Zu dem Artikel „Vom Standesamte“

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Titel: Zu dem Artikel „Vom Standesamte“
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aus: Die Gartenlaube, Heft 20, S. 342
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[342] Zu dem Artikel „Vom Standesamte“ in Nr. 15 unseres Blattes haben wir noch nachzutragen, daß Angehörige des rechtsrheinischen Baierns im Auslande nur mit specieller Genehmigung der betreffenden Bezirksregierung eine Ehe schließen können, welche auch in Baiern legal ist; ohne vorherige Einholung dieser Genehmigung ist die Ehe ungültig. (Gesetz vom 16. April 1868.)