 1 047 422 vecinos, die den ca. 850 000 vom Jahre 1498 entsprechen. Es sind zwar bei den Zusätzen der Schätzung die Veränderungen von 1541–1590 in Betracht zu ziehen, aber sie sind bei der Ziffer des Textes schon sehr reichlich berücksichtigt. Nach Haebler wäre die Vermehrung noch viel bedeutender (siehe oben S. 426 Anm. 2).
  241. Da die Diöcesen sich nicht mit den sonst angeführten Provinzen und Bezirken decken und daher die den fehlenden entsprechenden Posten der andern Zählungen nicht zu bestimmen sind. Auch Haebler übergeht diese Angaben (Gonzalez 171–352).
  242. Gonzalez 1–90.
  243. Und nicht 450 320, wie Haebler 151 angibt. Aber etwas höher mag das Plus sein, da unter den 1 179 303 vecinos Zusätze von 1590 einbegriffen sind, die den damaligen Stand angeben. Dafür ist hinwieder auch ein Theil der grösseren Genauigkeit zuzuschreiben.
  244. Haebler (p. 151 f.) will seit 1560 eine Abnahme wahrnehmen und weist zum Vergleich auf einige Daten von 1557 aus Galicien. Diese sind aber nur zum Theil höher als die entsprechenden von 1594. Der Bezirk Orense besitzt vielmehr 1594 1230 vecinos mehr als 1557 (Gonzalez 37). Die Regierung behauptet auch 1590, es seien wohl einzelne Theile zurückgegangen, aber noch keine ganze Provinz; es habe sich immer wieder ausgeglichen (ib. 367). Wirklich hat ganz Galicien 1594 125 708 vecinos (ib. 387) und 1557 nur 121 603 (ib. 40).